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HEV 6/2007 Inhaltsverzeichnis
Energie

     
  Stiftung Klimarappen – Tausendstes
Gesuch beim Gebäudeprogramm

Medienmitteilung
 
     
  Am 14. Mai 2007 traf beim Bearbeitungszentrum des Gebäudeprogramms der Stiftung Klimarappen das tausendste Projektgesuch zur Prüfung ein. Es handelt sich um ein Projekt einer Baugenossenschaft aus dem Kanton Zürich. Das Gebäudeprogramm konnte damit seit seinem Start am 31. Mai 2006 im Inland insgesamt mehr als 100 Millionen Franken für energetische Massnahmen zur Gebäudehüllenerneuerung auslösen. Mit dem Gebäudeprogramm unterstützt die Stiftung energetische Erneuerungen von Gebäudehüllen bestehender Bauten bei der Einhaltung von klar definierten Voraussetzungen.
Die Stiftung Klimarappen möchte mit dem Gebäudeprogramm bis Ende 2009 mehr als 170 Millionen Franken für energetische Gebäudeerneuerungen ausgeben und damit über 500000 Tonnen CO2 in der Schweiz reduzieren. Mit finanziellen Förderbeiträgen, welche 10 bis 15 Prozent der energetischen Investitionssumme betragen, werden Erneuerungen von Dach, Fenster und Wand unterstützt. Die Gesuche können on-line unter www.stiftungklimarappen.ch eingegeben werden.
Die geografische Verteilung der bisher eingereichten Projekte auf die Landesregionen und Kantone ist sehr unterschiedlich. Spitzenreiter bei der beanspruchten Förderung ist mit fast sechs Franken pro Einwohner der Kanton Zug. Im Mittelland sind die grossen Kantone Bern mit 2.10 Franken und Zürich mit 1.90 Franken folgend. Am Schluss steht zurzeit der Kanton Jura mit etwa 10 Rappen pro Einwohner.
 
     
     
  Zur Erinnerung:  
     
  Fördergegenstände  
     
  Das Gebäudeprogramm der Stiftung Klimarappen fördert ausschliesslich die folgenden Massnahmen an der Gebäudehülle bestehender Bauten:  
 
Wärmedämmung von Dach bzw. Estrichboden
Fenstererneuerung
Wärmedämmung von Wand gegen aussen oder im Erdreich bzw. Boden gegen aussen (Fassade)
 
  Falls zwei der oben aufgeführten Massnahmen vollständig erneuert werden:  
 
Wärmedämmung von Wand gegen unbeheizt bzw. Boden gegen unbeheizt oder im Erdreich
 
     
  Fördervoraussetzungen  
  Sämtliche unten aufgeführten Kriterien sind für einen Förderbeitrag der Stiftung Klimarappen zu erfüllen:  
 
Das Gebäude ist vor 1990 erstellt worden.
Zum Zeitpunkt der Gesuchseingabe ist das Gebäude öl- oder gasbeheizt, bei einer Raumtemperatur >18 ºC.
Mindestens zwei der drei Gebäudehüllen-Elemente «Dach/Estrichboden», «Fenster» oder «Wand gegen aussen» werden erneuert.
Die Elemente werden vollständig erneuert. Teilerneuerungen werden nicht unterstützt. Ausnahme: Teile dieser Gebäudehüllen-Elemente können infolge behördlicher Auflagen nicht energetisch erneuert werden.
Die Investitionssumme beträgt mind. Fr. 40 000.– (inkl. MwSt., jedoch ohne allfällige Kosten von Anbauten oder Erweiterungen). Welche Investitionskosten angerechnet werden können, finden Sie auf www.stiftungklimarappen.ch. Projekte mit Investitionen von über 2 Mio. Fr. können von der Stiftung gesondert geprüft werden.
Die Gebäudeerneuerung darf erst nach dem Vertragsabschluss mit der Stiftung Klimarappen gestartet werden (Ausnahme Planungsarbeiten / Baubewilligung).
Der Eigentümer legt ein fachmännisch ausgearbeitetes Vorprojekt gemäss SIA vor. Der Fachmann (Ingenieur/Architekt) unterzeichnet das Gesuch zusammen mit dem Eigentümer.
Nicht mehr als 30% des fossilen Energieverbrauchs der Wärmeerzeugung dürfen für Prozesswärme verwendet werden.
Das Gebäude ist nicht Teil einer freiwilligen Zielvereinbarung mit der Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW).
 
  Die Gesuchsformulare können online unter www.stiftungklimarappen.ch ausgefüllt werden. Der Antrag wird zusammen mit den Unterlagen bei den Kantonen eingereicht. Die kantonalen Energiefachstellen nehmen in der Regel eine Vorprüfung der Fördergesuche vor. Anschliessend prüfen die Bearbeitungszentren die Unterlagen und nehmen bei fehlenden Unterlagen oder Unklarheiten mit dem Gesuchsteller per E-Mail Kontakt auf. Sobald die vollständigen Gesuchsunterlagen überprüft worden sind, versendet die Stiftung Klimarappen eine Förderbestätigung oder Ablehnung. Nach Erhalt der Förderbestätigung darf mit den Erneuerungsmassnahmen gestartet werden.
Weitere Informationen zu den Details des Gebäudeprogramms finden sich auf der Website www.stiftungklimarappen.ch. Fragen können unter der Telefonnummer 0840 220 220 (8.30–12.00 / 13.30–16.00 Uhr) oder per E-Mail (info@gebaeudeprogramm.ch) gestellt werden.
 
 
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