|
|
 |
 |
 |
 |
|
 |
 |
 |
 |
 |
Aus dem Kantonalverband |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
|
Hans Egloff,
Präsident Hauseigentümerverband
Kanton Zürich |
|
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
Placebo gegen den Feinstaub |
 |
 |
 |
 |
|
Im vergangenen Winter haben elf Kantone
bzw. deren Regierungen wegen zu
hoher Feinstaubbelastung Sofortmassnahmen
beschlossen – aus dem Stand,
ohne Grundlagen, unkoordiniert und
offensichtlich ohne Konzept. Als Sündenböcke
mussten einstweilen die Automobilisten
herhalten. Vor wenigen Wochen hat
die Schweizerische Bau-, Planungs- und
Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) nun
ein Konzept für koordinierte temporäre
Massnahmen gegen eine zu hohe Feinstaubbelastung
verabschiedet.
Vorgesehen sind Interventionen in drei
Stufen. In der zweiten und dritten Stufe
würden auch konkrete Massnahmen in
den Bereichen Verkehr, Haushalte sowie
Land- und Forstwirtschaft angeordnet.
Für die Haushalte enthält der Massnahmenkatalog
unter anderem ein Verbot
von Cheminéefeuern und von Feuern im
Freien.
Solche Massnahmen sind völlig unverhältnismässig.
Der Feinstaub-Anteil, der
durch offene Kaminfeuer ausgestossen
wird, macht lediglich ganz wenige Prozente
an der Gesamtbelastung aus. Das
vorgesehene Verbot ist jedenfalls dadurch
noch lange nicht zu rechtfertigen.
Seltsam mutet zudem an, dass von den
gleichen Regierungen zur gleichen Zeit
Holzfeuerungen gefördert werden (zuletzt
in der «Umweltpraxis» der Zürcher
Baudirektion vor 14 Tagen!), obwohl
diese oftmals auch nicht feinstaubfrei heizen.
Das Cheminée-Verbot ist somit eine
reine Augenwischerei. Schliesslich wird
dank den Cheminées in der Übergangszeit
viel Heizöl und Gas gespart, wodurch die CO2-Bilanz nachvollziehbar verbessert
wird.
Zu begrüssen wären vielmehr Massnahmen,
welche die Bevölkerung sensibilisieren.
Verboten vorzuziehen ist eine bessere
Information über den sachgerechten
Betrieb und den zweckmässigen Einsatz
von Cheminées und Kleinfeuerungen. Ich
glaube an das Verantwortungsgefühl der
überwältigenden Mehrheit unserer Bevölkerung
und bin überzeugt, dass ein Appell
zur rechten Zeit auf freiwilliger Basis
befolgt würde. Neue Verbote und polizeiliche
Kontrollen sind dagegen als unverhältnismässig
und – da ehrlicherweise
kaum wirksam – als geradezu irreführend
entschieden abzulehnen. |
|
 |
 |
 |
|