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HEV 11/2006 Inhaltsverzeichnis
Die Seite des Geschäftsleiters

  Albert Leiser,
Direktor Hauseigentümerverbände
Stadt und Kanton Zürich
Totalrevision Mehrwertsteuer –
Wohnungsmieten bleiben ausgenommen
  Der Widerstand des Hauseigentümerverbands gegen die Unterstellung der Wohnungsmieten unter die Mehrwertsteuer hat sich gelohnt. Finanzminister Rudolf Merz schlägt tatsächlich vor, die Wohnungsmieten auch im Rahmen der geplanten Totalrevision von der Mehrwertsteuer auszunehmen. Eine entsprechende Vorlage wurde zwischenzeitlich in die verwaltungsinterne Konsultation geschickt und wird anschliessend in Vernehmlassung gehen. Wir alle können aufatmen: Eine direkte Verteuerung der Mieten wird nun vermieden.
Die entscheidenden Verbesserungen und Vereinfachungen ergeben sich aus zahlreichen punktuellen Änderungen, welche nicht so sehr im Brennpunkt des Interesses stehen, sodass nicht damit zu rechnen ist, dass sie auf nennenswerten Widerstand stossen. Die Aussichten, dass der anvisierte Abbau des Formalismus und die vorgeschlagenen Verbesserungen beim Rechtsschutz Wirklichkeit werden, sind also gut.
Nun wird es an die aufreibende Detailarbeit gehen. Oft sind ja die indirekten Wirkungen gerade so einschneidend wie die direkten. Im Gegensatz zu diesen sind sie aber wesentlich schwerer zu erkennen. Die weiteren Änderungsvorschläge im Immobilienbereich werden im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens besonders sorgfältig zu prüfen sein. Dazu zählen insbesondere allfällige Vorschläge zur Aufhebung von Ausnahmen. Mit der Abschaffung von Ausnahmen im Immobilienbereich würden nämlich zahlreiche bisher von der Steuer ausgenommene Leistungen dem neuen Einheitssatz der Mehrwertsteuer unterstellt. Zu denken ist dabei an den Verkauf von Immobilien, die Leistungen der Stockwerkeigentümer- gemeinschaft an die einzelnen Stockwerkeigentümer für gemeinschaftliche Aufwendungen, die Übertragung und Bestellung von dinglichen Rechten (zum Beispiel Vorkaufsrecht etc.) und weitere mehr.
Wenn zwar auf der einen Seite die Wohnungsmieten auch in Zukunft von der Mehrwertsteuer ausgenommen bleiben, auf der anderen Seite aber eine Reihe von Ausnahmen aufgehoben würden, könnte das unter dem Strich zu einer erheblichen Verteuerung der Wohnkosten führen – für Mieter wie für Eigentümer gleichermassen. Die Wohnkosten stellen aber schon heute einen der grössten Budgetposten der Schweizer Haushalte dar – eine Verteuerung aus rein bürokratischen Überlegungen lässt sich daher nicht rechtfertigen. Der HEV wird sich weiterhin dagegen einsetzen.

Albert Leiser
 
     
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