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Der Fachstab Liegenschaftenbewertung
des kantonalen Steueramtes teilte am
22. November den Gemeinden mit: |
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Der Erlass einer neuen Bewertungsweisung,
gültig ab Steuerperiode 2006
bzw. 2007, ist auf Grund der festgestellten
Preisveränderungen auf dem
Liegenschaftenmarkt seit der letztmaligen
Überprüfung im Kalenderjahr 2005
nicht angezeigt. Die Bewertung von
Liegenschaften und die Festsetzung
der Eigenmietwerte erfolgen weiterhin
nach Massgabe der Weisung des Regierungsrates
vom 19. März 2003. |
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Die für die Steuerperiode 2004 massgeblichen
Lageklassenpläne sind auch
für die Steuerperioden 2006 und 2007
verbindlich. |
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Es ist mit dem Erlass einer neuen Bewertungsweisung,
basierend auf den Preisverhältnissen
des Kalenderjahres 2008,
zu rechnen. |
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Begründet werden diese Beschlüsse wie
folgt: |
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1. Überprüfung der Preislandschaft
(Landwerte in den Gemeinden)
Im Hinblick auf die Weisung 2003
wurde die kantonale Preislandschaft im
Jahr 2002 einer eingehenden Prüfung
unterzogen. Weitere Überprüfungen erfolgten
in den Jahren 2004 und 2005.
Dabei hat sich ergeben, dass sich das
Marktumfeld zwischen 2002 und 2005
nicht wesentlich verändert hat. Die von
der Finanzdirektion beauftragten Experten
hatten nun auch im Jahr 2006 abzuklären,
inwieweit sich das Marktumfeld seit der
letzten Überprüfung geändert hat.
Die Ergebnisse der Untersuchungen liegen
nun vor. Die Überprüfung der Preislandschaft,
d.h. der Landwerte in allen
Gemeinden des Kantons, wurde anhand
von aktuellen Datenreihen von Preisen für
Einfamilienhäuser, Eigentums- und Mietwohnungen
aus den Jahren 2005 und
2006 (1. Halbjahr) vorgenommen. Im
Ergebnis hat sich feststellen lassen, dass
die auf dem Markt eingetretenen Preisveränderungen
im kantonalen Durchschnitt
minimal, d.h. nicht signifikant waren. Die
Untersuchungen zeigen insbesondere,
dass in den vom neuen Anflugregime auf
den Flughafen Zürich-Kloten betroffenen
Gemeinden keine Preiseinbrüche zu verzeichnen
sind. Bei diesem Sachverhalt fällt
der Erlass einer neuen Bewertungsweisung
ausser Betracht.
Es ist vorgesehen, dass die Preislandschaft
(Landwerte in den Gemeinden)
auch im Kalenderjahr 2007 einer Prüfung
unterzogen wird. Sollte sich dabei ergeben,
dass sich die Preise innerhalb des
Kantons zunehmend verschieben und/
oder eine generelle Erhöhung der Baulandpreise
und der Baukosten im Kanton
festgestellt wird, so fällt der Erlass einer
neuen Bewertungsweisung nach Massgabe
der Verhältnisse des Kalenderjahres 2008 in Betracht, Die entsprechenden
Vorbereitungshandlungen sind eingeleitet
worden. |
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2. Aktualisierung der Lageklassenpläne
Die Lageklassenpläne bilden die unterschiedliche
Standortqualität innerhalb der
Gemeinde ab. Eine Anpassung der Lageklasseneinteilung
ist nur dann angezeigt,
wenn sich seit der letztmaligen Festlegung
erhebliche Änderungen in der
Lagequalität einzelner Teile des Gemeindegebiets
ergeben.
Die letzte Aktualisierung der Lageklassenpläne
erfolgte im Jahre 2004. Dabei
wurde den mit dem Südanflug verbundenen
lmmissionen bei der Zuteilung der
Liegenschaftenobjekte zu den einzelnen
Lageklassen innerhalb der Gemeinde
Rechnung getragen. Damit wurden die
Lageklassenpläne aller vom neuen Anflugregime
auf den Flughafen Zürich-Kloten
betroffenen Gemeinden nach Massgabe
der tatsächlichen Verhältnisse festgelegt.
Nachdem sich die Anflugrouten auf den
Flughaben Zürich-Kloten seit 2004 nicht
verändert haben, fällt auch eine weitere
Anpassung der Lageklassenpläne in einzelnen
Gemeinden ab Steuerperiode 2006 ausser
Betracht. Sollten sich die Verhältnisse im
Kalenderjahr 2007 wesentlich verändern, ist
eine weitere Aktualisierung der Lageklassenpläne
angezeigt. Eine Anpassung der
Lageklassenpläne wird auf jeden Fall dann
durchgeführt, wenn der Erlass einer neuen
Bewertungsweisung bevorsteht. |
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