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HEV 7/2007 Inhaltsverzeichnis
Umwelt

     
  Elektrosmog: Weiterhin Wissenslücken

Bundesamt für Umwelt (BAFU)
 
     
  Die wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Einfluss von hochfrequenter (HF) Strahlung auf die Gesundheit sind nach wie vor lückenhaft. Es gibt jedoch keinen wissenschaftlichen Grund, die heute geltenden Grenzwerte zu ändern, wie eine neue Publikation des BAFU zeigt.  
     
  Bieten die heute in der Schweiz gültigen Immissionsgrenzwerte der Bevölkerung genügend Schutz vor hochfrequenter (HF) Strahlung? Wie sicher sind biologische Effekte von HF-Strahlung nachgewiesen, und welche Bedeutung haben diese Effekte für Gesundheit und Wohlbefinden des Menschen?
Mit diesen Fragen beschäftigt sich die Literaturstudie «Hochfrequente Strahlung und Gesundheit», die das BAFU im Auftrag von Bundesrat und Bundesgericht erstellen liess. Die Studie stützt sich auf Forschungsergebnisse von fast 150 wissenschaftlichen Publikationen, die zwischen 2003 und 2006 erschienen sind.
Im Gegensatz zum 2003 erschienenen ersten Bericht wurden bei der aktuellen Studie erstmals ergänzend zu den Untersuchungen am Menschen auch einige Forschungsergebnisse zur Reaktion von einzelnen Zellen und von Tieren auf HF-Strahlung mit einbezogen.
 
     
  Ergebnisse
Die Studie teilt die erforschten biologischen Effekte von HF-Strahlung in die fünf Kategorien «gesichert», «wahrscheinlich», «möglich», «unwahrscheinlich» und «nicht beurteilbar» ein.
 
     
 
Neue «gesicherte» gesundheitliche Auswirkungen gibt es gemäss der Studie nicht.
Es ist «wahrscheinlich», dass die von Mobiltelefonen ausgehende Strahlung eine Veränderung der Hirnströme und der Schlafphasen bewirken kann. Ebenfalls «wahrscheinlich» ist, dass unspezifische Symptome wie Kopfschmerzen, Müdigkeit, Konzentrationsschwierigkeiten, Unbehagen und Brennen auf der Haut mit stärkerem Mobiltelefongebrauch in Verbindung stehen. Ob diese Symptome jedoch direkt auf die HF-Strahlung zurückzuführen sind oder aber auf andere Begleitfaktoren des Mobiltelefonierens (z.B. auf erhöhtes Stressniveau), ist unklar.
Als «mögliche» Effekte eingestuft werden Schlafstörungen sowie Leukämie im Umfeld von stark sendenden Rundfunksendern.
Auch ein erhöhtes Risiko für Hirntumore bei intensiver, langjähriger Mobiltelefonbenutzung wird als «möglich» angenommen. «Möglich» bedeutet hier, dass eventuell ein Zusammenhang mit der HF-Strahlung besteht, dieser aber nicht gesichert ist (siehe Kasten 2).
Eine erhöhte Mortalität oder die Entstehung von Speicheldrüsentumoren als Folge des Mobiltelefongebrauchs werden hingegen als «unwahrscheinlich» eingeschätzt.
Ob HF-Strahlung in Verbindung stehen kann mit Brustkrebs, Fehlgeburten, der Fertilität, dem Immun- und Hormonsystem, den Herz- und Kreislauffunktionen sowie dem psychischen Befinden, ist aufgrund der zu spärlichen Datenlage «nicht beurteilbar».
 
     
  Da die Studie keine neuen «gesicherten» gesundheitlichen Auswirkungen von HFStrahlung erkennen lässt, welche unter den heutigen Immissionsgrenzwerten der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) liegt, genügen diese Grenzwerte den im Umweltschutzgesetz vorgegebenen Kriterien nach wie vor. Da jedoch weiterhin nicht abschliessend beurteilt werden kann, ob diese Grenzwerte auch vor langfristigen Schäden genügend Schutz bieten, hält das BAFU am Vorsorgeprinzip fest und damit an den strengen Anlagegrenzwerten (vgl. Kasten 1).  
     
