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HEV 5/2007 Inhaltsverzeichnis
Aus dem Kantonalverband

  Hans Egloff,
Präsident Hauseigentümerverband
Kanton Zürich
Gebühren auf Vorrat oder staatliche
Abzockerei
  Nachdem der HEV Kanton Zürich bereits vor einigen Jahren eine Studie über die auf dem Wohn- und Grundeigentum lastenden Gebühren und Abgaben erstellte, machte der HEV Schweiz im vergangenen Sommer eigene Erhebungen und stellte diese einer breiten Öffentlichkeit vor. Die Resonanz war erfreulich. Sämtliche Medien berichteten darüber. Weniger erfreulich waren hingegen die Resultate der Studie. So wird für die identische Leistung des Staates je nach Wohnort ein Vielfaches des Vergleichswertes erhoben.
Unser Verband gibt den Kampf gegen die Gebühren-Willkür nicht auf. Nach wie vor fordern wir beharrlich mehr Transparenz im Gebühren-Dschungel, die Reduktion von deutlich überhöhten Gebühren und vor allem deren demokratische Überprüfbarkeit. Dadurch würde gewährleistet, dass der Bürger nicht übermässig zur Kasse gebeten wird.
Seit einigen Monaten haben wir im Preisüberwacher einen willkommenen Mitstreiter gefunden. Einigen Gemeinden hat er bereits Empfehlungen zur Senkung ihrer Gebühren abgegeben. So empfahl er der Stadt Zürich vor wenigen Wochen, die Gebühren für Abwasser um 20 Prozent zu reduzieren. Obwohl Entsorgung und Recycling Zürich (ERZ) 200 Millionen Franken an Reserven und Rückstellungen ausweist, weigert sich der Zürcher Stadtrat aber, die Abwasser-Gebühren zu senken.
Zugegeben, das Senkungspotenzial beträgt lediglich rund 20 Franken jährlich pro Haushalt. Der Umgang der Stadt Zürich mit den Gebührengeldern ist aber trotzdem völlig inakzeptabel. Die Gebührenhöhe beziehungsweise deren Festsetzung ist in einschlägigen Gesetzen und Verordnungen geregelt. Die Abwassergebühren sind schon lange nicht mehr nur kostendeckend, sondern deutlich «kostenübertreffend».
Die Begründung des Zürcher Stadtrates für seine Renitenz ist denn auch völlig unverständlich. Anstatt die geforderte Transparenz zu schaffen, spielen die Stadträte lieber auf den Mann bzw. den Preisüberwacher. Dieser ist jedoch nicht einfach ein böser Vogt aus Bern. Er vertritt Bürgerinnen und Bürger gegenüber Behörden, die in diesen Bereichen oft über ein Monopol verfügen. Als Preisüberwacher kann er zwar keine Anordnungen erlassen, sondern lediglich Empfehlungen abgeben. Deren geradezu arrogante Missachtung durch den Stadtrat und das Anhäufen von Gebühren auf Vorrat darf aber wohl mit Fug und Recht als staatliche Abzockerei bezeichnet werden. Zu hoffen ist, dass sich der Zürcher Gemeinderat (Legislative) bald der Sache annimmt.
 
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