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HEV 2/2007 Inhaltsverzeichnis
Aus dem Kantonalverband

     
  Vorstösse zur Förderung des
Wohn- und Grundeigentums

Medienmitteilung des HEV Kanton Zürich vom 26. Januar 2007
 
     
  Ausgangslage
Wohn- und Grundeigentum ist beliebt. Glaubt man Umfragen, würden gerne mehr als die Hälfte der Schweizer in den eigenen vier Wänden leben. Wohnund Grundeigentum ist aber auch sonst beliebt. Nicht nur auf der linken Seite der Polit-Skala dient Grund und Boden als beliebte und unverzichtbare Einnahmequelle, wie die Diskussionen zum Steuerpaket 2004 deutlich gezeigt haben. Es wird zur Deckung von allerhand Begehrlichkeiten herangezogen und zur Querfinanzierung für andere Aufgaben verwendet.
Kaum ein anderes Gut ist so gebührenund steueranfällig wie Grundeigentum. Kaum ein anderes Gut wird in der Nutzung stärker eingeschränkt als das Grundeigentum. Kaum einem anderen Gut wird die Verantwortung für Immissionen und Emissionen so lückenlos überbunden wie dem Grundeigentum. Damit nicht genug. In den letzten Monaten nahmen die Angriffe auf das Grundeigentum Züge an, die als absurd zu bezeichnen sind, weil sie den fundamentalen Gedanken des Eigentums in Frage stellen.
 
     
  Ziele der Gruppe Wohnen und Grundeigentum
Die kantonsrätliche Gruppe Wohn- und Grundeigentum, der momentan knapp die Hälfte aller Parlamentarierinnen und Parlamentarier angehört, hat zum Ziel, sich der erwähnten «Aushöhlung des Eigentums» zu widersetzen. Mehr noch, die Gruppierung will aktiv den Erwerb von Wohn- und Grundeigentum fördern, macht sich stark für eine massvolle, faire und transparente Besteuerung und setzt sich ein für werterhaltende und wertvermehrende Massnahmen.
Die Kantonsratsgruppe sieht sich in ihrem Auftrag durch verschiedene Entscheide der Bevölkerung gut legitimiert. Erinnert sei nur an die Abstimmungen zur Abschaffung der Erbschaftssteuer und der Handänderungssteuer. Beide Vorlagen wurden mit schönen Mehrheiten von der Zürcher Bevölkerung unterstützt.
 
     
  Konkrete Vorstösse
Aus den erwähnten Gründen lanciert unsere Gruppierung eine Offensive zur Entlastung und Förderung des Wohn- und Grundeigentums. Mit unseren Vorstössen streben wir die Befreiung von administrativen Hürden im Baurecht sowie die Vereinfachung im Grundsteuerverfahren an. Auch dem Äquivalenz-Prinzip im Gebührenbereich wollen wir endlich Nachachtung verschaffen. Das Paket von Vorstössen zielt nicht in erster Linie darauf ab, ein Gegengewicht zu den Angriffen von der Ratslinken zu schaffen. Vielmehr soll mit den Vorstössen die Attraktivität von Wohn- und Grundeigentum aktiv gefördert werden:
 
     
  PI** betreffend Vereinfachung der Grundstückgewinnsteuer
(Hans Egloff [SVP], Robert Marty [FDP], Josef Wiederkehr [CVP])

Mit der PI wird eine massive Vereinfachung der Veranlagung der Grundstückgewinnsteuer angestrebt. Da die Gemeinden ihren Ermessensspielraum bei der Festlegung des Verkehrswertes vor 20 Jahren sehr grosszügig nutzen, kommt es insbesondere bei längerer Besitzesdauer vermehrt zu Diskussionen oder Rechtsverfahren. Die PI sieht neu eine Pauschalierung vor. Dadurch kann für alle Steuerpflichtigen mehr Rechtssicherheit geschaffen werden und das Veranlagungsverfahren wird massiv vereinfacht und verkürzt. Die PI führt auch dazu, dass der nicht mehr zeitgemässe Spekulationszuschlag eliminiert wird.
 
