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Digitales Fernsehen
* Tiziano Winiger |
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So einfach war Fernsehen in den Sechzigerjahren:
Ein Röhrengerät und eine Dachantenne und schon flimmerte das
Programm in die gute Stube: maximal 3 oder 4 Programme.
Heute jedoch sieht das anders aus. Das Fernsehprogramm kommt aus
dem Kabelanschluss, der Telefonbuchse oder ganz einfach vom
Internet. Internetportale wie www.thetvscreen.com bieten gratis hunderte
von Fernsehsendern am Computerbildschirm an, wobei diese
Programme auch am Fernsehbildschirm gesehen werden können. |
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Bluewin TV
Die Swisscom-Tochtergesellschaft Bluewin
bietet ihren Kunden digitales Fernsehen an.
Dazu muss das Telefonkabel mit dem ADSLModem,
einer digitalen Settop-Box und dem
Fernsehgerät verbunden werden.
Bluewin bietet 129 Fernsehsender und
70 Radiosender an. Dazu kommt neu: «Video
on demand». Dabei kann der Zuschauer
unter 500 Spielfilmen jederzeit einen auswählen
und ihn sofort sehen. Kosten: maximal
Fr. 6.00 pro Film. Fussball und Hockeyspiele
kosten jeweils Fr. 1.00. Kostenpflichtige
Angebote wie Pay TV kosten zusätzlich. Fernsehsendungen
lassen sich auf einer Harddisk
in einer Settop-Box speichern. Diese lässt
sich sogar vom Handy aus programmieren.
Nachteil: Für ein zweites Fernsehgerät
braucht es eine zweite Settop-Box und die
Bildqualität bei Bluewin hängt von der Netzwerkstärke
ab.
Vorteil: Video on demand |
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Cablecom TV
Auch für das digitale Fersehen von Cablecom
braucht es eine Settop-Box. Cablecom
bietet 80 bis 100 digitale Fernsehsender und
40 Radiosender an. Pay TV kostet zusätzlich.
Video on demand bietet Cablecom nicht an.
Jedoch werden 40 Filme rund um die Uhr
wiederholt. Der Zuschauer muss also abwarten,
bis der gewünschte Film wiederholt
wird. Die Kosten pro Film betragen maximal
Fr. 9.00. Auch bei Cablecom hängt die Bildqualität
von der Netzwerkstärke ab. |
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Vergleich
Cablecom verlangt für ihr Angebot inkl.
Abgaben Fr. 24.85/Monat. Dazu kommt die
Miete der Settop-Box. Das billigste Gerät
kostet ab 01.04.2007 Fr. 6.00 pro Monat,
macht total Fr. 30.85. Die Aufnahmen von
Fernsehsendungen sind aber nur mit einem
zusätzlichen Aufnahmegerät möglich. Wer
das Bluewin-Angebot benutzen will, muss einen Swisscom-Telefon- und einen ADSLInternetanschluss
haben. Diese Anschlüsse
kosten Fr. 34.– pro Monat. Dazu kommen die
Kosten für das Digitalfernsehen samt Festplattenrekorder
von Fr. 30.05.
Somit sind Cablecom TV und Bluewin TV
fast gleich teuer – aber nur für Kunden,
die einen Telefonanschluss bei Swisscom
haben. |
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| Anbieter |
Grundgebühr
CHF/Monat |
Miete Settop-Box
CHF/Monat |
Gesamtkosten
CHF/Monat |
| Satellit Digital TV |
0.00 |
0.00 |
0.00 |
| Bluewin Digital TV |
30.05 |
0.00 |
30.05 |
| Cablecom Digital TV |
24.85 |
6.00 |
30.85 |
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Satellitenschüssel
Die Alternative zu Bluewin und Cablecom
kommt direkt vom Satelliten. Auch hier
braucht der Zuschauer eine Settop-Box, welche
das digitale Signal umwandelt. Allerdings
muss das Schweizer Fernsehen mit einer speziellen
Decoderkarte entschlüsselt werden.
Die Karte kostet einmalig Fr. 60.00. Satellitenschüsseln
sind im Fachhandel für wenige
hundert Franken zu haben. Das Grundangebot
ist gratis und vielfältig: hunderte von Programmen
in bester Qualität ohne monatliche
Kosten. Einzelne Sender liefern schon heute
das hochauflösende HD-Signal.
Nachteil: Video on demand ist nicht möglich,
und für die Aufnahme der Programme ist
ein separater Rekorder nötig. |
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Für wen ist der Satellitenempfang
angebracht?
Für Personen, die auf die privaten lokalen
Sender verzichten wollen, eine bessere
Bildqualität möchten und die Möglichkeit,
Programme zusammenzustellen ohne einschränkende
Einwirkung von Cablecom oder
Bluewin.
