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Der HEV Schweiz bietet seinen Mitgliedern
ab 1. März 2007 ein neues Rechtsschutzprodukt
zusammen mit der Orion-
Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft an.
Die Protekta-Rechtsschutzversicherung –
der bisherige Kooperationspartner des Hauseigentümerverbandes
Schweiz – hat die Rahmenvereinbarung
mit dem HEV Schweiz per
31. Dezember 2006 aufgehoben, da sie ihr
Angebot mit den bestehenden, tiefen Prämien
nicht mehr weiterführen konnte. Dem
HEV Schweiz ist es zusammen mit der Orion-
Rechtsschutz gelungen, den Mitgliedern des
HEV weiterhin eine attraktive Rechtsschutzversicherung
anzubieten. |
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Modular aufgebaut
Die Orion übernimmt leistungsseitig
grundsätzlich die Versicherungsmodule und
vertraglichen Bestimmungen der bisherigen
Kooperation. Sie bietet deshalb den Mitgliedern
des HEV die folgenden Module an: |
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Mit HEV Basis, der Grunddeckung für
Hauseigentümer, erhalten die versicherten
Mitglieder Schutz bei zivilrechtlichen Streitigkeiten
aus Besitz und Eigentum im Zusammenhang
mit den selbst bewohnten
Räumen im Stockwerkeigentum oder Einfamilienhaus,
bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten
sowie bei Streitigkeiten aus
Werkverträgen, sofern sie nicht im Zusammenhang
mit einem Liegenschaftskauf
oder mit baubewilligungspflichtigen Neuoder
Umbauten stehen (auch wenn nur
ein Teil dieser Arbeiten bewilligungspflichtig
ist) sowie im Zusammenhang mit Vorbereitungshandlungen
dazu. |
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Mit HEV Plus erweitern Sie das Modul
HEV Basis zu sehr günstigen Prämien zu
einer vollwertigen Privat-Rechtsschutzversicherung. |
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Ergänzen Sie diese mit HEV Mobil, verteidigt
die Orion Ihre Rechte auch bei Streitigkeiten
im Strassenverkehr. |
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Als Vermieter von nicht selbst bewohnten
und/oder vermieteten Privat- oder Geschäftseinheiten
können Sie mit dem
Abschluss des Moduls HEV Spezial auf die
Unterstützung der Orion zählen. |
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Professionelle Unterstützung
Die Orion unterstützt die Versicherten mit
ihren professionellen Juristen und Anwälten,
die sich um ihre Anliegen kümmern und ihre
Ansprüche gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen.
Sie berät Sie und übernimmt an Ihrer
Stelle die Anwalts- und Prozesskosten bis
zum Höchstbetrag von Fr. 250 000.–. |
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Kündigung bestehender Verträge
HEV-Mitglieder mit bestehenden Protekta-
Rechtsschutzverträgen haben ihren Versicherungsvertrag
jeweils für ein Jahr abgeschlossen.
Dieser verlängert sich am Ende
dieser Dauer jeweils um ein Jahr, sofern er
nicht vom Versicherungsnehmer oder der
Protekta spätestens drei Monate vor Vertragsablauf
gekündigt wird (vgl. Buchstabe
F. Ziff. 2 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen).
Wie die Protekta bestätigt hat,
wird sie von ihrem Recht Gebrauch machen
und die bestehenden Verträge unter Wahrung
der dreimonatigen Kündigungsfrist auf
das Ende des jeweiligen Versicherungsjahres kündigen. Ausnahmen bilden sanierungsbedürftige
Fälle. |
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Anfragen und Auskünfte
Zwecks Abschluss Ihrer neuen Versicherung
können Sie Ihre Offertanfrage wie bisher
direkt an den HEV Schweiz (Telefon
044 254 90 20, E-Mail: info@hev-schweiz.ch)
richten. Der HEV Schweiz stellt Ihnen sodann
die neuen Antragsformulare zu, welche Sie
ausgefüllt und unterzeichnet an die Orion
weiterleiten können. |
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