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HEV 1/2007 Inhaltsverzeichnis
Telekommunikation

     
  Digitales Fernsehen
* Tiziano Winiger
 
     
  So einfach war Fernsehen in den Sechzigerjahren:
Ein Röhrengerät und eine Dachantenne und schon flimmerte das Programm in die gute Stube: maximal 3 oder 4 Programme. Heute jedoch sieht das anders aus. Das Fernsehprogramm kommt aus dem Kabelanschluss, der Telefonbuchse oder ganz einfach vom Internet. Internetportale wie www.thetvscreen.com bieten gratis hunderte von Fernsehsendern am Computerbildschirm an, wobei diese Programme auch am Fernsehbildschirm gesehen werden können.
 
     
  Bluewin TV
Die Swisscom-Tochtergesellschaft Bluewin bietet ihren Kunden digitales Fernsehen an. Dazu muss das Telefonkabel mit dem ADSLModem, einer digitalen Settop-Box und dem Fernsehgerät verbunden werden.
Bluewin bietet 129 Fernsehsender und 70 Radiosender an. Dazu kommt neu: «Video on demand». Dabei kann der Zuschauer unter 500 Spielfilmen jederzeit einen auswählen und ihn sofort sehen. Kosten: maximal Fr. 6.00 pro Film. Fussball und Hockeyspiele kosten jeweils Fr. 1.00. Kostenpflichtige Angebote wie Pay TV kosten zusätzlich. Fernsehsendungen lassen sich auf einer Harddisk in einer Settop-Box speichern. Diese lässt sich sogar vom Handy aus programmieren.
Nachteil: Für ein zweites Fernsehgerät braucht es eine zweite Settop-Box und die Bildqualität bei Bluewin hängt von der Netzwerkstärke ab.
Vorteil: Video on demand
 
     
  Cablecom TV
Auch für das digitale Fersehen von Cablecom braucht es eine Settop-Box. Cablecom bietet 80 bis 100 digitale Fernsehsender und 40 Radiosender an. Pay TV kostet zusätzlich. Video on demand bietet Cablecom nicht an. Jedoch werden 40 Filme rund um die Uhr wiederholt. Der Zuschauer muss also abwarten, bis der gewünschte Film wiederholt wird. Die Kosten pro Film betragen maximal Fr. 9.00. Auch bei Cablecom hängt die Bildqualität von der Netzwerkstärke ab.
 
     
  Vergleich
Cablecom verlangt für ihr Angebot inkl. Abgaben Fr. 24.85/Monat. Dazu kommt die Miete der Settop-Box. Das billigste Gerät kostet ab 01.04.2007 Fr. 6.00 pro Monat, macht total Fr. 30.85. Die Aufnahmen von Fernsehsendungen sind aber nur mit einem zusätzlichen Aufnahmegerät möglich. Wer das Bluewin-Angebot benutzen will, muss einen Swisscom-Telefon- und einen ADSLInternetanschluss haben. Diese Anschlüsse kosten Fr. 34.– pro Monat. Dazu kommen die Kosten für das Digitalfernsehen samt Festplattenrekorder von Fr. 30.05.
Somit sind Cablecom TV und Bluewin TV fast gleich teuer – aber nur für Kunden, die einen Telefonanschluss bei Swisscom haben.
 
     
 
Anbieter Grundgebühr
CHF/Monat
Miete Settop-Box
CHF/Monat
Gesamtkosten
CHF/Monat
Satellit Digital TV 0.00 0.00 0.00
Bluewin Digital TV 30.05 0.00 30.05
Cablecom Digital TV 24.85 6.00 30.85
 
     
  Grafik: Kostenvergleich  
     
  Satellitenschüssel
Die Alternative zu Bluewin und Cablecom kommt direkt vom Satelliten. Auch hier braucht der Zuschauer eine Settop-Box, welche das digitale Signal umwandelt. Allerdings muss das Schweizer Fernsehen mit einer speziellen Decoderkarte entschlüsselt werden. Die Karte kostet einmalig Fr. 60.00. Satellitenschüsseln sind im Fachhandel für wenige hundert Franken zu haben. Das Grundangebot ist gratis und vielfältig: hunderte von Programmen in bester Qualität ohne monatliche Kosten. Einzelne Sender liefern schon heute das hochauflösende HD-Signal.
Nachteil: Video on demand ist nicht möglich, und für die Aufnahme der Programme ist ein separater Rekorder nötig.
 
