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Die kantonalen Umweltdirektoren
haben dem Feinstaub den Kampf angesagt
und einen Massnahmenkatalog vorgestellt.
Mindestens Teile davon waren bereits in
der Sonntagspresse zu lesen. So soll es,
wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind,
verboten sein, im Cheminée ein Feuerchen
zu machen, und die Polizei soll überprüfen
können, ob dies auch eingehalten wird.
Der Hauseigentümerverband Kanton
Zürich lehnt eine solche Massnahme als
unverhältnismässig ab. Die Haushalte verursachen
insgesamt gerade einmal etwa
5% des Feinstaubs (Angabe des Regierungsrates
im Herbst 2004). Der Anteil,
der durch offene Kaminfeuer ausgestossen
wird, macht also schlimmstenfalls ganz
wenige Prozente aus. Das rechtfertigt neue
Verbote und neue polizeiliche Massnahmen
in keiner Weise.
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