HEV Zürich  
Monatsschrift
Home
Verband
Veranstaltungen Seminare
Monatsschrift
Formulare
Handwerker
Links
HEV 8/2007 Inhaltsverzeichnis
EURO 08

     
  Private Unterkünfte
* Fritz Blaser
 
     
  Im Hinblick auf die Euro 08 dürfte die Nachfrage nach Hotelzimmern das Angebot weit übersteigen und sich vor allem im Niedrigpreissektor auf private Unterkünfte ausweiten. Im Unterschied beispielsweise zu England, wo man mancherorts Bed-and-Breakfast-Schilder an fast jedem Haus sieht, ist man es bei uns nicht gewohnt, Übernachtungsmöglichkeiten kurzfristig zur Verfügung zu stellen. Euro 08 wäre vielleicht eine Gelegenheit, sich damit anzufreunden. Um was für einen Vertrag handelt es sich zwischen Gast und Gastgeber eigentlich, und was ist zu bedenken?   EURO 08  
     
  Bei der Gastaufnahme oder Beherbergung kommt nicht ein Mietvertrag zustande, sondern ein selbstständiger Vertrag, dessen Charakteristika mit der Beherbergung und/oder Verpflegung eines Gastes gegen Entgelt umschrieben werden kann. In der Regel tritt in diesen Situationen die mietrechtliche Komponente gegenüber den auftrags- oder kaufrechtlichen und allenfalls werkvertraglichen Elementen zurück.  
      Für die Beherbergung bedarf es weder einer Zustimmung des Vermieters noch einer Bewilligung durch die Behörden. Sowohl Eigentümer wie Mieter sind frei, gegen Entgelt Gäste aufzunehmen, solange es nicht eine auf Dauer ausgelegte Geschäftstätigkeit ist.  
  EURO 08 Logo    
   
     
  Bei derartigen Verträgen zu beachten:  
 
Schriftlichkeit dringend empfohlen
Leistungen und Gegenleistungen genau aufführen, insbesondere Dauer des Aufenthaltes und Anzahl Personen
Korrekte Aufnahme der Personalien, am besten anhand von Pass oder Identitätskarte
Vorauszahlung empfehlenswert
Vorsicht bei Aushändigung von Schlüsseln; bei deren Verschwinden haftet Mieter gegenüber Vermieter
Keine Wertgegenstände in den zugänglichen Räumen herumliegen lassen. Alles wegschliessen
 
  Ein Muster einer solchen Vereinbarung drucken wir hier ab. Sie kann auch auf unserer Homepage www.hev-zuerich.ch heruntergeladen werden.  
     
  * lic. iur., HEV Zürich  
 
Inhaltsverzeichnis Seitenanfang
Hauseigentümerverband Zürich  Albisstrasse 28  Postfach  8038 Zürich
Telefon 044 487 17 00  Fax 044 487 17 77  www.hev-zuerich.ch  hev@hev-zuerich.ch
Hauseigentümerverband Zürich, Albisstrasse 28, 8038 Zürich