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Altlast oder nur belasteter Standort –
blosses Wortspiel oder bedeutender Unterschied?
Die Altlasten-Verordnung des Bundes
spricht von einer Altlast, falls der Standort
sanierungsbedürftig ist. Von nicht sanierungsbedürftigen
belasteten Standorten
geht im Unterschied zu Altlasten keine
Gefährdung für die Umwelt aus und die
Behörde verfügt für diese auch keine Massnahmen.
Klingt gut, aber was bedeutet
das? Die Folgen für den Eigentümer sind
häufig kostspieliger als bei einer Altlast!
Denn eine niedrige Schadstoffkonzentration
im Boden sagt einerseits nichts über
das Volumen des belasteten Untergrundes
aus und andererseits nichts über die Kosten
der Entsorgung des belasteten Aushubs bei
einem Bauvorhaben. Sicher ist jedoch, dass
die Entsorgung von belastetem Aushub ein
Vielfaches des normalen Aushubs kostet –
und als Erstes muss die Kosten der Bauherr
tragen. Selbstverständlich kann Rückgriff
auf die Verursacher genommen werden –
so sie bekannt sind, noch existieren und
auch zahlungsfähig sind. Aber zivilrechtliche
Forderungen werden nicht von heute
auf morgen durchgesetzt und in der Zwischenzeit
muss die Liquidität vorgeschossen
werden. Wichtig ist daher ein überlegtes
Vorgehen beim Kauf oder bei der Bebauung
eines belasteten Standortes.
Dieses und andere Themen werden an
den Altlastenseminaren behandelt, die der
HEV gemeinsam mit der Hochschule für
Wirtschaft Freiburg am 25. Oktober und
13. November durchführt. Am ersten Tag
wird der Weg vom Katastereintrag bis zum
Bauprojekt aufgezeigt, am zweiten Tag, wie
ein Bauvorhaben auf einem belasteten
Standort realisiert werden kann. |
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