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Die Seite des Geschäftsleiters |
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Albert Leiser,
Direktor
Hauseigentümerverbände
Stadt und Kanton Zürich
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Totalrevision Mehrwertsteuer –
Wohnungsmieten bleiben ausgenommen |
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Der Widerstand des Hauseigentümerverbands
gegen die Unterstellung der Wohnungsmieten
unter die Mehrwertsteuer hat
sich gelohnt. Finanzminister Rudolf Merz
schlägt tatsächlich vor, die Wohnungsmieten
auch im Rahmen der geplanten Totalrevision
von der Mehrwertsteuer auszunehmen.
Eine entsprechende Vorlage wurde
zwischenzeitlich in die verwaltungsinterne
Konsultation geschickt und wird anschliessend
in Vernehmlassung gehen. Wir alle
können aufatmen: Eine direkte Verteuerung
der Mieten wird nun vermieden.
Die entscheidenden Verbesserungen und
Vereinfachungen ergeben sich aus zahlreichen
punktuellen Änderungen, welche nicht
so sehr im Brennpunkt des Interesses stehen,
sodass nicht damit zu rechnen ist, dass
sie auf nennenswerten Widerstand stossen.
Die Aussichten, dass der anvisierte Abbau
des Formalismus und die vorgeschlagenen
Verbesserungen beim Rechtsschutz Wirklichkeit
werden, sind also gut.
Nun wird es an die aufreibende Detailarbeit
gehen. Oft sind ja die indirekten
Wirkungen gerade so einschneidend wie
die direkten. Im Gegensatz zu diesen sind
sie aber wesentlich schwerer zu erkennen.
Die weiteren Änderungsvorschläge im
Immobilienbereich werden im Rahmen
des Vernehmlassungsverfahrens besonders
sorgfältig zu prüfen sein. Dazu zählen insbesondere
allfällige Vorschläge zur Aufhebung
von Ausnahmen. Mit der Abschaffung von
Ausnahmen im Immobilienbereich würden
nämlich zahlreiche bisher von der Steuer
ausgenommene Leistungen dem neuen
Einheitssatz der Mehrwertsteuer unterstellt. Zu denken ist dabei an den Verkauf von
Immobilien, die Leistungen der Stockwerkeigentümer- gemeinschaft
an die einzelnen
Stockwerkeigentümer für gemeinschaftliche
Aufwendungen, die Übertragung und
Bestellung von dinglichen Rechten (zum
Beispiel Vorkaufsrecht etc.) und weitere
mehr.
Wenn zwar auf der einen Seite die Wohnungsmieten
auch in Zukunft von der
Mehrwertsteuer ausgenommen bleiben, auf
der anderen Seite aber eine Reihe von Ausnahmen
aufgehoben würden, könnte das
unter dem Strich zu einer erheblichen Verteuerung
der Wohnkosten führen – für Mieter
wie für Eigentümer gleichermassen. Die
Wohnkosten stellen aber schon heute einen
der grössten Budgetposten der Schweizer
Haushalte dar – eine Verteuerung aus rein
bürokratischen Überlegungen lässt sich
daher nicht rechtfertigen. Der HEV wird sich
weiterhin dagegen einsetzen.
Albert Leiser |
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