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Eine gewisse Ausdauer des Hauseigentümers
ist erforderlich und macht sich
bezahlt. Parallel dazu sollte man Strafanzeige
gegen Unbekannt einreichen. Die
Wahrscheinlichkeit, den eigenen Schaden
ersetzt zu bekommen, ist zwar gering,
selbst wenn der Täter gefasst wird, dafür
wächst die Wahrscheinlichkeit, dass es
gelingt, die Zahl der Sprayer und damit
auch der Schmierereien zu reduzieren. Denn ohne Strafanzeigen kann die Strafverfolgungsbehörde
gar nicht alle Fälle
belegen und demnach auch niemanden
dafür bestrafen.
Wir veröffentlichen deshalb hier – nicht zum ersten Mal –
einen Strafantrag. Sie finden ihn
auch auf unserer Anti-Graffiti-Seite auf
der Homepage des HEV Kanton Zürich
(www.hev-zh.ch) unter «Dienstleistungen».
Übrigens, vergessen Sie nicht, die
Schmiererei zu Beweiszwecken zu fotografieren,
bevor Sie sie entfernen. |
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