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HEV 11/2006 Inhaltsverzeichnis
Energie

     
  Gebäude-Energieausweis
soll freiwillig bleiben
* Paco Oliver
 
     
  Das BFE teilte im Oktober mit, dass der Energieausweis für Gebäude in der Schweiz vorerst nur auf freiwilliger Basis eingeführt werden soll. Der Hauseigentümerverband Schweiz hat sich in den entsprechenden Kommissionen dafür eingesetzt, dass die Hauseigentümer den Ausweis nicht obligatorisch erstellen lassen müssen. Das BFE plant jedoch die obligatorische Einführung via Energiegesetz bereits per 2010, was der HEV Schweiz als nicht gerechtfertigt bzw. verfehlt erachtet.  
     
  Der Gebäude-Energieausweis zeigt anhand einer Klassierung, welche energetische Qualität ein Gebäude aufweist. Er lässt sich in etwa mit der Energie-Etikette für Haushaltsgeräte vergleichen, welche seit 2002 in der Schweiz obligatorisch ist. Der Ausweis bewertet und dokumentiert eine Liegenschaft in Bezug auf ihre Gesamtenergieeffizienz (Gebäudehülle und Haustechnik). Er enthält darüber hinaus Empfehlungen zu konkreten Massnahmen zur Verbesserung der Energie effizienz.  
     
  Weniger Bürokratie …
In den EU-Ländern sollte der Energieausweis für Gebäude aufgrund der «Gebäude-Richtlinie», welche seit 2003 in Kraft ist, bereits seit Anfang 2006 eingeführt sein. Er sollte beim Bau, beim Verkauf oder bei der Vermietung von Gebäuden vorzulegen sein und dürfte nicht älter als zehn Jahre sein. In grösseren öffentlichen Gebäuden oder Gebäuden mit hoher Publikumsfrequenz (wie z.B. Einkaufszentren) wäre der Energieausweis ausserdem an einer gut sichtbaren Stelle anzubringen. Wie weit die einzelnen Mitgliedstaaten dieser Pflicht auch tatsächlich nachgekommen sind, entzieht sich der Kenntnis des Autors. Jedenfalls liebäugelt man auch bei uns mit der Einführung eines solchen Energieausweises.
Hinter der Idee des Gebäude-Energieausweises steht die Absicht, den Energieverbrauch einer Liegenschaft sicht- und begreifbar und dadurch zu einem Kaufbzw. Mietkriterium werden zu lassen. Der daraus resultierende Marktdruck soll zusammen mit den Informationen aus dem Gebäude-Energieausweis Immobilienbesitzer dazu bewegen, bei bevorstehenden Gebäudeerneuerungen zusätzliche Massnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz zu realisieren. Gemäss BFE (Bundesamt für Energie) «öffnet sich aus energiepolitischer Sicht bei der Einführung von Energieausweisen für Gebäude die Chance zur Auslösung von dringend nötigen, energietechnischen Sanierungen bestehender Gebäude. Gleichzeitig soll mit der Empfehlung von Sanierungsmassnahmen Besitzerinnen und Besitzern von Liegenschaften ein direkter Nutzen entstehen.»
 
     
  … mehr Anreize
Der Hauseigentümerverband unterstützt seit jeher sinnvolle und konkrete Massnahmen im Gebäudebereich, die helfen, den Energieverbrauch und damit auch den CO2-Ausstoss tatsächlich zu reduzieren – dazu zählt aber nicht die Verpflichtung jedes Gebäudeeigentümers in der Schweiz, ein Stück Papier ausstellen zu lassen. Die flächendeckende, obligatorische Ausstellung von ca. 1,5 Millionen Ausweisen (entsprechend der Anzahl der Gebäude in der Schweiz) wäre administrativ wie personell höchst aufwendig und kostenintensiv, stünde aber in keinem Verhältnis zum angestrebten Energiesparziel, zumal solche Dokumente keine energetische Sanierung darstellen bzw. auch kein Garant dafür sind, dass energetische Sanierungen in Angriff genommen werden. Statt noch mehr Verwaltungsaufwand zu kreieren und den Formulardschungel im Bau- und Mietbereich noch zusätzlich zu vergrössern, plädiert der HEV Schweiz vielmehr für den Ausbau eines Systems zur Schaffung von Sanierungsanreizen.
Energetische Sanierungen sind nur möglich, wenn die dafür nötigen Investitionen sich auch durch entsprechende Mietzinseinnahmen verzinsen lassen. Dies bedingt eine Anerkennung energetischer Massnahmen als Mehrwert, der auch zu entsprechenden Mietzinsanpassungen berechtigt.
 
     
  * Redaktor, lic. iur.  
 
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