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HEV 5/2007 Inhaltsverzeichnis
Neu beim HEV

     
  Vermittlung und Schiedsgericht
Bau + Immobilien
 
     
  Der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV), die CGI Conseils (CGI), der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) sowie der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein (SIA) haben gemeinsam ein Reglement betreffend Vermittlung und Schiedsgericht Bau + Immobilien ausgearbeitet.  
     
  Die unterstützenden Organisationen vertreten die Immobilieneigentümer und -bewirtschafter, die Planer und die ausführende Bauwirtschaft. Ziel ist es, dank dem Beizug sachkompetenter Fachleute ein einfaches, kostengünstiges und rasches Verfahren zur Konfliktbewältigung im Bauund Immobilienbereich zur Verfügung zu stellen.
Das Reglement betreffend Vermittlung und Schiedsgericht Bau + Immobilien stellt dafür zwei Verfahren zur Verfügung: die Vermittlung und das Verfahren vor dem Schiedsgericht. Die Vertragsparteien entscheiden selbst, welches Verfahren sie zur Konfliktlösung vorziehen. Sie können sich ausschliesslich für die Vermittlung oder das Schiedsgericht entscheiden oder die beiden Verfahren kombinieren. Die Vertragsparteien können bereits im Voraus eine Vermittlungs- und/oder Schiedsklausel in ihren Vertrag (Architekten-/Planervertrag, Bau-/Werkvertrag, Kaufvertrag, Stockwerkeigentumsreglement, Geschäftsmietvertrag, Dienstbarkeitsvertrag etc.) aufnehmen, um einen allfälligen künftigen Konflikt aus dem Vertragsverhältnis der Vermittlung bzw. dem Schiedsverfahren zu unterstellen. Die Parteien können aber auch erst wenn ein konkreter Konflikt eingetreten ist für dessen Bewältigung eine Vermittlungs- bzw. Schiedsvereinbarung abschliessen.
Das Vermittlungsverfahren ist insbesondere auch für die Erledigung von «kleinen» Streitigkeiten, etwa wegen kleinerer Baumängel, Konflikten mit Nachbarn oder aus dem Stockwerkeigentum, geeignet. Der von den Parteien gewählte Vermittler versucht, mit den Parteien einen Vermittlungsvergleich auszuarbeiten. Das Verfahren dauert in der Regel nicht länger als drei Monate. Wird der Konflikt im Vermittlungsverfahren nicht gelöst, steht den Parteien, je nachdem, was sie vereinbart haben, die Anrufung des spezialisierten Schiedsgerichtes Bau + Immobilien oder der Gang ans ordentliche Gericht offen.
Im Schiedsverfahren entscheidet je nach Streitwert ein Einzel- oder Dreierschiedsgericht (Schiedsspruch). Das Schiedsverfahren ist als rasches Verfahren konzipiert und ein Schiedsspruch soll im Normalfall innert drei Monaten nach Übermittlung der Akten durch das Sekretariat gefällt werden. Die Parteien sind in der Wahl der Vermittler/Schiedsrichter frei. Dies ermöglicht ihnen, ausgewiesene Fachspezialisten als Vermittler/Schiedsrichter beizuziehen. Die Verbände CGI, HEV Schweiz, SBV und SIA stellen den Parteien auf Wunsch eine unverbindliche Liste (Angaben über Ausbildung/Fachkenntnisse etc.) mit möglichen Vermittlern und Schiedsrichtern zur Verfügung.
 
     
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