  Wissenslücken weiterhin gross
Die wissenschaftliche Datenlage zur Beurteilung der Gesundheitsgefährdung durch HF-Strahlung ist noch immer sehr lückenhaft. Experimentelle Studien am Menschen und an Zellkulturen belegen zwar unmittelbare Auswirkungen der HF-Strahlung. Ob diese aber ein Gesundheitsrisiko darstellen, ist ungewiss.
Langzeitstudien an Menschen in ihrer natürlichen Umgebung gibt es erst wenige: Zu den gesundheitlichen Auswirkungen von nahe gelegenen Mobilfunkbasisstationen gibt es bisher nur eine einzige Studie, die wissenschaftlichen Ansprüchen genügt.
Um die Wissenslücken weiter zu schliessen, läuft seit diesem Jahr ein vierjähriges Nationales Forschungsprogramm, in dessen Rahmen der Bund elf Forschungsprojekte zum Themenkreis «NIS» «Umwelt und Gesundheit» finanziert (www.nfp57.ch).
 
     
     
  Grenzwerte der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV). Die Schweiz verfügt im Bereich der nichtionisierenden Strahlung über zwei Arten von Grenzwerten:  
 
Immissionsgrenzwerte stützen sich auf die wissenschaftlich gesicherten und akzeptierten schädlichen Auswirkungen. Es handelt sich beim heutigen Kenntnisstand ausschliesslich um Akutwirkungen. Der Immissionsgrenzwert für die Strahlung von Mobilfunkantennen liegt je nach Technologie zwischen 42 und 61 Volt pro Meter.
Da über Langzeitwirkungen Ungewissheit besteht, hat der Bundesrat 1999 beim Erlass der NISV zusätzlich im Sinne der Vorsorge strengere Grenzwerte für diejenigen Orte festgelegt, an denen sich Menschen lange Zeit aufhalten. Diese so genannten Anlagegrenzwerte stützen sich nicht auf konkrete wissenschaftliche Resultate oder Verdachte, sondern orientieren sich gemäss der Vorgabe des Umweltschutzgesetzes an den technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten, um die Langzeitbelastung niedrig zu halten. Für Strahlung von Antennen beträgt der Anlagegrenzwert beispielsweise 4 bis 6 Volt pro Meter. Er ist somit ungefähr zehnmal strenger als der Immissionsgrenzwert und auch etwa zehnmal strenger als die Grenzwerte der meisten europäischen Staaten.
 

     
  Bewertungsschema:

Gesichert: Ein Effekt wird als gesichert erachtet, wenn er einer streng wissenschaftlichen Beweisführung standhält: Er muss mehrfach unabhängig nachgewiesen worden sein, und es muss eine plausible Erklärung dafür vorliegen, wie er im Körper zustande kommt (plausibles Wirkungsmodell). Ausserdem dürfen keine Forschungsergebnisse vorliegen, welche den Effekt widerlegen.
Wahrscheinlich: Ein Effekt wird als wahrscheinlich erachtet, wenn er mehrfach relativ konsistent und unabhängig festgestellt wurde. Die Qualität der Studien muss überzeugend genug sein, dass andere Faktoren mit grosser Sicherheit ausgeschlossen werden können. Ein plausibler Wirkungsmechanismus fehlt jedoch.
Möglich: Als möglich werden Effekte eingestuft, welche vereinzelt in aussagekräftigen Studien beobachtet wurden, in anderen jedoch nicht.
Unwahrscheinlich: Ein Effekt wird als unwahrscheinlich eingestuft, wenn er in mehreren Untersuchungen nicht nachgewiesen werden konnte.
Nicht beurteilbar: Ein Effekt wird als nicht beurteilbar eingestuft, wenn die Datenlage für eine Aussage zu spärlich ist. Es gibt teilweise Einzelbefunde, häufig auch widersprüchliche Resultate. Die Methodik der jeweiligen Studien wird als zu wenig genügend bewertet, um daraus Folgerungen abzuleiten.
 
 
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