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HEV 11/2006 Inhaltsverzeichnis
Aus dem Kantonalverband

  Hans Egloff,
Präsident Hauseigentümerverband
Kanton Zürich
Placebo gegen den Feinstaub
  Im vergangenen Winter haben elf Kantone bzw. deren Regierungen wegen zu hoher Feinstaubbelastung Sofortmassnahmen beschlossen – aus dem Stand, ohne Grundlagen, unkoordiniert und offensichtlich ohne Konzept. Als Sündenböcke mussten einstweilen die Automobilisten herhalten. Vor wenigen Wochen hat die Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) nun ein Konzept für koordinierte temporäre Massnahmen gegen eine zu hohe Feinstaubbelastung verabschiedet.
Vorgesehen sind Interventionen in drei Stufen. In der zweiten und dritten Stufe würden auch konkrete Massnahmen in den Bereichen Verkehr, Haushalte sowie Land- und Forstwirtschaft angeordnet. Für die Haushalte enthält der Massnahmenkatalog unter anderem ein Verbot von Cheminéefeuern und von Feuern im Freien.
Solche Massnahmen sind völlig unverhältnismässig. Der Feinstaub-Anteil, der durch offene Kaminfeuer ausgestossen wird, macht lediglich ganz wenige Prozente an der Gesamtbelastung aus. Das vorgesehene Verbot ist jedenfalls dadurch noch lange nicht zu rechtfertigen. Seltsam mutet zudem an, dass von den gleichen Regierungen zur gleichen Zeit Holzfeuerungen gefördert werden (zuletzt in der «Umweltpraxis» der Zürcher Baudirektion vor 14 Tagen!), obwohl diese oftmals auch nicht feinstaubfrei heizen. Das Cheminée-Verbot ist somit eine reine Augenwischerei. Schliesslich wird dank den Cheminées in der Übergangszeit viel Heizöl und Gas gespart, wodurch die CO2-Bilanz nachvollziehbar verbessert wird.
Zu begrüssen wären vielmehr Massnahmen, welche die Bevölkerung sensibilisieren. Verboten vorzuziehen ist eine bessere Information über den sachgerechten Betrieb und den zweckmässigen Einsatz von Cheminées und Kleinfeuerungen. Ich glaube an das Verantwortungsgefühl der überwältigenden Mehrheit unserer Bevölkerung und bin überzeugt, dass ein Appell zur rechten Zeit auf freiwilliger Basis befolgt würde. Neue Verbote und polizeiliche Kontrollen sind dagegen als unverhältnismässig und – da ehrlicherweise kaum wirksam – als geradezu irreführend entschieden abzulehnen.
 
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