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Das BFE teilte im Oktober mit, dass der Energieausweis für
Gebäude in der Schweiz vorerst nur auf freiwilliger Basis eingeführt
werden soll. Der Hauseigentümerverband Schweiz hat sich in den
entsprechenden Kommissionen dafür eingesetzt, dass die Hauseigentümer
den Ausweis nicht obligatorisch erstellen lassen müssen.
Das BFE plant jedoch die obligatorische Einführung via Energiegesetz
bereits per 2010, was der HEV Schweiz als nicht gerechtfertigt bzw.
verfehlt erachtet. |
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Der Gebäude-Energieausweis zeigt
anhand einer Klassierung, welche energetische
Qualität ein Gebäude aufweist. Er
lässt sich in etwa mit der Energie-Etikette
für Haushaltsgeräte vergleichen, welche
seit 2002 in der Schweiz obligatorisch
ist. Der Ausweis bewertet und dokumentiert
eine Liegenschaft in Bezug auf
ihre Gesamtenergieeffizienz (Gebäudehülle
und Haustechnik). Er enthält darüber
hinaus Empfehlungen zu konkreten Massnahmen
zur Verbesserung der Energie
effizienz. |
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Weniger Bürokratie …
In den EU-Ländern sollte der Energieausweis
für Gebäude aufgrund der
«Gebäude-Richtlinie», welche seit 2003
in Kraft ist, bereits seit Anfang 2006
eingeführt sein. Er sollte beim Bau, beim
Verkauf oder bei der Vermietung von
Gebäuden vorzulegen sein und dürfte
nicht älter als zehn Jahre sein. In grösseren
öffentlichen Gebäuden oder Gebäuden
mit hoher Publikumsfrequenz (wie
z.B. Einkaufszentren) wäre der Energieausweis
ausserdem an einer gut sichtbaren
Stelle anzubringen. Wie weit die
einzelnen Mitgliedstaaten dieser Pflicht
auch tatsächlich nachgekommen sind,
entzieht sich der Kenntnis des Autors.
Jedenfalls liebäugelt man auch bei uns mit
der Einführung eines solchen Energieausweises.
Hinter der Idee des Gebäude-Energieausweises
steht die Absicht, den Energieverbrauch
einer Liegenschaft sicht- und
begreifbar und dadurch zu einem Kaufbzw.
Mietkriterium werden zu lassen. Der
daraus resultierende Marktdruck soll
zusammen mit den Informationen aus
dem Gebäude-Energieausweis Immobilienbesitzer
dazu bewegen, bei bevorstehenden
Gebäudeerneuerungen zusätzliche
Massnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz
zu realisieren. Gemäss BFE
(Bundesamt für Energie) «öffnet sich aus
energiepolitischer Sicht bei der Einführung
von Energieausweisen für Gebäude
die Chance zur Auslösung von dringend
nötigen, energietechnischen Sanierungen
bestehender Gebäude. Gleichzeitig soll
mit der Empfehlung von Sanierungsmassnahmen
Besitzerinnen und Besitzern von Liegenschaften ein direkter Nutzen entstehen.» |
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… mehr Anreize
Der Hauseigentümerverband unterstützt
seit jeher sinnvolle und konkrete
Massnahmen im Gebäudebereich, die helfen,
den Energieverbrauch und damit auch
den CO2-Ausstoss tatsächlich zu reduzieren
– dazu zählt aber nicht die Verpflichtung
jedes Gebäudeeigentümers in der
Schweiz, ein Stück Papier ausstellen zu lassen.
Die flächendeckende, obligatorische
Ausstellung von ca. 1,5 Millionen Ausweisen
(entsprechend der Anzahl der Gebäude
in der Schweiz) wäre administrativ wie
personell höchst aufwendig und kostenintensiv,
stünde aber in keinem Verhältnis
zum angestrebten Energiesparziel, zumal
solche Dokumente keine energetische
Sanierung darstellen bzw. auch kein
Garant dafür sind, dass energetische
Sanierungen in Angriff genommen werden.
Statt noch mehr Verwaltungsaufwand
zu kreieren und den Formulardschungel
im Bau- und Mietbereich noch
zusätzlich zu vergrössern, plädiert der HEV
Schweiz vielmehr für den Ausbau eines
Systems zur Schaffung von Sanierungsanreizen.
Energetische Sanierungen sind nur
möglich, wenn die dafür nötigen Investitionen
sich auch durch entsprechende
Mietzinseinnahmen verzinsen lassen. Dies
bedingt eine Anerkennung energetischer
Massnahmen als Mehrwert, der auch zu
entsprechenden Mietzinsanpassungen berechtigt. |
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