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Aus dem Kantonalverband |
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Hans Egloff,
Präsident Hauseigentümerverband
Kanton Zürich |
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Lieber einen schönen Weinkeller! |
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Im Juni hat der Nationalrat eine parlamentarische
Initiative gutgeheissen, wonach
beim Bau von Wohnräumen die
Pflicht für Privatpersonen, Schutzräume zu
erstellen bzw. Ersatzbeiträge zu leisten,
zukünftig wegfallen würde. Dieser Entscheid
veranlasst mich zu drei Bemerkungen.
Erstens: Das Bundesgesetz über den
Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz
(BZG) stammt aus einer Zeit, in welcher
noch nicht der gesamten Wohnbevölkerung
ausreichend Schutz gewährt werden
konnte. Heute – und das schon länger –
beträgt der schweizweite Deckungsgrad
einiges über 100 Prozent. Ein Festhalten
an der Verpflichtung für Privatpersonen,
Schutzräume zu erstellen bzw. Ersatzbeiträge
zu leisten, ist damit nicht mehr
gerechtfertigt. Es ist daher im höchsten
Masse erfreulich, dass diese unnötige und
unverhältnismässige Verteuerung der Bau und
Wohnkosten für Wohneigentümer –
und letztlich auch für die Mieter – endlich
beseitigt werden soll.
Zweitens wollen sich dies bitte sämtliche
Politiker und Behörden als leuchtendes
Beispiel dafür nehmen, dass in Parlamenten
nicht nur ständig neue Gesetze
geschaffen und Vorschriften erlassen werden
müssen. Es ist durchaus sinnvoll, sinnlos
gewordene Erlasse wieder aufzuheben.
Drittens – dies ist so etwas wie der Wermutstropfen
– ist die Vorschrift mit der
erwähnten Gutheissung des Vorstosses im
Nationalrat noch längst nicht aufgehoben.
Das Geschäft muss nun zuerst in der ständerätlichen,
danach in der nationalrätlichen
Kommission beraten und schliesslich
von beiden Räten verabschiedet werden.
Obwohl bis jetzt von keiner Seite auch nur
ansatzweise Opposition oder Widerstand
gegen die Aufhebung der Schutzraumpflicht
erwachsen ist und auch nicht
erwartet wird, wird es noch einige Zeit
dauern, bis dieses Bundesgesetz aus der
amtlichen Sammlung entfernt ist. Etwas
Vorfreude sei aber erlaubt.
Bis dahin werden sich noch viele Bauwillige
darüber ärgern, dass sie entweder
einen Schutzraum erstellen oder eben den
Ersatzbeitrag entrichten müssen. Für diejenigen,
die sich für den Bau der Anlage entscheiden
(müssen), ein kleiner Trost: Die
dicken Betonmauern schaffen – etwa bei
hochsommerlichen Temperaturen – einen
willkommenen Temperaturausgleich, und
mit genügend Feuchtigkeit versorgt eignet
sich der Raum ausgezeichnet als Weinkeller! |
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