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HEV 6/2007 Inhaltsverzeichnis
Aus dem Kantonalverband

  Hans Egloff,
Präsident Hauseigentümerverband
Kanton Zürich
Schutz der Eigentumsrechte fördert Wohlstand
  Länderranglisten zu allen möglichen Themen – Bildungsstand (PISA), Bruttoinlandprodukt, Lebensqualität usw. – erfreuen sich grosser Beliebtheit. Von der Property Rights Alliance in Washington wird neu ein internationaler Vergleich über den Schutz der Eigentumsrechte herausgegeben. An der Spitze liegen die skandinavischen Staaten, allen voran Norwegen. Es folgen die übrigen Länder Europas und Nordamerikas, am Ende der Rangliste diejenigen Afrikas und Lateinamerikas. Die Schweiz liegt – zusammen mit Österreich – an neunter Stelle. Die zentrale Botschaft der Studie lautet unmissverständlich: Ein guter Schutz der Eigentumsrechte ist Teil einer erfolgreichen Wirtschaftspolitik und fördert den Wohlstand.
Vor einigen Monaten erwog die diplomatische Schweiz offenbar eine Initiative in den UNO-Gremien. Aus der Erkenntnis heraus, dass die wirtschaftlichen und sozialen Rechte zu den entwicklungsfähigsten Menschenrechten gehören, prüfte die Schweiz im Rahmen ihrer Menschenrechtspolitik, ob das Thema «Eigentumsrechte als Menschenrechte» mit einer diplomatischen Initiative weiterentwickelt werden könnte.
In einem Aufsatz von Staatssekretär Michael Ambühl (NZZ vom 8. September 2006) zu dieser Thematik ist Folgendes zu lesen: «Aus menschenrechtspolitischer Sicht sollten Eigentumsrechte nicht isoliert betrachtet, sondern mit der Umsetzung anderer Menschenrechte verknüpft werden. Eigentumsrechte können einen Beitrag zur Sicherung des sozialen Friedens sowie zur Herausbildung einer aktiven Bürgergesellschaft leisten. Eigentumssicherheit vermag besonders Kleineigentümer vor staatlicher und privater Willkür abzuschirmen.»
Die Ergebnisse und Schlussfolgerungen der eingangs erwähnten Studie erstaunen nicht. Auch den Feststellungen des Staatssekretärs kann kaum widersprochen werden. Wichtig und richtig ist aber, dass diese Erkenntnisse nicht nur von der Schweiz ins Ausland getragen, sondern auch bei uns strikte beachtet werden. Etwa dann, wenn neue Gebühren «erfunden» oder überhöhte Gebühren kassiert werden. Durch die übermässige Abgabenlast auf dem (Wohn-)Eigentum wird dieses hierzulande verfassungsmässig garantierte Grundrecht immer mehr ausgehöhlt.
 
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