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Eigentlich hatte ich bisher nicht den Eindruck,
es gäbe in der Stadt Zürich zu viele
Parkplätze. Weder öffentliche noch private. In
der City und in citynahen Gebieten hat der so
genannte historische Kompromiss die öffentlichen
Parkplätze auf dem Stand von 1990 eingefroren.
Im Übrigen gilt die Parkplatzverordnung
(PPV). Sie regelt die minimal notwendige
und die maximal mögliche Anzahl privater
Abstellplätze. Nun legt die Stadt Zürich eine
Teilrevision ihrer Parkplatzverordnung auf,
welche tendenziell die Anzahl neuer privater
Parkplätze reduzieren wird.
Zu begrüssen ist, dass die Zahl der Parkplätze,
welche Bauherrschaften erstellen, bzw.
für welche sie Ersatzabgaben bezahlen müssen,
verringert wird. Investoren werden
ohnehin die Parkplätze nach den Benützern
richten, wenn sie sich nicht Vermietungsschwierigkeiten
einhandeln wollen. Genauer
wird noch zu prüfen sein, wie es sich mit der
nicht weniger interessanten, aber in der
Medienmitteilung nicht erwähnten Obergrenze
verhält.
Was das Fahrtenmodell anbelangt, scheint
mir, dass die Stadt Zürich sich wieder einmal
als Pionierin profilieren will. Unnötigerweise.
Warum nicht warten, bis die gesetzgeberischen
Grundlagen auf kantonaler Ebene
geschaffen sind?
Problematisch scheint mir das «autoarme
Wohnen», welches das Unterschreiten der
Pflichtparkplätze erlaubt. Zweifellos wird man
für solche Projekte Mieter finden, werden die
Mieten doch günstiger sein als bei den Nachbarn.
Parkplätze lassen sich nämlich nur in den
seltensten Fällen kostendeckend vermieten.
Wie lässt sich aber verhindern, dass die
Bewohner das Parkplatzproblem nicht einfach
externalisieren? Zürcher, die wirklich nie einen
Parkplatz benötigen, dürften doch bei ehrlicher
Betrachtungsweise rar sein. Manch einer,
der im Alltag den öffentlichen Verkehr
benützt, besitzt dennoch einen Flitzer, um in
der Freizeit rasch zum Joggen ins Grüne, zu
Kollegen auf dem Lande etc. zu gelangen.
Irgendwo müssen auch diese Autos stehen
können, gerade, wenn sie nicht gefahren werden.
Und Besucher – sollen sie einfach dem
Parkplatzsuchverkehr im Quartier überlassen
werden? Das wäre doch Sankt-Florians-Politik
in Reinkultur. Um eine solche zu verhindern,
bedürfte es eines ausgeklügelten Kontrollapparates.
(Hat der Mieter wirklich kein Auto?
Und wie steht es mit seiner Freundin, die
zwei Mal in der Woche bei ihm übernachtet?
Der Sohn der Familie M. wurde doch gerade
18 und hat umgehend die Autofahrprüfung
gemacht. Wem gehört das Auto, mit dem er
kürzlich gesehen wurde? usw. usw.) Unsympathisch,
diese Schnüffelei! Sind ein paar
Parkplätze mehr nicht eher das kleinere Übel?
Nun, jeder Bürger hat bis zum 9. Juli Zeit,
dazu Stellung zu nehmen.1 |
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1 Die öffentliche Auflage erfolgt beim Tiefbauamt
der Stadt Zürich, Amtshaus V, Werdmühleplatz
3, 8001 Zürich, im Korridor des 3. Stocks.
Jeweils Montag bis Donnerstag, 7 bis 18 Uhr,
und am Freitag, 7 bis 17 Uhr. |
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