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Das Erdbeben von 1356 in Basel jährt
sich am 18. Oktober zum 650. Mal. Viele
Politiker und Interessenvertreter nehmen
das Gedenkjahr zum Anlass, einen landesweiten
Ausbau der Erdbebenvorsorge zu
fordern.
Umweltminister Moritz Leuenberger beschäftigt
sich besonders intensiv mit dieser
Thematik. Zusammen mit dem Schweizerischen
Versicherungsverband verlangt er,
dass sich inskünftig alle Hauseigentümer in
der Schweiz gegen mögliche Erdbebenschäden
versichern müssen. Da die Erdbebenvorsorge
in den Zuständigkeitsbereich
der Kantone fällt, plant der Umweltminister
zudem eine Verfassungsänderung, um dem
Bund die ausschliessliche Kompetenzhoheit
einzuräumen.
Der HEV Schweiz weist die Forderungen
nach einer obligatorischen Erdbebenversicherung
aus folgenden Gründen zurück:
1. Tatsache ist, dass gemäss der Schweizer
Erdbeben-Gefährdungskarte für die
meisten Gebiete der Schweiz ein geringes
Erdbebenrisiko besteht. Nur für wenige
Regionen besteht ein «mittleres» Risiko. Ein
schweizweites Obligatorium und die damit
verbunden Kosten würden von der Mehrheit
der Haus- und Wohneigentümer, und
wohl auch der Mieterinnen und Mieter,
welche nur einem geringen Risiko ausgesetzt
sind, nicht verstanden.
2. Stärkere Erdbeben, wie sich 1356
eines in Basel ereignet hat, lassen sich angesichts
des heutigen Schadenpotenzials
nicht flächendeckend versichern beziehungsweise
würden unverhältnismässig
hohe Prämien erforderlich machen. Die
vom Versicherungsverband geplante Versicherungslösung
mit einer Deckung von
12 Milliarden Franken könnte die theoretisch
eintretenden Schadensausmasse, welche
gemäss BR Leuenberger allein im Raum
Basel 100 Milliarden Franken betragen,
nicht decken.
3. Die Unwetterkatastrophenfälle der
letzten Jahre belegen, dass in Krisensituationen
die gesamte Bevölkerung und Wirtschaft
landesweite, finanzielle Hilfe leisten.
Die Solidarität dieser Qualität lässt sich im
seltenen Fall eines starken Bebens nicht
durch eine Versicherung ersetzen. |
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