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Vorstösse zur Förderung des
Wohn- und Grundeigentums
Medienmitteilung des HEV Kanton Zürich vom 26. Januar 2007 |
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Ausgangslage
Wohn- und Grundeigentum ist beliebt.
Glaubt man Umfragen, würden
gerne mehr als die Hälfte der Schweizer
in den eigenen vier Wänden leben. Wohnund
Grundeigentum ist aber auch sonst
beliebt. Nicht nur auf der linken Seite
der Polit-Skala dient Grund und Boden
als beliebte und unverzichtbare Einnahmequelle,
wie die Diskussionen zum Steuerpaket
2004 deutlich gezeigt haben.
Es wird zur Deckung von allerhand
Begehrlichkeiten herangezogen und zur
Querfinanzierung für andere Aufgaben
verwendet.
Kaum ein anderes Gut ist so gebührenund
steueranfällig wie Grundeigentum.
Kaum ein anderes Gut wird in der Nutzung
stärker eingeschränkt als das Grundeigentum.
Kaum einem anderen Gut wird die
Verantwortung für Immissionen und Emissionen
so lückenlos überbunden wie dem
Grundeigentum. Damit nicht genug. In
den letzten Monaten nahmen die Angriffe
auf das Grundeigentum Züge an, die als
absurd zu bezeichnen sind, weil sie den
fundamentalen Gedanken des Eigentums
in Frage stellen. |
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Ziele der Gruppe Wohnen und
Grundeigentum
Die kantonsrätliche Gruppe Wohn- und
Grundeigentum, der momentan knapp die
Hälfte aller Parlamentarierinnen und Parlamentarier
angehört, hat zum Ziel, sich der
erwähnten «Aushöhlung des Eigentums»
zu widersetzen. Mehr noch, die Gruppierung
will aktiv den Erwerb von Wohn- und
Grundeigentum fördern, macht sich stark
für eine massvolle, faire und transparente
Besteuerung und setzt sich ein für werterhaltende
und wertvermehrende Massnahmen.
Die Kantonsratsgruppe sieht sich in
ihrem Auftrag durch verschiedene Entscheide
der Bevölkerung gut legitimiert.
Erinnert sei nur an die Abstimmungen
zur Abschaffung der Erbschaftssteuer
und der Handänderungssteuer. Beide
Vorlagen wurden mit schönen Mehrheiten
von der Zürcher Bevölkerung unterstützt. |
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Konkrete Vorstösse
Aus den erwähnten Gründen lanciert
unsere Gruppierung eine Offensive zur
Entlastung und Förderung des Wohn- und
Grundeigentums. Mit unseren Vorstössen
streben wir die Befreiung von administrativen
Hürden im Baurecht sowie die Vereinfachung
im Grundsteuerverfahren an.
Auch dem Äquivalenz-Prinzip im Gebührenbereich
wollen wir endlich Nachachtung
verschaffen. Das Paket von Vorstössen
zielt nicht in erster Linie darauf ab, ein
Gegengewicht zu den Angriffen von der
Ratslinken zu schaffen. Vielmehr soll mit
den Vorstössen die Attraktivität von
Wohn- und Grundeigentum aktiv gefördert
werden: |
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PI** betreffend Vereinfachung der
Grundstückgewinnsteuer
(Hans Egloff [SVP], Robert Marty [FDP],
Josef Wiederkehr [CVP])
Mit der PI wird eine massive Vereinfachung
der Veranlagung der Grundstückgewinnsteuer
angestrebt. Da die Gemeinden
ihren Ermessensspielraum bei der
Festlegung des Verkehrswertes vor 20
Jahren sehr grosszügig nutzen, kommt es
insbesondere bei längerer Besitzesdauer
vermehrt zu Diskussionen oder Rechtsverfahren.
Die PI sieht neu eine Pauschalierung
vor. Dadurch kann für alle Steuerpflichtigen
mehr Rechtssicherheit geschaffen
werden und das Veranlagungsverfahren
wird massiv vereinfacht und verkürzt. Die PI
führt auch dazu, dass der nicht mehr zeitgemässe
Spekulationszuschlag eliminiert
wird. |
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PI ** betreffend Reduktion und Maximierung
der Grundbuchgebühren
(Josef Wiederkehr [CVP], Max Clerici
[FDP], Hans Egloff [SVP])
Die Reduktion der Notariatsgebühren
ist ein altes Anliegen des HEV. Eine PI mit
diesem Ziel wurde letztmals im Februar 2005 mit einem Zufallsmehr im Kantonsrat
abgelehnt. Der Regierungsrat hatte
damals ausgeführt, der Deckungsgrad der
Zürcher Notariate würde sich massiv verschlechtern.