     
  Für wen ist der Satellitenempfang angebracht?
Für Personen, die auf die privaten lokalen Sender verzichten wollen, eine bessere Bildqualität möchten und die Möglichkeit, Programme zusammenzustellen ohne einschränkende Einwirkung von Cablecom oder Bluewin.
Nachteile des Satellitenempfangs: externe Montage einer Empfangsantenne unter Beizug von Fachkompetenz, um die Antenne zu montieren und auszurichten. Eine Antenne reicht für mehrere Wohnungen aus. Dabei ist der Aufwand für die Verkablung zwar grösser, der fällt aber nur ein Mal an und dafür entfallen die monatlichen Gebühren. Einen Decoder braucht man für jeden Fernseher. Eine fachmännische Ausrichtung der Satellitenempfangsantenne ist zu empfehlen, und es sollten möglichst keine Gegenstände zwischen Antenne und Satellit im Weg stehen.
Für diejenigen, welche noch analoges Fernsehen empfangen, ist zu empfehlen, in den nächsten Jahren umzurüsten, weil die Angebote immer kleiner werden.
 
     
  Rechtliche Würdigung
Wechsel des Anbieters durch den Eigentümer bzw. Vermieter?
Die Vermieter bzw. die Verwaltungen haben in der Regel keine Einzelverträge mit Cablecom, sondern einen Kollektiv- oder Pauschalvertrag für die gesamte Liegenschaft, und die Gebühren werden in der Regel über die Nebenkosten abgerechnet.
Der Einzelvertrag, die Kollektiv- oder Pauschalverträge sehen eigene Kündigungsfristen vor. In der Regel betragen diese 3 Monate auf Ende eines Jahres. Will der Vermieter den Kabelnetzanbieter wechseln, muss er den bestehenden Vertrag entsprechend mit eingeschriebenem Brief kündigen.
 
     
  Wahl des Anbieters durch den Mieter?
Nach Artikel 41 Absatz 3 des Radio- und Fernsehgesetzes haben Mieterinnen und Mieter ausdrücklich das Recht, ihren Anschluss zu kündigen. Will der Mieter dies tun, richtet er einen eingeschriebenen Brief an den Kabelnetzbetreiber mit Kopie an die Vermieterschaft. Ausser wenn bereits ein direkter Vertrag zwischen Mietpartei und Kabelnetzgesellschaft besteht. Die Kabelnetzbetreiber stellen der potenziellen Kundschaft Kündigungsschreiben zur Verfügung.
 
     
  Was passiert mit den Gebühren?  
 
A: Besteht ein Vertrag direkt zwischen Mieter und Kabelnetzgesellschaft, entfällt nach der Kündigung die Rechnung.
B: Werden die Gebühren separat als Nebenkosten verrechnet, müssen Mietende beim Vermieter auf den nächsten Kündigungstermin hin die Aufhebung der entsprechenden Pauschale oder Akontozahlung verlangen.
C: Sind die Gebühren im Nettomietzins inbegriffen, müssen die Mietenden auf den nächsten Kündigungstermin eine Senkung des Nettomietzinses verlangen. Falls der Vermieter beim Anschluss an das Kabelnetz und bei den Erhöhungen der Tarife keine entsprechenden Mietzinserhöhungen vorgenommen hat, muss er allerdings auch keine Mietzinsreduktion gewähren.
 
     
  Wer zahlt die Kosten für das Plombieren?
Wird ein gekündigter Anschluss plombiert, gehen die Kosten zulasten des Kabelnetzbetreibers. Das Interesse der Kontrolle liegt allein auf Seite der Gesellschaft und die Kosten dürfen weder den Mietenden noch dem Hauseigentümer aufgebürdet werden.
 
     
  Ist die Montage einer Satellitenschüssel erlaubt?
Soll die Satellitenschüssel an der Aussenseite des Fensters, an der Fassade oder auf dem Dach installiert werden, ist vorgängig eine Bewilligung des Vermieters erforderlich, da diese Gebäudeteile nicht Teil der gemieteten Sache sind. Je nach Grösse der Schüssel und den örtlichen Bauvorschriften kann auch eine Baubewilligung erforderlich sein; im Kanton Zürich bei einem Durchmesser der Schüssel ab 80 Zentimetern. Bei Mietliegenschaften, die als Schutzobjekte inventarisiert sind, oder in Zonen mit Ortsbild- oder Landschaftsschutz können öffentliche Antennenverbote bestehen. Daran haben sich auch Mieter zu halten.
Gestützt auf die in Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankerte Informationsfreiheit haben auch Mieter ein Anrecht auf Empfang eines Programms aus ihrem Heimatland und in ihrer Heimatsprache – notfalls mittels einer Satellitenschüssel. In der Praxis wird allerdings die Meinung vertreten, dass dieser Anspruch erfüllt ist, wenn ein solches Programm z.B. durch Cablecom, Bluewin oder über das Internet angeboten wird.
 
     
  * lic. iur., HEV Zürich  
 
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