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HEV 3/2007 Inhaltsverzeichnis
Neu ab 1. März: Rechtsschutzversicherung

     
  Recht haben und Recht bekommen
Roman Obrist, Rechtskonsulent HEV Schweiz, und Roger Blatter,
Leiter Underwriting & Produktmanagement Orion
 
     
  Der HEV Schweiz bietet seinen Mitgliedern ab 1. März 2007 ein neues Rechtsschutzprodukt zusammen mit der Orion- Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft an.
Die Protekta-Rechtsschutzversicherung – der bisherige Kooperationspartner des Hauseigentümerverbandes Schweiz – hat die Rahmenvereinbarung mit dem HEV Schweiz per 31. Dezember 2006 aufgehoben, da sie ihr Angebot mit den bestehenden, tiefen Prämien nicht mehr weiterführen konnte. Dem HEV Schweiz ist es zusammen mit der Orion- Rechtsschutz gelungen, den Mitgliedern des HEV weiterhin eine attraktive Rechtsschutzversicherung anzubieten.
 
     
  Modular aufgebaut
Die Orion übernimmt leistungsseitig grundsätzlich die Versicherungsmodule und vertraglichen Bestimmungen der bisherigen Kooperation. Sie bietet deshalb den Mitgliedern des HEV die folgenden Module an:
 
 
Mit HEV Basis, der Grunddeckung für Hauseigentümer, erhalten die versicherten Mitglieder Schutz bei zivilrechtlichen Streitigkeiten aus Besitz und Eigentum im Zusammenhang mit den selbst bewohnten Räumen im Stockwerkeigentum oder Einfamilienhaus, bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten sowie bei Streitigkeiten aus Werkverträgen, sofern sie nicht im Zusammenhang mit einem Liegenschaftskauf oder mit baubewilligungspflichtigen Neuoder Umbauten stehen (auch wenn nur ein Teil dieser Arbeiten bewilligungspflichtig ist) sowie im Zusammenhang mit Vorbereitungshandlungen dazu.
Mit HEV Plus erweitern Sie das Modul HEV Basis zu sehr günstigen Prämien zu einer vollwertigen Privat-Rechtsschutzversicherung.
Ergänzen Sie diese mit HEV Mobil, verteidigt die Orion Ihre Rechte auch bei Streitigkeiten im Strassenverkehr.
Als Vermieter von nicht selbst bewohnten und/oder vermieteten Privat- oder Geschäftseinheiten können Sie mit dem Abschluss des Moduls HEV Spezial auf die Unterstützung der Orion zählen.
 
     
  Professionelle Unterstützung
Die Orion unterstützt die Versicherten mit ihren professionellen Juristen und Anwälten, die sich um ihre Anliegen kümmern und ihre Ansprüche gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen. Sie berät Sie und übernimmt an Ihrer Stelle die Anwalts- und Prozesskosten bis zum Höchstbetrag von Fr. 250 000.–.
 
     
  Kündigung bestehender Verträge
HEV-Mitglieder mit bestehenden Protekta- Rechtsschutzverträgen haben ihren Versicherungsvertrag jeweils für ein Jahr abgeschlossen. Dieser verlängert sich am Ende dieser Dauer jeweils um ein Jahr, sofern er nicht vom Versicherungsnehmer oder der Protekta spätestens drei Monate vor Vertragsablauf gekündigt wird (vgl. Buchstabe F. Ziff. 2 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen). Wie die Protekta bestätigt hat, wird sie von ihrem Recht Gebrauch machen und die bestehenden Verträge unter Wahrung der dreimonatigen Kündigungsfrist auf das Ende des jeweiligen Versicherungsjahres kündigen. Ausnahmen bilden sanierungsbedürftige Fälle.
 
     
  Anfragen und Auskünfte
Zwecks Abschluss Ihrer neuen Versicherung können Sie Ihre Offertanfrage wie bisher direkt an den HEV Schweiz (Telefon 044 254 90 20, E-Mail: info@hev-schweiz.ch) richten. Der HEV Schweiz stellt Ihnen sodann die neuen Antragsformulare zu, welche Sie ausgefüllt und unterzeichnet an die Orion weiterleiten können.
 
     
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