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In den meisten Kantonen ist der Kataster der belasteten Standorte erstellt oder
steht kurz vor der Vollendung. Deren Auswirkungen bekommen die Grund- und Hauseigentümer
nun zu spüren. Die Standorte werden entsprechend ihres Gefährdungspotenzials
kategorisiert. Deren Besitzer müssen damit rechnen, in nächster Zeit zu kostspieligen
Untersuchungen aufgefordert zu werden. Doch was genau auf sie zukommt,
wissen die wenigsten. Ausserdem wurde aufgrund der Initiative Baumberger das
Umweltschutzgesetz geändert und um einige juristische Finessen angereichert: Für die
Kostentragung bei einer sogenannten Bauherrenaltlast ist es beispielsweise entscheidend,
ob Sie Ihr Grundstück vor 1972 oder nach 1997 erworben haben – auch dies ist
den wenigsten bekannt, für die Kostenteilung aber entscheidend. |
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Altlastenseminare im Herbst 2007 in Zürich
Diesen und anderen Fragen wird an den zwei eintägigen Seminaren nachgegangen, die
der HEV mit der Hochschule für Wirtschaft Fribourg am 25. Oktober und 13. November
2007 in Zürich durchführt. |
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An den Altlastenseminaren am 25. Oktober und 13. November werden folgende
Themen behandelt:
Vom Katastereintrag zur Sanierung und Kostentragung
Vom belasteten Standort zum schlüsselfertigen Gebäude |
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