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HEV 10/2006 Inhaltsverzeichnis
Aus dem Kantonalverband

  Hans Egloff,
Präsident Hauseigentümerverband
Kanton Zürich
Das Mietrecht ist keine Bastelecke!
  Bereits in der Mai-Ausgabe unseres Monatshefts hatte ich mich zu den Ideen des Bundesrates für ein neues Mietrecht geäussert. Damals bin ich zum Schluss gekommen, dass eine Revision der Mietrechtsgesetzgebung nicht unbedingt nötig ist. Nach den Vorschlägen des Bundesrates sollten Mieter und Vermieter im Revisions- Kernpunkt zwischen zwei Modellen wählen können: Koppelung des Mietzinses an die Teuerung (Indexmiete) oder an den Hypothekarzins (Kostenmiete).
Aufgrund der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens hat der Bundesrat beschlossen, die Revisionsarbeiten auf Gesetzesstufe vorderhand nicht weiter zu verfolgen. Angesichts der grossen Mieterzufriedenheit und nach den abschlägigen Volksentscheiden in den vergangenen Jahren ist dieser Entscheid sehr zu begrüssen.
Der Bundesrat hat nun das Volkswirtschaftsdepartement beauftragt, eine Revision der Mietrechts-Verordnung auszuarbeiten. Zukünftig sollen energetische Verbesserungen in der Mietzinsgestaltung stärker berücksichtigt werden können. Aus ökologischen Gründen ist dies sicher richtig. Richtig ist auch, wenn Vermieter ihre Investitionen zur Förderung der Nachhaltigkeit und energetischer Einsparungen durch entsprechende Anpassungen bei den Mieten angemessen verzinsen können.
Anzumerken ist schliesslich, dass die Hypothekarzinsbindung der Mieten ein zentraler Bestandteil des heutigen Mietrechts ist. Die Finanzierungskosten sind immer noch der wichtigste Kostenfaktor der Vermieter. 1992 waren die Hypozinsen der Kantonalbank auf dem Höchststand von 7 Prozent. Ein Grossteil der Mieten wurde an die in den letzten Jahren kontinuierlich gesunkenen Hypothekarzinsen angepasst. Vermieter, welche die Mieten nach unten angepasst haben, werden zum Ausgleich der Kostensteigerung bei einer allfälligen Hypothekarzinssteigerung auch eine Anpassung nach oben vornehmen können. Es entspricht also dem Gebot der Fairness, die bestehenden Spielregeln des Mietrechts beizubehalten, zumindest bis sich die Hypothekarzinsen wieder auf einem langfristigen Durchschnitt von 4,5 bis 5 Prozent eingependelt haben.
Umfragen haben gezeigt, dass Mietzinsanpassungen begründet durch Kostenveränderungen akzeptiert werden, wenn und weil sie nachvollziehbar sind. Mit diesen «Spielregeln» sind die beteiligten Parteien zudem vertraut. Ohne Not die Mieterzufriedenheit und den Mieterfrieden zu gefährden, ist alles andere als angezeigt.
 
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