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Regierungs- und Kantonsratswahlen |
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Effektvoll wählen |
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Kantonsrat/Proporzwahlen
Der Kantonsrat wird gemäss Gesetz über
die politischen Rechte im Verhältniswahlverfahren
(Proporz) bestellt. Dabei erhalten die
Stimmbürger/innen amtliche Listen mit den
Wahlvorschlägen der einzelnen Parteien oder
Gruppierungen. Auf jeder Liste finden sich
genau so viele Plätze, wie im Wahlkreis (dies
ist in der Regel der Bezirk, in der Stadt Zürich
jeweils je zwei Stadtkreise, in Winterthur
Stadt und Land) Sitze zu vergeben sind. |
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Listenstimmen
Soll ein/e Kandidat/in gewählt werden,
muss seine Liste kantonsweit mindestens so
viele Listenstimmen erhalten, wie zur Erlangung
eines Sitzes nötig sind. Diese Anzahl
lässt sich nicht zum Voraus bestimmen. Sie
ergibt sich vielmehr aus dem Verhältnis der
total eingegangenen Stimmen zur Anzahl
der zu vergebenden Plätze. Die Anzahl Sitze,
die eine Liste im Bezirk oder Wahlkreis
erzielt, ergibt sich aus dem Verhältnis der
Anzahl kantonsweit erzielter Sitze zur Anzahl
der im Bezirk erhaltener Listenstimmen
(wobei die Formel etwas komplizierter ist,
was jedoch dem Prinzip nicht widerspricht).
Jede/r offizielle/r Kandidat/in, dem der/
die Wählende die Stimme gibt, bringt in
erster Linie derjenigen Partei eine Listenstimme,
die ihn/sie auf ihrem Wahlvorschlag
aufführt. Da die Listenstimmen über
den Sitzgewinn entscheiden, sind sie die
wichtigsten Stimmen. Darum sind Proporzwahlen
primär Parteiwahlen. |
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Leere Stimmen
Jeder leer gelassene Platz zählt der Partei
als Listenstimme, welche in der Listenbezeichnung
genannt ist. Wer den leeren Wahlzettel
benutzt, aber nicht die ganze Liste
mit Namen füllt, wählt effektvoll, wenn er
diesen mit der Listenbezeichnung derjenigen
Partei versieht, welche er favorisiert.
Wer sich mit einer Partei identifizieren kann
und mit den portierten Namen einverstanden
ist, drückt diese Ansicht am besten aus,
indem er deren gedruckte Liste unverändert
einlegt.
Dies trifft auch dann zu, wenn die
gedruckte Liste weniger Namen enthält, als
Sitze zu vergeben sind. Immer öfter steht
nicht eine genügende Anzahl qualifizierter
Kandidaten/innen zur Verfügung, um damit
eine ganze Liste zu füllen. Leerstimmen sind
aber immer noch Listenstimmen, die den
aufgeführten qualifizierten Kandidaten/innen
die Wahl ermöglichen. |
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Kumulieren
Will man eine Person gegenüber anderen
Mitbewerbern bevorzugen, so führt man sie
maximal zwei Mal auf. So erhält sie eine Kandidatenstimme
mehr, die sie auf der Rangliste
innerhalb der Liste weiter nach vorne bringt.
Dafür muss dann allerdings ein anderer
Name gestrichen werden, es sei denn, es
habe ohnehin noch leere Listenplätze, um den Namen des/der bevorzugten Kandidierenden
ein zweites Mal einzutragen.
Manchmal werden bereits auf einer
gedruckten Liste alle Namen kumuliert.
Wer auf dieser Liste nicht genehme oder
unbekannte Namen streicht, ohne sie durch
Namen anderer Listen zu ersetzen, bewirkt
damit, dass die Gestrichenen weniger Stimmen
erhalten, wodurch die Wunschkandidaten
gestärkt werden. Die entstehenden
Leerstimmen bleiben aber der Partei als
wichtige Listenstimmen erhalten. Sie sind es,
die es der Partei ermöglichen, einen Sitz zu
gewinnen, der dann allenfalls vom Wunschkandidaten
bzw. der Wunschkandidatin
besetzt wird. |
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Panaschieren
Namen von anderen Listen auf dem
Wahlzettel aufzuführen, ist auch eine Möglichkeit.
Als Konsequenz erhalten die anderen
Listen die Listenstimmen von den panaschierten
Namen und der Partei gehen die
entsprechenden Stimmen verlustig. |
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Regierungsrat/Majorzwahlen
Bei der Wahl der Mitglieder des Regierungsrats
werden diejenigen gewählt, welche
am meisten Stimmen auf sich vereinigen.
Ausserdem müssen sie noch das absolute
Mehr erreichen. Jeder Wahlberechtigte hat
so viele Stimmen zu verteilen, wie Sitze zu
vergeben sind – es können also maximal 7
Namen aufgeführt werden. Majorzwahlen
sind klare Personenwahlen.
Erfüllen mehr als die Anzahl zu wählender
Kandidaten/innen das absolute Mehr, so
scheiden diejenigen mit der niedrigsten Stimmenzahl
als Überzählige aus. Erreichen weniger
Kandidaten/innen das absolute Mehr, als
Sitze zu vergeben sind, so wird ein weiterer
Wahlgang nötig. |
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Das absolute Mehr
Nach landläufiger Meinung ist das absolute
Mehr «mehr als die Hälfte der Wähler/
innen». Doch es ist in der Regel viel weniger.
Dies begründet sich darin, dass es mit «mehr
als die Hälfte der einfachen» definiert ist.
Die einfache Stimmenzahl errechnet sich
aus der Anzahl eingegangener Stimmen
(nicht Wahlzettel!), geteilt durch die Anzahl
der zu vergebenden Sitze. Weil nun aber ein
beträchtlicher Teil der Wähler/innen den
Stimmzettel nur teilweise ausfüllt und Leerstimmen
im Gegensatz zu den Proporzwahlen
nicht gezählt werden, beträgt das absolute
Mehr meistens weit weniger als «die Hälfte
der Wähler/innen».
Anders als bei den Proporzwahlen darf bei
den Majorzwahlen ein Name nur einmal auf
einem Wahlzettel aufgeführt werden. Wer
seine Wunschkandidaten/innen besonders
bevorzugen will, hat es deshalb etwas
schwieriger. Doch es gibt eine Möglichkeit:
Es ist erlaubt, weniger als die zur Verfügung
stehenden Stimmen zu verteilen.
Nicht alle Stimmen zu verteilen, kann
durchaus effektvoll sein.
Führt man demnach nur den oder die
Wunschkandidaten/innen auf und lässt die
restlichen Zeilen leer, so erhalten diese
gegenüber den nicht aufgeführten Kandidaten/innen einen Vorteil. Besonders bei den
Majorzwahlen kann eine Stimme Unterschied
oft über Sieg oder Niederlage entscheiden,
so dass es zweckmässig sein kann,
nicht alle seine Stimmen zu verteilen. |
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Aus der Broschüre «Wahlverfahren
und Wahltaktiken bei Kantons- und
Regierungsratswahlen im Kanton Zürich»
von Martin Müller, Thomas Vogel (FDP
2006); leicht gekürzt von Paco Oliver *. |
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Wählen ist gratis
Nutzen Sie Ihr Wahlrecht und unterstützen
Sie die Partei und die Personen, welche
Ihr politisches Gedankengut vertreten.
Wählen Sie geschickt und effektvoll
– machen Sie keine «Wahlgeschenke»,
die anderen tuns auch nicht. |
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* Redaktor, lic. iur. |
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