     
  PI ** betreffend Reduktion und Maximierung der Grundbuchgebühren
(Josef Wiederkehr [CVP], Max Clerici [FDP], Hans Egloff [SVP])

Die Reduktion der Notariatsgebühren ist ein altes Anliegen des HEV. Eine PI mit diesem Ziel wurde letztmals im Februar 2005 mit einem Zufallsmehr im Kantonsrat abgelehnt. Der Regierungsrat hatte damals ausgeführt, der Deckungsgrad der Zürcher Notariate würde sich massiv verschlechtern. Die Einnahmenüberschüsse der Notariate sind aber keineswegs kleiner geworden. 2005 haben die 44 Zürcher Notariate einen Gewinn von über 55 Mio. an die Staatskasse abgeliefert. Die im Sommer 2004 vom damaligen Finanzdirektor in Aussicht gestellte Überarbeitung des Gebührentarifes lässt weiterhin auf sich warten. Die erneute Beurteilung des Anliegens durch den Kantonsrat drängt sich daher auf.
 
     
  Postulat betreffend Reduktion Baubewilligungspflicht (Carmen Walker Späh [FDP], Kurt Bosshard [SVP], Josef Wiederkehr [CVP])
Das Durchlaufen eines Baubewilligungsverfahrens verursacht immer einen hohen planerischen, administrativen und finanziellen Aufwand für GesuchsteIlende und Behörden. Dabei wären – gegenüber dem heutigen Regulativ – weitergehende Erleichterungen von der Bewilligungspflicht möglich, ohne dass öffentliche Interessen beeinträchtigt würden. Die Befreiung von der Bewilligungspflicht entbindet übrigens nicht von der Pflicht, die Vorschriften des materiellen Rechts einzuhalten.
Von der Bewilligungspflicht befreit werden könnten zum Beispiel: Kleinbauten wie Velohäuser, Gartenschöpfe, Kinderspielhütten etc.; geringfügige Veränderungen am Gebäude wie Vordächer, Dachkamine, Sonnenstoren etc. (ausserhalb Kernzonen); unwesentliche Veränderungen am Gebäudegrundriss und Gebäudekubus; geringfügiges Verändern einzelner Fassadenöffnungen; das Verschieben innerer Trennwände bzw. generell Umbauten im Gebäudeinneren; geringfügige Nutzungsänderungen; Mauern und Einfriedigungen auch über 0,8 m; Reklameanlagen für den Eigenbedarf auch über 1⁄4 m2; Farbgebungen ausserhalb geschützter Zonen oder Bauten.
 
     
  Motion betreffend Flexibilisierung Wohnanteil
(Kurt Bosshard [SVP])

Die heutigen gesetzlichen Grundlagen lassen zwar Arbeitsflächen zu, die noch dem Wohnen zugerechnet werden. Gemäss ständiger Rechtsprechung darf diese Nutzung jedoch einen Drittel der Wohnfläche nicht überschreiten. Dies führt dazu, dass KMU aus ihren eigenen Räumen ausziehen müssen, wenn sie sich entwickeln und grösser werden. Oft sind solche Betriebe zwischenzeitlich im Quartier verankert. Längst ist anerkannt, dass eine gute Durchmischung der Quartiere mit Wohnflächen und Arbeitsplätzen nicht nur die Versorgung der Bevölkerung mit Dienstleistungen etc. fördert, sondern auch die Sicherheit und die Attraktivität der Quartiere als Wohn- und Arbeitsort gewährleistet. Kurze Arbeitswege erleichtern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und sind aus ökologischen Überlegungen sinnvoll.
Der Regierungsrat wird daher beauftragt, die Bestimmungen zur Wohnzone so auszugestalten, dass die Vereinbarung von Wohnen und Arbeiten während der Dauer des selbst genutzten Eigentums erleichtert wird. Dies soll so geschehen, dass Eigentümer in ihren Gebäuden einen Handels-, Fabrikations- oder Dienstleistungsbetrieb einrichten oder erweitern können, der funktional und immissionsmässig mit dem Wohnen vereinbar ist.
 
     
  ** Parlamentarische Inititive  
     
   
  Kantosräte Hans Egloff, Robert Marty, Josef Widerkehr, Kurt Bosshard (von links), Kantonsrätin Carmen Walker Späh (Mitte).  
     
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