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Aus dem Kantonalverband |
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Hans Egloff,
Präsident Hauseigentümerverband
Kanton Zürich |
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Schutz der Eigentumsrechte fördert
Wohlstand |
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Länderranglisten zu allen möglichen
Themen – Bildungsstand (PISA), Bruttoinlandprodukt,
Lebensqualität usw. –
erfreuen sich grosser Beliebtheit. Von der
Property Rights Alliance in Washington
wird neu ein internationaler Vergleich über
den Schutz der Eigentumsrechte herausgegeben.
An der Spitze liegen die skandinavischen
Staaten, allen voran Norwegen. Es
folgen die übrigen Länder Europas und
Nordamerikas, am Ende der Rangliste diejenigen
Afrikas und Lateinamerikas. Die
Schweiz liegt – zusammen mit Österreich –
an neunter Stelle. Die zentrale Botschaft
der Studie lautet unmissverständlich: Ein
guter Schutz der Eigentumsrechte ist Teil
einer erfolgreichen Wirtschaftspolitik und
fördert den Wohlstand.
Vor einigen Monaten erwog die diplomatische
Schweiz offenbar eine Initiative
in den UNO-Gremien. Aus der Erkenntnis
heraus, dass die wirtschaftlichen und
sozialen Rechte zu den entwicklungsfähigsten
Menschenrechten gehören, prüfte
die Schweiz im Rahmen ihrer Menschenrechtspolitik,
ob das Thema «Eigentumsrechte
als Menschenrechte» mit einer
diplomatischen Initiative weiterentwickelt
werden könnte.
In einem Aufsatz von Staatssekretär
Michael Ambühl (NZZ vom 8. September
2006) zu dieser Thematik ist Folgendes
zu lesen: «Aus menschenrechtspolitischer
Sicht sollten Eigentumsrechte nicht isoliert
betrachtet, sondern mit der Umsetzung
anderer Menschenrechte verknüpft werden.
Eigentumsrechte können einen Beitrag
zur Sicherung des sozialen Friedens sowie zur Herausbildung einer aktiven Bürgergesellschaft
leisten. Eigentumssicherheit
vermag besonders Kleineigentümer
vor staatlicher und privater Willkür abzuschirmen.»
Die Ergebnisse und Schlussfolgerungen
der eingangs erwähnten Studie erstaunen
nicht. Auch den Feststellungen des Staatssekretärs
kann kaum widersprochen werden.
Wichtig und richtig ist aber, dass diese
Erkenntnisse nicht nur von der Schweiz ins
Ausland getragen, sondern auch bei uns
strikte beachtet werden. Etwa dann, wenn
neue Gebühren «erfunden» oder überhöhte
Gebühren kassiert werden. Durch
die übermässige Abgabenlast auf dem
(Wohn-)Eigentum wird dieses hierzulande
verfassungsmässig garantierte Grundrecht
immer mehr ausgehöhlt. |
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