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HEV 3/2007 Inhaltsverzeichnis
Sauberer Kanton Zürich

     
  Anti-Graffiti-Kampagne
des Hauseigentümerverbandes
 
     
  Der HEV Kanton Zürich setzt seine am 1. Januar 2003 gestartete Kampagne gegen die verbreiteten Wandschmierereien fort. Er unterstützt seine Mitglieder bei der Entfernung von «Graffiti» mit einem einmaligen Beitrag von je Fr. 300.–.   Graffiti  
     
  Eine gewisse Ausdauer des Hauseigentümers ist erforderlich und macht sich bezahlt. Parallel dazu sollte man Strafanzeige gegen Unbekannt einreichen. Die Wahrscheinlichkeit, den eigenen Schaden ersetzt zu bekommen, ist zwar gering, selbst wenn der Täter gefasst wird, dafür wächst die Wahrscheinlichkeit, dass es gelingt, die Zahl der Sprayer und damit auch der Schmierereien zu reduzieren. Denn ohne Strafanzeigen kann die Strafverfolgungsbehörde gar nicht alle Fälle belegen und demnach auch niemanden dafür bestrafen.
Wir veröffentlichen deshalb hier – nicht zum ersten Mal – einen Strafantrag. Sie finden ihn auch auf unserer Anti-Graffiti-Seite auf der Homepage des HEV Kanton Zürich (www.hev-zh.ch) unter «Dienstleistungen».
Übrigens, vergessen Sie nicht, die Schmiererei zu Beweiszwecken zu fotografieren, bevor Sie sie entfernen.
 
     
     
  Wer?  
 
Antragsberechtigt sind die Mitglieder sämtlicher Sektionen des HEV Kanton Zürich.
Anmeldung zur Mitgliedschaft und Geltendmachung der Entschädigung können gleichzeitig erfolgen.
Neumitglieder aufgrund dieser Aktion werden in der Regel der Wohnsitzsektion zugeteilt.
Jedes Mitglied kann im Laufe der Kampagne die Anti-Graffiti-Prämie nur einmal beanspruchen.
 
     
  Wie?  
 
Empfohlen wird die Opferschicht- Methode. Bei dieser wird die Schmiererei mit einer wasserlöslichen Farbschicht übermalt, welche bei einer erneuten Graffiti-Attacke mit einfachen Mitteln samt der neuen Schmiererei abgewaschen und erneuert werden kann. Das Mitglied verpflichtet sich, erneute Graffiti in diesem Sinne sofort wieder zu beseitigen bzw. beseitigen zu lassen.
Gegen Vorlage der Rechnung wird dem Mitglied der Betrag von Fr. 300.– überwiesen.
 
     
  Wo?  
 
Die betroffene Liegenschaft muss im Kanton Zürich liegen.
 
     
  Zuständig für die Abwicklung und für allfällige Fragen ist das
Sekretariat des
HEV Kanton Zürich, Frau Kathrin Attinger,
Albisstrasse 28, Postfach, 8038 Zürich.
Tel. 01 487 17 75, Fax 01 487 18 88, info@hev-zh.ch
 
 
     
  Graffiti  
 
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