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Elektrosmog: Weiterhin Wissenslücken
Bundesamt für Umwelt (BAFU) |
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Die wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Einfluss von hochfrequenter
(HF) Strahlung auf die Gesundheit sind nach wie vor
lückenhaft. Es gibt jedoch keinen wissenschaftlichen Grund,
die heute geltenden Grenzwerte zu ändern, wie eine neue Publikation
des BAFU zeigt. |
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Bieten die heute in der Schweiz gültigen
Immissionsgrenzwerte der Bevölkerung genügend
Schutz vor hochfrequenter (HF)
Strahlung? Wie sicher sind biologische Effekte
von HF-Strahlung nachgewiesen, und
welche Bedeutung haben diese Effekte für
Gesundheit und Wohlbefinden des Menschen?
Mit diesen Fragen beschäftigt sich die
Literaturstudie «Hochfrequente Strahlung
und Gesundheit», die das BAFU im Auftrag
von Bundesrat und Bundesgericht erstellen
liess. Die Studie stützt sich auf Forschungsergebnisse
von fast 150 wissenschaftlichen
Publikationen, die zwischen 2003 und 2006
erschienen sind.
Im Gegensatz zum 2003 erschienenen
ersten Bericht wurden bei der aktuellen Studie
erstmals ergänzend zu den Untersuchungen
am Menschen auch einige Forschungsergebnisse
zur Reaktion von einzelnen
Zellen und von Tieren auf HF-Strahlung
mit einbezogen. |
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Ergebnisse
Die Studie teilt die erforschten biologischen
Effekte von HF-Strahlung in die fünf
Kategorien «gesichert», «wahrscheinlich»,
«möglich», «unwahrscheinlich» und «nicht
beurteilbar» ein. |
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Neue «gesicherte» gesundheitliche Auswirkungen
gibt es gemäss der Studie
nicht. |
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Es ist «wahrscheinlich», dass die von
Mobiltelefonen ausgehende Strahlung
eine Veränderung der Hirnströme und der
Schlafphasen bewirken kann. Ebenfalls
«wahrscheinlich» ist, dass unspezifische
Symptome wie Kopfschmerzen, Müdigkeit,
Konzentrationsschwierigkeiten, Unbehagen
und Brennen auf der Haut mit
stärkerem Mobiltelefongebrauch in Verbindung
stehen. Ob diese Symptome
jedoch direkt auf die HF-Strahlung
zurückzuführen sind oder aber auf andere
Begleitfaktoren des Mobiltelefonierens
(z.B. auf erhöhtes Stressniveau), ist unklar. |
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Als «mögliche» Effekte eingestuft werden
Schlafstörungen sowie Leukämie im
Umfeld von stark sendenden Rundfunksendern. |
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Auch ein erhöhtes Risiko für Hirntumore
bei intensiver, langjähriger Mobiltelefonbenutzung
wird als «möglich» angenommen.
«Möglich» bedeutet hier, dass eventuell
ein Zusammenhang mit der HF-Strahlung
besteht, dieser aber nicht
gesichert ist (siehe Kasten 2). |
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Eine erhöhte Mortalität oder die Entstehung
von Speicheldrüsentumoren als Folge des Mobiltelefongebrauchs werden
hingegen als «unwahrscheinlich» eingeschätzt. |
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Ob HF-Strahlung in Verbindung stehen
kann mit Brustkrebs, Fehlgeburten, der
Fertilität, dem Immun- und Hormonsystem,
den Herz- und Kreislauffunktionen
sowie dem psychischen Befinden, ist aufgrund
der zu spärlichen Datenlage «nicht
beurteilbar». |
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Da die Studie keine neuen «gesicherten»
gesundheitlichen Auswirkungen von HFStrahlung
erkennen lässt, welche unter den
heutigen Immissionsgrenzwerten der Verordnung
über den Schutz vor nichtionisierender
Strahlung (NISV) liegt, genügen diese
Grenzwerte den im Umweltschutzgesetz
vorgegebenen Kriterien nach wie vor. Da
jedoch weiterhin nicht abschliessend beurteilt
werden kann, ob diese Grenzwerte auch
vor langfristigen Schäden genügend Schutz
bieten, hält das BAFU am Vorsorgeprinzip
fest und damit an den strengen Anlagegrenzwerten
(vgl. Kasten 1). |
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Wissenslücken weiterhin gross
Die wissenschaftliche Datenlage zur
Beurteilung der Gesundheitsgefährdung
durch HF-Strahlung ist noch immer sehr
lückenhaft. Experimentelle Studien am Menschen
und an Zellkulturen belegen zwar
unmittelbare Auswirkungen der HF-Strahlung.
