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Der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV), die CGI Conseils (CGI),
der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) sowie der Schweizerische
Ingenieur- und Architektenverein (SIA) haben gemeinsam ein Reglement
betreffend Vermittlung und Schiedsgericht Bau + Immobilien
ausgearbeitet. |
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Die unterstützenden Organisationen
vertreten die Immobilieneigentümer und
-bewirtschafter, die Planer und die ausführende
Bauwirtschaft. Ziel ist es, dank
dem Beizug sachkompetenter Fachleute
ein einfaches, kostengünstiges und rasches
Verfahren zur Konfliktbewältigung im Bauund
Immobilienbereich zur Verfügung zu
stellen.
Das Reglement betreffend Vermittlung
und Schiedsgericht Bau + Immobilien stellt
dafür zwei Verfahren zur Verfügung: die Vermittlung und das Verfahren vor
dem Schiedsgericht. Die Vertragsparteien
entscheiden selbst, welches Verfahren sie
zur Konfliktlösung vorziehen. Sie können
sich ausschliesslich für die Vermittlung
oder das Schiedsgericht entscheiden oder
die beiden Verfahren kombinieren. Die
Vertragsparteien können bereits im Voraus
eine Vermittlungs- und/oder Schiedsklausel
in ihren Vertrag (Architekten-/Planervertrag,
Bau-/Werkvertrag, Kaufvertrag,
Stockwerkeigentumsreglement, Geschäftsmietvertrag,
Dienstbarkeitsvertrag etc.)
aufnehmen, um einen allfälligen künftigen
Konflikt aus dem Vertragsverhältnis der
Vermittlung bzw. dem Schiedsverfahren zu
unterstellen. Die Parteien können aber
auch erst wenn ein konkreter Konflikt eingetreten
ist für dessen Bewältigung eine
Vermittlungs- bzw. Schiedsvereinbarung
abschliessen.
Das Vermittlungsverfahren ist insbesondere
auch für die Erledigung von «kleinen» Streitigkeiten, etwa wegen kleinerer
Baumängel, Konflikten mit Nachbarn oder
aus dem Stockwerkeigentum, geeignet.
Der von den Parteien gewählte Vermittler versucht, mit den Parteien einen Vermittlungsvergleich
auszuarbeiten. Das Verfahren
dauert in der Regel nicht länger
als drei Monate. Wird der Konflikt im
Vermittlungsverfahren nicht gelöst, steht
den Parteien, je nachdem, was sie vereinbart
haben, die Anrufung des spezialisierten
Schiedsgerichtes Bau + Immobilien
oder der Gang ans ordentliche Gericht
offen.
Im Schiedsverfahren entscheidet je
nach Streitwert ein Einzel- oder Dreierschiedsgericht
(Schiedsspruch). Das
Schiedsverfahren ist als rasches Verfahren
konzipiert und ein Schiedsspruch soll im
Normalfall innert drei Monaten nach Übermittlung
der Akten durch das Sekretariat
gefällt werden. Die Parteien sind in der
Wahl der Vermittler/Schiedsrichter frei.
Dies ermöglicht ihnen, ausgewiesene
Fachspezialisten als Vermittler/Schiedsrichter
beizuziehen. Die Verbände CGI, HEV
Schweiz, SBV und SIA stellen den Parteien
auf Wunsch eine unverbindliche Liste
(Angaben über Ausbildung/Fachkenntnisse
etc.) mit möglichen Vermittlern und
Schiedsrichtern zur Verfügung. |
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