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HEV 8/2006 Inhaltsverzeichnis
Aus dem Kantonalverband

  Hans Egloff,
Präsident Hauseigentümerverband
Kanton Zürich
Lieber einen schönen Weinkeller!
  Im Juni hat der Nationalrat eine parlamentarische Initiative gutgeheissen, wonach beim Bau von Wohnräumen die Pflicht für Privatpersonen, Schutzräume zu erstellen bzw. Ersatzbeiträge zu leisten, zukünftig wegfallen würde. Dieser Entscheid veranlasst mich zu drei Bemerkungen.
Erstens: Das Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) stammt aus einer Zeit, in welcher noch nicht der gesamten Wohnbevölkerung ausreichend Schutz gewährt werden konnte. Heute – und das schon länger – beträgt der schweizweite Deckungsgrad einiges über 100 Prozent. Ein Festhalten an der Verpflichtung für Privatpersonen, Schutzräume zu erstellen bzw. Ersatzbeiträge zu leisten, ist damit nicht mehr gerechtfertigt. Es ist daher im höchsten Masse erfreulich, dass diese unnötige und unverhältnismässige Verteuerung der Bau und Wohnkosten für Wohneigentümer – und letztlich auch für die Mieter – endlich beseitigt werden soll.
Zweitens wollen sich dies bitte sämtliche Politiker und Behörden als leuchtendes Beispiel dafür nehmen, dass in Parlamenten nicht nur ständig neue Gesetze geschaffen und Vorschriften erlassen werden müssen. Es ist durchaus sinnvoll, sinnlos gewordene Erlasse wieder aufzuheben.
Drittens – dies ist so etwas wie der Wermutstropfen – ist die Vorschrift mit der erwähnten Gutheissung des Vorstosses im Nationalrat noch längst nicht aufgehoben. Das Geschäft muss nun zuerst in der ständerätlichen, danach in der nationalrätlichen Kommission beraten und schliesslich von beiden Räten verabschiedet werden. Obwohl bis jetzt von keiner Seite auch nur ansatzweise Opposition oder Widerstand gegen die Aufhebung der Schutzraumpflicht erwachsen ist und auch nicht erwartet wird, wird es noch einige Zeit dauern, bis dieses Bundesgesetz aus der amtlichen Sammlung entfernt ist. Etwas Vorfreude sei aber erlaubt.
Bis dahin werden sich noch viele Bauwillige darüber ärgern, dass sie entweder einen Schutzraum erstellen oder eben den Ersatzbeitrag entrichten müssen. Für diejenigen, die sich für den Bau der Anlage entscheiden (müssen), ein kleiner Trost: Die dicken Betonmauern schaffen – etwa bei hochsommerlichen Temperaturen – einen willkommenen Temperaturausgleich, und mit genügend Feuchtigkeit versorgt eignet sich der Raum ausgezeichnet als Weinkeller!
 
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