Nachteile des Satellitenempfangs: externe
Montage einer Empfangsantenne
unter Beizug von Fachkompetenz, um
die Antenne zu montieren und auszurichten.
Eine Antenne reicht für mehrere
Wohnungen aus. Dabei ist der Aufwand
für die Verkablung zwar grösser, der fällt
aber nur ein Mal an und dafür entfallen
die monatlichen Gebühren. Einen Decoder
braucht man für jeden Fernseher. Eine
fachmännische Ausrichtung der Satellitenempfangsantenne
ist zu empfehlen,
und es sollten möglichst keine Gegenstände
zwischen Antenne und Satellit im Weg
stehen.
Für diejenigen, welche noch analoges
Fernsehen empfangen, ist zu empfehlen, in
den nächsten Jahren umzurüsten, weil die
Angebote immer kleiner werden. |
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Rechtliche Würdigung
Wechsel des Anbieters durch den Eigentümer
bzw. Vermieter?
Die Vermieter bzw. die Verwaltungen
haben in der Regel keine Einzelverträge mit
Cablecom, sondern einen Kollektiv- oder
Pauschalvertrag für die gesamte Liegenschaft,
und die Gebühren werden in der
Regel über die Nebenkosten abgerechnet.
Der Einzelvertrag, die Kollektiv- oder Pauschalverträge
sehen eigene Kündigungsfristen
vor. In der Regel betragen diese 3 Monate
auf Ende eines Jahres. Will der Vermieter
den Kabelnetzanbieter wechseln, muss er den
bestehenden Vertrag entsprechend mit eingeschriebenem
Brief kündigen. |
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Wahl des Anbieters durch den Mieter?
Nach Artikel 41 Absatz 3 des Radio- und
Fernsehgesetzes haben Mieterinnen und
Mieter ausdrücklich das Recht, ihren Anschluss
zu kündigen. Will der Mieter dies tun,
richtet er einen eingeschriebenen Brief an den
Kabelnetzbetreiber mit Kopie an die Vermieterschaft.
Ausser wenn bereits ein direkter
Vertrag zwischen Mietpartei und Kabelnetzgesellschaft
besteht. Die Kabelnetzbetreiber
stellen der potenziellen Kundschaft Kündigungsschreiben
zur Verfügung. |
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Was passiert mit den Gebühren? |
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| A: |
Besteht ein Vertrag direkt zwischen Mieter
und Kabelnetzgesellschaft, entfällt nach
der Kündigung die Rechnung. |
| B: |
Werden die Gebühren separat als Nebenkosten
verrechnet, müssen Mietende beim
Vermieter auf den nächsten Kündigungstermin
hin die Aufhebung der entsprechenden
Pauschale oder Akontozahlung
verlangen. |
| C: |
Sind die Gebühren im Nettomietzins inbegriffen,
müssen die Mietenden auf den
nächsten Kündigungstermin eine Senkung
des Nettomietzinses verlangen. Falls der
Vermieter beim Anschluss an das Kabelnetz
und bei den Erhöhungen der Tarife
keine entsprechenden Mietzinserhöhungen
vorgenommen hat, muss er allerdings
auch keine Mietzinsreduktion gewähren. |
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Wer zahlt die Kosten für das Plombieren?
Wird ein gekündigter Anschluss plombiert,
gehen die Kosten zulasten des Kabelnetzbetreibers.
Das Interesse der Kontrolle
liegt allein auf Seite der Gesellschaft und die
Kosten dürfen weder den Mietenden noch
dem Hauseigentümer aufgebürdet werden. |
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Ist die Montage einer Satellitenschüssel
erlaubt?
Soll die Satellitenschüssel an der Aussenseite
des Fensters, an der Fassade oder auf
dem Dach installiert werden, ist vorgängig
eine Bewilligung des Vermieters erforderlich,
da diese Gebäudeteile nicht Teil der gemieteten
Sache sind. Je nach Grösse der Schüssel
und den örtlichen Bauvorschriften kann
auch eine Baubewilligung erforderlich sein; im
Kanton Zürich bei einem Durchmesser der
Schüssel ab 80 Zentimetern. Bei Mietliegenschaften,
die als Schutzobjekte inventarisiert
sind, oder in Zonen mit Ortsbild- oder Landschaftsschutz
können öffentliche Antennenverbote
bestehen. Daran haben sich auch
Mieter zu halten.
Gestützt auf die in Art. 10 der Europäischen
Menschenrechtskonvention (EMRK)
verankerte Informationsfreiheit haben auch
Mieter ein Anrecht auf Empfang eines Programms
aus ihrem Heimatland und in ihrer
Heimatsprache – notfalls mittels einer Satellitenschüssel.
In der Praxis wird allerdings die
Meinung vertreten, dass dieser Anspruch
erfüllt ist, wenn ein solches Programm z.B.
durch Cablecom, Bluewin oder über das
Internet angeboten wird. |
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