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Aus dem Kantonalverband |
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Hans Egloff,
Präsident Hauseigentümerverband
Kanton Zürich |
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Gebühren auf Vorrat oder staatliche
Abzockerei |
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Nachdem der HEV Kanton Zürich
bereits vor einigen Jahren eine Studie über
die auf dem Wohn- und Grundeigentum
lastenden Gebühren und Abgaben erstellte,
machte der HEV Schweiz im vergangenen
Sommer eigene Erhebungen und stellte
diese einer breiten Öffentlichkeit vor.
Die Resonanz war erfreulich. Sämtliche
Medien berichteten darüber. Weniger
erfreulich waren hingegen die Resultate
der Studie. So wird für die identische Leistung
des Staates je nach Wohnort ein Vielfaches
des Vergleichswertes erhoben.
Unser Verband gibt den Kampf gegen
die Gebühren-Willkür nicht auf. Nach wie
vor fordern wir beharrlich mehr Transparenz
im Gebühren-Dschungel, die Reduktion
von deutlich überhöhten Gebühren
und vor allem deren demokratische Überprüfbarkeit.
Dadurch würde gewährleistet,
dass der Bürger nicht übermässig zur Kasse
gebeten wird.
Seit einigen Monaten haben wir im
Preisüberwacher einen willkommenen
Mitstreiter gefunden. Einigen Gemeinden
hat er bereits Empfehlungen zur Senkung
ihrer Gebühren abgegeben. So empfahl er
der Stadt Zürich vor wenigen Wochen, die
Gebühren für Abwasser um 20 Prozent zu
reduzieren. Obwohl Entsorgung und Recycling
Zürich (ERZ) 200 Millionen Franken
an Reserven und Rückstellungen ausweist,
weigert sich der Zürcher Stadtrat aber, die
Abwasser-Gebühren zu senken.
Zugegeben, das Senkungspotenzial beträgt
lediglich rund 20 Franken jährlich pro
Haushalt. Der Umgang der Stadt Zürich
mit den Gebührengeldern ist aber trotzdem völlig inakzeptabel. Die Gebührenhöhe
beziehungsweise deren Festsetzung
ist in einschlägigen Gesetzen und Verordnungen
geregelt. Die Abwassergebühren
sind schon lange nicht mehr nur kostendeckend,
sondern deutlich «kostenübertreffend».
Die Begründung des Zürcher Stadtrates
für seine Renitenz ist denn auch völlig
unverständlich. Anstatt die geforderte
Transparenz zu schaffen, spielen die Stadträte
lieber auf den Mann bzw. den Preisüberwacher.
Dieser ist jedoch nicht einfach
ein böser Vogt aus Bern. Er vertritt Bürgerinnen
und Bürger gegenüber Behörden,
die in diesen Bereichen oft über ein Monopol
verfügen. Als Preisüberwacher kann er
zwar keine Anordnungen erlassen, sondern
lediglich Empfehlungen abgeben.
Deren geradezu arrogante Missachtung
durch den Stadtrat und das Anhäufen von
Gebühren auf Vorrat darf aber wohl mit
Fug und Recht als staatliche Abzockerei
bezeichnet werden. Zu hoffen ist, dass sich
der Zürcher Gemeinderat (Legislative) bald
der Sache annimmt. |
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