Die Einnahmenüberschüsse der
Notariate sind aber keineswegs kleiner
geworden. 2005 haben die 44 Zürcher
Notariate einen Gewinn von über 55 Mio.
an die Staatskasse abgeliefert. Die im Sommer
2004 vom damaligen Finanzdirektor in
Aussicht gestellte Überarbeitung des
Gebührentarifes lässt weiterhin auf sich
warten. Die erneute Beurteilung des Anliegens
durch den Kantonsrat drängt sich
daher auf. |
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Postulat betreffend Reduktion
Baubewilligungspflicht (Carmen Walker
Späh [FDP], Kurt Bosshard [SVP],
Josef Wiederkehr [CVP])
Das Durchlaufen eines Baubewilligungsverfahrens
verursacht immer einen hohen
planerischen, administrativen und finanziellen
Aufwand für GesuchsteIlende und
Behörden. Dabei wären – gegenüber dem
heutigen Regulativ – weitergehende Erleichterungen
von der Bewilligungspflicht
möglich, ohne dass öffentliche Interessen
beeinträchtigt würden. Die Befreiung von
der Bewilligungspflicht entbindet übrigens
nicht von der Pflicht, die Vorschriften des
materiellen Rechts einzuhalten.
Von der Bewilligungspflicht befreit werden
könnten zum Beispiel: Kleinbauten wie
Velohäuser, Gartenschöpfe, Kinderspielhütten
etc.; geringfügige Veränderungen
am Gebäude wie Vordächer, Dachkamine,
Sonnenstoren etc. (ausserhalb Kernzonen);
unwesentliche Veränderungen am Gebäudegrundriss
und Gebäudekubus; geringfügiges
Verändern einzelner Fassadenöffnungen;
das Verschieben innerer Trennwände
bzw. generell Umbauten im Gebäudeinneren;
geringfügige Nutzungsänderungen;
Mauern und Einfriedigungen auch über
0,8 m; Reklameanlagen für den Eigenbedarf
auch über 1⁄4 m2; Farbgebungen ausserhalb
geschützter Zonen oder Bauten. |
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Motion betreffend Flexibilisierung
Wohnanteil
(Kurt Bosshard [SVP])
Die heutigen gesetzlichen Grundlagen
lassen zwar Arbeitsflächen zu, die noch
dem Wohnen zugerechnet werden. Gemäss
ständiger Rechtsprechung darf diese Nutzung
jedoch einen Drittel der Wohnfläche
nicht überschreiten. Dies führt dazu, dass
KMU aus ihren eigenen Räumen ausziehen
müssen, wenn sie sich entwickeln und grösser
werden. Oft sind solche Betriebe zwischenzeitlich
im Quartier verankert. Längst
ist anerkannt, dass eine gute Durchmischung
der Quartiere mit Wohnflächen und
Arbeitsplätzen nicht nur die Versorgung
der Bevölkerung mit Dienstleistungen etc.
fördert, sondern auch die Sicherheit und die
Attraktivität der Quartiere als Wohn- und
Arbeitsort gewährleistet. Kurze Arbeitswege
erleichtern die Vereinbarkeit von
Beruf und Familie und sind aus ökologischen
Überlegungen sinnvoll.
Der Regierungsrat wird daher beauftragt,
die Bestimmungen zur Wohnzone so
auszugestalten, dass die Vereinbarung von
Wohnen und Arbeiten während der Dauer
des selbst genutzten Eigentums erleichtert
wird. Dies soll so geschehen, dass Eigentümer
in ihren Gebäuden einen Handels-,
Fabrikations- oder Dienstleistungsbetrieb
einrichten oder erweitern können, der funktional
und immissionsmässig mit dem Wohnen
vereinbar ist. |
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** Parlamentarische Inititive |
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Kantosräte Hans Egloff, Robert Marty, Josef Widerkehr, Kurt Bosshard (von links), Kantonsrätin
Carmen Walker Späh (Mitte). |
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