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Aus dem Kantonalverband |
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Hans Egloff,
Präsident Hauseigentümerverband
Kanton Zürich |
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Das Mietrecht ist keine Bastelecke! |
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Bereits in der Mai-Ausgabe unseres Monatshefts hatte ich mich zu den Ideen
des Bundesrates für ein neues Mietrecht
geäussert. Damals bin ich zum Schluss
gekommen, dass eine Revision der Mietrechtsgesetzgebung
nicht unbedingt nötig
ist. Nach den Vorschlägen des Bundesrates
sollten Mieter und Vermieter im Revisions-
Kernpunkt zwischen zwei Modellen wählen
können: Koppelung des Mietzinses an
die Teuerung (Indexmiete) oder an den
Hypothekarzins (Kostenmiete).
Aufgrund der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
hat der Bundesrat
beschlossen, die Revisionsarbeiten auf
Gesetzesstufe vorderhand nicht weiter zu
verfolgen. Angesichts der grossen Mieterzufriedenheit
und nach den abschlägigen
Volksentscheiden in den vergangenen
Jahren ist dieser Entscheid sehr zu begrüssen.
Der Bundesrat hat nun das Volkswirtschaftsdepartement
beauftragt, eine Revision
der Mietrechts-Verordnung auszuarbeiten.
Zukünftig sollen energetische
Verbesserungen in der Mietzinsgestaltung
stärker berücksichtigt werden können.
Aus ökologischen Gründen ist dies sicher
richtig. Richtig ist auch, wenn Vermieter
ihre Investitionen zur Förderung der Nachhaltigkeit
und energetischer Einsparungen
durch entsprechende Anpassungen
bei den Mieten angemessen verzinsen
können.
Anzumerken ist schliesslich, dass die
Hypothekarzinsbindung der Mieten ein
zentraler Bestandteil des heutigen Mietrechts
ist. Die Finanzierungskosten sind
immer noch der wichtigste Kostenfaktor der Vermieter. 1992 waren die Hypozinsen
der Kantonalbank auf dem Höchststand
von 7 Prozent. Ein Grossteil der
Mieten wurde an die in den letzten Jahren
kontinuierlich gesunkenen Hypothekarzinsen
angepasst. Vermieter, welche
die Mieten nach unten angepasst haben,
werden zum Ausgleich der Kostensteigerung
bei einer allfälligen Hypothekarzinssteigerung
auch eine Anpassung nach
oben vornehmen können. Es entspricht
also dem Gebot der Fairness, die bestehenden
Spielregeln des Mietrechts beizubehalten,
zumindest bis sich die Hypothekarzinsen
wieder auf einem langfristigen
Durchschnitt von 4,5 bis 5 Prozent eingependelt
haben.
Umfragen haben gezeigt, dass Mietzinsanpassungen
begründet durch Kostenveränderungen
akzeptiert werden, wenn
und weil sie nachvollziehbar sind. Mit
diesen «Spielregeln» sind die beteiligten
Parteien zudem vertraut. Ohne Not die
Mieterzufriedenheit und den Mieterfrieden
zu gefährden, ist alles andere als
angezeigt. |
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