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HEV 10/2006 Inhaltsverzeichnis
Erdbebenversicherung

     
  Fraglicher Aktivismus

HEV Schweiz
 
     
  Das Erdbeben von 1356 in Basel jährt sich am 18. Oktober zum 650. Mal. Viele Politiker und Interessenvertreter nehmen das Gedenkjahr zum Anlass, einen landesweiten Ausbau der Erdbebenvorsorge zu fordern.
Umweltminister Moritz Leuenberger beschäftigt sich besonders intensiv mit dieser Thematik. Zusammen mit dem Schweizerischen Versicherungsverband verlangt er, dass sich inskünftig alle Hauseigentümer in der Schweiz gegen mögliche Erdbebenschäden versichern müssen. Da die Erdbebenvorsorge in den Zuständigkeitsbereich der Kantone fällt, plant der Umweltminister zudem eine Verfassungsänderung, um dem Bund die ausschliessliche Kompetenzhoheit einzuräumen.
Der HEV Schweiz weist die Forderungen nach einer obligatorischen Erdbebenversicherung aus folgenden Gründen zurück:
1. Tatsache ist, dass gemäss der Schweizer Erdbeben-Gefährdungskarte für die meisten Gebiete der Schweiz ein geringes Erdbebenrisiko besteht. Nur für wenige Regionen besteht ein «mittleres» Risiko. Ein schweizweites Obligatorium und die damit verbunden Kosten würden von der Mehrheit der Haus- und Wohneigentümer, und wohl auch der Mieterinnen und Mieter, welche nur einem geringen Risiko ausgesetzt sind, nicht verstanden.
2. Stärkere Erdbeben, wie sich 1356 eines in Basel ereignet hat, lassen sich angesichts des heutigen Schadenpotenzials nicht flächendeckend versichern beziehungsweise würden unverhältnismässig hohe Prämien erforderlich machen. Die vom Versicherungsverband geplante Versicherungslösung mit einer Deckung von 12 Milliarden Franken könnte die theoretisch eintretenden Schadensausmasse, welche gemäss BR Leuenberger allein im Raum Basel 100 Milliarden Franken betragen, nicht decken.
3. Die Unwetterkatastrophenfälle der letzten Jahre belegen, dass in Krisensituationen die gesamte Bevölkerung und Wirtschaft landesweite, finanzielle Hilfe leisten. Die Solidarität dieser Qualität lässt sich im seltenen Fall eines starken Bebens nicht durch eine Versicherung ersetzen.
 
     
     
  Besondere Situation im Kanton Zürich
* Paco Oliver

Im Unterschied zu anderen Kantonen ist das Erdbebenrisiko im Kanton Zürich in der Gebäudeversicherung eingeschlossen. Die Versicherten tragen einen Selbstbehalt von 10 Prozent der Versicherungssumme, mindestens aber 50 000 Franken. Übersteigen Gebäudeschäden diesen Selbstbehalt, hat ein Beben in der Regel den Stärkegrad VII der seismischen Intensitätsskala erreicht, und die Erdbebendeckung kommt zum Tragen.
Für die Erdbebenversicherung erhebt die GVZ zurzeit keine Prämie, die Rückversicherungsprämie wird aus den Erträgen des Erdbebenfonds finanziert. Die obligatorische, flächendeckende Erdbebenversicherung der GVZ bietet eine hohe Sicherheit zu einem tiefen Preis und ist eine ausgezeichnete und vorbildliche Lösung.
 
     
  * Redaktor, lic. iur.  
     
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