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HEV 2/2007 Inhaltsverzeichnis
Mietzinsgestaltung

 

Mietzinsgestaltung bei sechsmonatiger Kündigungsfrist

Mietzinsänderungen nach Art. 269a lit. b und e OR unter Berücksichtigung
 
 
der Hypothekarzinsänderungen 2)
der Teuerung des risikotragenden Kapitals 3)
der Kostensteigerungen 4)
 
     
  Diese Tabelle ist als Hilfsmittel zu verstehen. Sie kann eine individuelle Berechnung einer Mietzinsanpassung im Streitfalle nicht ersetzen. Bei Mietverträgen mit besonderen Abmachungen, wie z.B. Index- oder Staffelmiete, gelangt diese Mietzinsgestaltung während der festen Dauer nicht zur Anwendung  
     
  Berechnet am 8. Februar 2007 (halbjährlich aktualisierte Tabelle unter
www.hev-zh.ch/Mietzins)
 
     
letzte
Anpassung
per
1)
Berechnungsgrundlagen
der letzten Anpassung 1)
 
Allgemeine
Berechnungsgrundlagen
Mietzins-
änderung
per
1. Okt.
2007
Hypo-
thekar-
zinssatz
3,0%
2)
Teuerung
des risiko-
tragenden
Kapitals 3)
bis Ende
Juli 2007
(105,2/
111,6
Punkte)
Kosten-
steige-
rungen 4)
bis Ende
Jan. 2007
Mietzinsänderungen
im Detail
 
Hypo-
zins-
zinssatz
 
Indexstand
 
Total
%
Punkte
Basis
2000
Punkte
Basis
1993
Monat
%
%
%
%
01.04.02
01.10.02
01.04.03
5) 01.10.03
5) 01.10.03
01.04.04
01.10.04
01.04.05
01.10.05
01.04.06
01.10.06
01.04.07
4,25
4,00
3,75
3,50
3,25
3,25
3,25
3,25
3,25
3,00
3,00
3,00
101,8
101,4
101,8
102,3
102,3
102,0
102,5
102,9
103,7
104,1
105,2
105,6
108,0
107,6
107,9
108,5
108,5
108,2
108,7
109,2
110,0
110,5
111,6
112,0
7.01
1.02
7.02
1.03
1.03
7.03
1.04
7.04
1.05
7.05
1.05
7.06
-13,04
-10,71
-8,26
-5,66
-2,91
-2,91
-2,91
-2,91
-2,91
0
0
0
1,34
1,50
1,34
1,13
1,13
1,25
1,05
0,89
0,58
0,42
0,00
-0,15
5,50
5,00
4,50
4,00
3,50
3,50
3,00
2,50
2,00
1,50
1,00
0,50
-6,20
-4,21
-2,42
-0,53
2,22
1.84
1,14
0,48
-0,33
1,92
1,00
0,35
1) Massgebend für die Berechnung der Mietzinsanpassung ist der Zeitpunkt, an welchem die letzte Mietzinsanpassung verschickt wurde oder – falls seit Vertragsabschluss noch keine Anpassung vorgenommen worden ist – der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. In dieser Tabelle wird davon ausgegangen, dass die letzte Anpassung kurz nach Erscheinen unserer entsprechenden Tabelle auf den in der ersten Spalte angeführten Termin ausgeführt wurde. Es empfiehlt sich, die erste Mietzinsanpassung nach Vertragsabschluss individuell zu berechnen, bzw. berechnen zu lassen.  
     
2) Bei Mietzinsanpassungen, welche nach der relativen Methode berechnet werden, kommt der jeweilige Referenz-Zinsfuss der ZKB für bestehende Hypotheken im ersten Rang für Wohnbauten zur Anwendung. Dies ist in dieser Tabelle berücksichtigt. Obwohl die Banken bei der Höhe ihrer Hypothekarzinsfüsse zwischen Wohn- und Geschäftsliegenschaften unterscheiden, lehnt die Gerichtspraxis eine solche Differenzierung ab.  
     
3) 40% der Teuerung gemäss Landesindex der Konsumentenpreise. Für die Berechnung spielt es keine Rolle, auf welcher Basis (1993/2000/2005) die Teuerung berechnet wird.
Seit 2006 rechnen wir mit der Basis 2000.
 
     
4) Verteuerung aller öffentlich-rechtlichen Abgaben und anderen Aufwendungen, die der Betrieb der Liegenschaft mit sich bringt, z.B. Objektsteuern, Versicherungsprämien, Kehricht, Wasser, Abwasser, Elektrisch für allgemeine Räume, usw.
In der Regel wird eine Erhöhung des Mietzinses von 0,5 – 1% pro Jahr ohne konkreten Nachweis zugelassen. Werden aber sämtliche Betriebskosten neben dem Mietzins separat abgerechnet, so kann diese Erfahrungszahl nicht angewendet werden. Eine Steigerung dieser Kosten ist dann mindestens teilweise bereits in der Nebenkostenabrechnung berücksichtigt.
Wird eine genaue Abrechnung über einzelne Posten verlangt, so kann der Beweis nur durch Vergleich über einen längeren Zeitraum hinaus erbracht werden. Der Durchschnitt mehrerer Jahre muss mit dem Durchschnitt der Kosten der Folgejahre verglichen werden. Die aus diesem Vergleich resultierende Steigerung ist es, die zu einer Erhöhung berechtigt. Einmalig hohe Kosten fallen so auf mehrere Jahre verteilt ins Gewicht.
 
     
5) Je nachdem, ob die erst am 27.2.03 bekannt gegebene Hypothekarzinssenkung auf 3,25% bereits mitberücksichtigt wurde.  
     
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