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HEV 12/2006 Inhaltsverzeichnis
Steuern

     
  Liegenschaftenbewertung:
Keine Neuerungen ab Steuerperiode
2006 bzw. 2007
* Paco Oliver
 
     
  Der Fachstab Liegenschaftenbewertung des kantonalen Steueramtes teilte am 22. November den Gemeinden mit:  
 
Der Erlass einer neuen Bewertungsweisung, gültig ab Steuerperiode 2006 bzw. 2007, ist auf Grund der festgestellten Preisveränderungen auf dem Liegenschaftenmarkt seit der letztmaligen Überprüfung im Kalenderjahr 2005 nicht angezeigt. Die Bewertung von Liegenschaften und die Festsetzung der Eigenmietwerte erfolgen weiterhin nach Massgabe der Weisung des Regierungsrates vom 19. März 2003.
Die für die Steuerperiode 2004 massgeblichen Lageklassenpläne sind auch für die Steuerperioden 2006 und 2007 verbindlich.
Es ist mit dem Erlass einer neuen Bewertungsweisung, basierend auf den Preisverhältnissen des Kalenderjahres 2008, zu rechnen.
 
     
  Begründet werden diese Beschlüsse wie folgt:  
     
  1. Überprüfung der Preislandschaft (Landwerte in den Gemeinden)
Im Hinblick auf die Weisung 2003 wurde die kantonale Preislandschaft im Jahr 2002 einer eingehenden Prüfung unterzogen. Weitere Überprüfungen erfolgten in den Jahren 2004 und 2005. Dabei hat sich ergeben, dass sich das Marktumfeld zwischen 2002 und 2005 nicht wesentlich verändert hat. Die von der Finanzdirektion beauftragten Experten hatten nun auch im Jahr 2006 abzuklären, inwieweit sich das Marktumfeld seit der letzten Überprüfung geändert hat.
Die Ergebnisse der Untersuchungen liegen nun vor. Die Überprüfung der Preislandschaft, d.h. der Landwerte in allen Gemeinden des Kantons, wurde anhand von aktuellen Datenreihen von Preisen für Einfamilienhäuser, Eigentums- und Mietwohnungen aus den Jahren 2005 und 2006 (1. Halbjahr) vorgenommen. Im Ergebnis hat sich feststellen lassen, dass die auf dem Markt eingetretenen Preisveränderungen im kantonalen Durchschnitt minimal, d.h. nicht signifikant waren. Die Untersuchungen zeigen insbesondere, dass in den vom neuen Anflugregime auf den Flughafen Zürich-Kloten betroffenen Gemeinden keine Preiseinbrüche zu verzeichnen sind. Bei diesem Sachverhalt fällt der Erlass einer neuen Bewertungsweisung ausser Betracht.
Es ist vorgesehen, dass die Preislandschaft (Landwerte in den Gemeinden) auch im Kalenderjahr 2007 einer Prüfung unterzogen wird. Sollte sich dabei ergeben, dass sich die Preise innerhalb des Kantons zunehmend verschieben und/ oder eine generelle Erhöhung der Baulandpreise und der Baukosten im Kanton festgestellt wird, so fällt der Erlass einer neuen Bewertungsweisung nach Massgabe der Verhältnisse des Kalenderjahres 2008 in Betracht, Die entsprechenden Vorbereitungshandlungen sind eingeleitet worden.
 
     
  2. Aktualisierung der Lageklassenpläne
Die Lageklassenpläne bilden die unterschiedliche Standortqualität innerhalb der Gemeinde ab. Eine Anpassung der Lageklasseneinteilung ist nur dann angezeigt, wenn sich seit der letztmaligen Festlegung erhebliche Änderungen in der Lagequalität einzelner Teile des Gemeindegebiets ergeben.
Die letzte Aktualisierung der Lageklassenpläne erfolgte im Jahre 2004. Dabei wurde den mit dem Südanflug verbundenen lmmissionen bei der Zuteilung der Liegenschaftenobjekte zu den einzelnen Lageklassen innerhalb der Gemeinde Rechnung getragen. Damit wurden die Lageklassenpläne aller vom neuen Anflugregime auf den Flughafen Zürich-Kloten betroffenen Gemeinden nach Massgabe der tatsächlichen Verhältnisse festgelegt.
Nachdem sich die Anflugrouten auf den Flughaben Zürich-Kloten seit 2004 nicht verändert haben, fällt auch eine weitere Anpassung der Lageklassenpläne in einzelnen Gemeinden ab Steuerperiode 2006 ausser Betracht. Sollten sich die Verhältnisse im Kalenderjahr 2007 wesentlich verändern, ist eine weitere Aktualisierung der Lageklassenpläne angezeigt. Eine Anpassung der Lageklassenpläne wird auf jeden Fall dann durchgeführt, wenn der Erlass einer neuen Bewertungsweisung bevorsteht.
 
     
  * Redaktor, lic. iur.  
 
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