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Der HEV Zürich nimmt die Erhöhung
des Zinsfusses für variable Hypotheken mit
Bedauern, aber auch mit Verständnis zur
Kenntnis. Die allgemeine Entwicklung der
Zinsen liess einen solchen Schritt schon seit
einiger Zeit erwarten.
Zu bedauern ist, dass die Mieten durch
das geltende Mietrecht an die Entwicklung
des Hypothekarzinses gekoppelt sind. Leider
ist es bisher nicht gelungen, eine Alternative
zu entwickeln, welche sowohl für die Mieter
als auch die Vermieter annehmbar ist. Das
liegt in erster Linie daran, dass das Mietrecht
an einem gravierenden Geburtsfehler leidet.
Heute stehen wir vor der Schwierigkeit, ein
Kostenmiete-Modell finden zu müssen, bei
welchem der wichtigste Kostenfaktor, die
Fremdkapitalzinsen, ausgeklammert wird.
Die Quadratur des Zirkels. Kein Wunder, dass
noch niemand eine Lösung gefunden hat.
An sich wäre ein Schritt in Richtung
Marktmiete das einzig Richtige. Ein solcher
hat aber zurzeit politisch keine Chancen. Versucht
wurde daher eine Variante, in welcher
die Parteien in jedem Mietverhältnis
die freie Wahl zwischen der Kostenmiete
oder der Ausrichtung der Mieten nach der
Teuerung gehabt hätten. Auch das fand
aber keine Gnade. Dem Vernehmen nach
steht nur noch die Indexmiete zur Debatte.
Diese kann aber nur dann als valable Alternative
betrachtet werden, wenn die Vermieter
sämtliche Kostensteigerungen durch
die Entwicklung der allgemeinen Teuerung
abdecken können. Dies bedeutet, dass die
Mieten, wie nach geltendem Recht bei befristeten
Mietverhältnissen, zu 100% teuerungsbereinigt
werden. Eine Beschränkung
auf 80% ist dagegen unzumutbar. Völlig verfehlt
ist sodann die Forderung des Mieterverbandes
nach Sofortmassnahmen. Die Hypothekarzinsen
sind noch immer historisch tief.
Allfällige neue «Spielregeln» dürfen daher
erst wirksam werden, wenn die Zinsen auf
ein langjährig mittleres Niveau angestiegen
sind. |
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