Ob diese aber ein Gesundheitsrisiko
darstellen, ist ungewiss.
Langzeitstudien an Menschen in ihrer
natürlichen Umgebung gibt es erst wenige:
Zu den gesundheitlichen Auswirkungen von
nahe gelegenen Mobilfunkbasisstationen
gibt es bisher nur eine einzige Studie, die
wissenschaftlichen Ansprüchen genügt.
Um die Wissenslücken weiter zu schliessen,
läuft seit diesem Jahr ein vierjähriges
Nationales Forschungsprogramm, in dessen
Rahmen der Bund elf Forschungsprojekte
zum Themenkreis «NIS» «Umwelt und
Gesundheit» finanziert (www.nfp57.ch). |
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Grenzwerte der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV). Die
Schweiz verfügt im Bereich der nichtionisierenden Strahlung über zwei Arten von Grenzwerten: |
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Immissionsgrenzwerte stützen sich auf die wissenschaftlich gesicherten und akzeptierten
schädlichen Auswirkungen. Es handelt sich beim heutigen Kenntnisstand ausschliesslich
um Akutwirkungen. Der Immissionsgrenzwert für die Strahlung von Mobilfunkantennen
liegt je nach Technologie zwischen 42 und 61 Volt pro Meter. |
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Da über Langzeitwirkungen Ungewissheit besteht, hat der Bundesrat 1999 beim Erlass
der NISV zusätzlich im Sinne der Vorsorge strengere Grenzwerte für diejenigen Orte festgelegt,
an denen sich Menschen lange Zeit aufhalten. Diese so genannten Anlagegrenzwerte stützen sich nicht auf konkrete wissenschaftliche Resultate oder Verdachte, sondern
orientieren sich gemäss der Vorgabe des Umweltschutzgesetzes an den technischen und
wirtschaftlichen Möglichkeiten, um die Langzeitbelastung niedrig zu halten. Für Strahlung
von Antennen beträgt der Anlagegrenzwert beispielsweise 4 bis 6 Volt pro Meter. Er ist
somit ungefähr zehnmal strenger als der Immissionsgrenzwert und auch etwa zehnmal
strenger als die Grenzwerte der meisten europäischen Staaten. |
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Bewertungsschema:
Gesichert: Ein Effekt wird als gesichert erachtet, wenn er einer streng wissenschaftlichen
Beweisführung standhält: Er muss mehrfach unabhängig nachgewiesen worden sein, und es
muss eine plausible Erklärung dafür vorliegen, wie er im Körper zustande kommt (plausibles
Wirkungsmodell). Ausserdem dürfen keine Forschungsergebnisse vorliegen, welche den
Effekt widerlegen.
Wahrscheinlich: Ein Effekt wird als wahrscheinlich erachtet, wenn er mehrfach relativ
konsistent und unabhängig festgestellt wurde. Die Qualität der Studien muss überzeugend
genug sein, dass andere Faktoren mit grosser Sicherheit ausgeschlossen werden können. Ein
plausibler Wirkungsmechanismus fehlt jedoch.
Möglich: Als möglich werden Effekte eingestuft, welche vereinzelt in aussagekräftigen Studien
beobachtet wurden, in anderen jedoch nicht.
Unwahrscheinlich: Ein Effekt wird als unwahrscheinlich eingestuft, wenn er in mehreren
Untersuchungen nicht nachgewiesen werden konnte.
Nicht beurteilbar: Ein Effekt wird als nicht beurteilbar eingestuft, wenn die Datenlage für
eine Aussage zu spärlich ist. Es gibt teilweise Einzelbefunde, häufig auch widersprüchliche
Resultate. Die Methodik der jeweiligen Studien wird als zu wenig genügend bewertet, um
daraus Folgerungen abzuleiten. |
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