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HEV 6/2007 Inhaltsverzeichnis
Stadt Zürich

     
  Neue Parkplatzverordnung –
vordergründig liberal
* Gemeinderat Albert Leiser
 
     
  Eigentlich hatte ich bisher nicht den Eindruck, es gäbe in der Stadt Zürich zu viele Parkplätze. Weder öffentliche noch private. In der City und in citynahen Gebieten hat der so genannte historische Kompromiss die öffentlichen Parkplätze auf dem Stand von 1990 eingefroren. Im Übrigen gilt die Parkplatzverordnung (PPV). Sie regelt die minimal notwendige und die maximal mögliche Anzahl privater Abstellplätze. Nun legt die Stadt Zürich eine Teilrevision ihrer Parkplatzverordnung auf, welche tendenziell die Anzahl neuer privater Parkplätze reduzieren wird.
Zu begrüssen ist, dass die Zahl der Parkplätze, welche Bauherrschaften erstellen, bzw. für welche sie Ersatzabgaben bezahlen müssen, verringert wird. Investoren werden ohnehin die Parkplätze nach den Benützern richten, wenn sie sich nicht Vermietungsschwierigkeiten einhandeln wollen. Genauer wird noch zu prüfen sein, wie es sich mit der nicht weniger interessanten, aber in der Medienmitteilung nicht erwähnten Obergrenze verhält.
Was das Fahrtenmodell anbelangt, scheint mir, dass die Stadt Zürich sich wieder einmal als Pionierin profilieren will. Unnötigerweise. Warum nicht warten, bis die gesetzgeberischen Grundlagen auf kantonaler Ebene geschaffen sind?
Problematisch scheint mir das «autoarme Wohnen», welches das Unterschreiten der Pflichtparkplätze erlaubt. Zweifellos wird man für solche Projekte Mieter finden, werden die Mieten doch günstiger sein als bei den Nachbarn. Parkplätze lassen sich nämlich nur in den seltensten Fällen kostendeckend vermieten. Wie lässt sich aber verhindern, dass die Bewohner das Parkplatzproblem nicht einfach externalisieren? Zürcher, die wirklich nie einen Parkplatz benötigen, dürften doch bei ehrlicher Betrachtungsweise rar sein. Manch einer, der im Alltag den öffentlichen Verkehr benützt, besitzt dennoch einen Flitzer, um in der Freizeit rasch zum Joggen ins Grüne, zu Kollegen auf dem Lande etc. zu gelangen. Irgendwo müssen auch diese Autos stehen können, gerade, wenn sie nicht gefahren werden. Und Besucher – sollen sie einfach dem Parkplatzsuchverkehr im Quartier überlassen werden? Das wäre doch Sankt-Florians-Politik in Reinkultur. Um eine solche zu verhindern, bedürfte es eines ausgeklügelten Kontrollapparates. (Hat der Mieter wirklich kein Auto? Und wie steht es mit seiner Freundin, die zwei Mal in der Woche bei ihm übernachtet? Der Sohn der Familie M. wurde doch gerade 18 und hat umgehend die Autofahrprüfung gemacht. Wem gehört das Auto, mit dem er kürzlich gesehen wurde? usw. usw.) Unsympathisch, diese Schnüffelei! Sind ein paar Parkplätze mehr nicht eher das kleinere Übel? Nun, jeder Bürger hat bis zum 9. Juli Zeit, dazu Stellung zu nehmen.1
 
     
  1 Die öffentliche Auflage erfolgt beim Tiefbauamt der Stadt Zürich, Amtshaus V, Werdmühleplatz 3, 8001 Zürich, im Korridor des 3. Stocks. Jeweils Montag bis Donnerstag, 7 bis 18 Uhr, und am Freitag, 7 bis 17 Uhr.  
     
  * Direktor Hauseigentümerverbände Stadt und Kanton Zürich  
 
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