Zahlt der Mieter den Mietzins nicht, ist die Zahlungsaufforderung mit
Kündigungsandrohung nach Art. 257d OR ein adäquates Druckmittel,
um den ausstehenden Mietzins einzufordern. Damit ein solches Vorgehen
den gesetzlichen Anforderungen entspricht, sind gewisse Punkte
zu beachten. Die nachfolgende Checkliste und der Musterbrief sollen
als Vorlage dienen.
Viktor Vermieter
Mustergasse
8000 Zürich
Einschreiben
Herr
Max Mieter
Pachtstrasse
8400 Winterthur
Zürich, .............
Zahlungsaufforderung mit Kündigungsandrohung (Art. 257d OR)
Sehr geehrter Herr Mieter
Leider ist Ihre Mietzinszahlung vom....... im Umfang von Fr.........
immer noch ausstehend. Ich bitte Sie, mir diesen Betrag umgehend zu überweisen.
Sollte der ausstehende Betrag innert 30 Tagen nicht bei mir eingegangen sein, werde ich das Mietverhältnis mit einer Frist von 30 Tagen auf Ende eines Monats ausserordentlich kündigen. Diese Androhung stützt sich auf Art. 257d OR.
Freundliche Grüsse
Viktor Vermieter
Checkliste
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Mit der Zahlungsaufforderung nach Art. 257d OR dürfen nur fällige Mietzinsen
(auch Nebenkosten) gemahnt werden.
Achtung: Mit einer solchen Zahlungsaufforderung kein Mietzinsdepot mahnen!
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Die 30-tägige Zahlungsfrist beginnt mit dem der Zustellung folgenden Tag.
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Kann das Schreiben dem Mieter nicht zugestellt werden, gilt der letzte Tag der
postalischen Abholfrist als Empfangsdatum, und die Frist von 30 Tagen beginnt
am darauf folgenden Tag.
Faustregel: Wenn der Mieter 40 Tage nach Aufgabe des Schreibens den ausstehenden
Betrag nicht bezahlt hat, ist in der Regel die Frist gewahrt und das Mietverhältnis
kann mit einer Frist von 30 Tagen auf Ende eines Monats gekündigt
werden.
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Endet die Zahlungsfrist an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist der darauf
folgende Werktag der letzte Tag der Frist.
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Nicht vor Ablauf der Zahlungsfrist kündigen!
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Für die Kündigung amtliches Formular verwenden.
Bei Familienwohnungen besonders zu beachten:
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Bei Familienwohnungen müssen sowohl das Schreiben mit der Androhung der
Kündigung als auch die Kündigung selber an beide Ehegatten separat adressiert
und in separaten Couverts zugestellt werden.
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Dient die gemietete Sache einer registrierten Partnerschaft als Wohnung, kommen
die Vorschriften über Familienwohnungen zur Anwendung.
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Bei Mietergemeinschaften genügt sowohl beim Schreiben mit der Androhung der
Kündigung als auch bei der Kündigung ein Schreiben an alle Mieter, wobei die
Adresse alle Mieter, die im Vertrag bezeichnet sind, beinhalten muss.