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HEV 10/2006 Inhaltsverzeichnis
Feinstaub

     
  Cheminéeverbot unverhältnismässig
* Paco Oliver
 
     
  Die kantonalen Umweltdirektoren haben dem Feinstaub den Kampf angesagt und einen Massnahmenkatalog vorgestellt. Mindestens Teile davon waren bereits in der Sonntagspresse zu lesen. So soll es, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind, verboten sein, im Cheminée ein Feuerchen zu machen, und die Polizei soll überprüfen können, ob dies auch eingehalten wird.
Der Hauseigentümerverband Kanton Zürich lehnt eine solche Massnahme als unverhältnismässig ab. Die Haushalte verursachen insgesamt gerade einmal etwa 5% des Feinstaubs (Angabe des Regierungsrates im Herbst 2004). Der Anteil, der durch offene Kaminfeuer ausgestossen wird, macht also schlimmstenfalls ganz wenige Prozente aus. Das rechtfertigt neue Verbote und neue polizeiliche Massnahmen in keiner Weise.
 
      Der Hauseigentümerverband Kanton Zürich spricht sich eher für eine Sensibilisierung der Bevölkerung aus und für eine bessere Information über das sachgerechte Betreiben von Cheminées und Kleinfeuerungen. Er glaubt an das Verantwortungsgefühl der überwältigenden Mehrheit unserer Bevölkerung und ist überzeugt, dass ein Appell, auf Cheminéefeuer zu verzichten, im entscheidenden Moment auf freiwilliger Basis befolgt würde. Neue Verbote und polizeiliche Kontrollen lehnt er dagegen entschieden ab.  
  Attika Feuerkultur, Cham    
Bild: Attika Feuerkultur, Cham  
     
  * Redaktor, lic. iur.  
 
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