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HEV 8/2007 Inhaltsverzeichnis
Roundtable Zwillingsinitiativen

     
  Eigene vier Wände dank Bausparen
und sicheres Wohnen im Alter
* Paco Oliver
 
     
  Was hat den Hauseigentümerverband Schweiz dazu bewogen, Zwillingsinitiativen zum Thema Wohneigentumsförderung zu lancieren? Martin Arnold, Geschäftsleiter des Kantonalen Gewerbeverbandes KGV, befragte Zürcher Exponenten des Hauseigentümerverbandes (HEV): Kantonsrat Hans Egloff, Präsident des HEV Kanton Zürich, Gemeinderat Albert Leiser, Direktor der HEV Stadt und Kanton Zürich, und Nationalrat Markus Hutter, Präsident HEV Winterthur.  
     
  An seiner diesjährigen Delegiertenversammlung beschloss der Hauseigentümerverband Schweiz, gleich zwei Initiativen zu lancieren. Was ist deren Ziel?  
     
  Kantonsrat Hans Egloff   Kantonsrat
Hans Egloff,
Präsident HEV
Kanton Zürich
 
     
  Egloff: Die eidgenössische Volksinitiative «Eigene vier Wände dank Bausparen» verpflichtet Bund und Kantone, den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum durch steuerbegünstigtes Bausparen zu fördern. Die Schweiz hinkt nämlich mit einer Eigentümerquote von ca. 35% hinter den anderen europäischen Ländern her. Dabei träumen gemäss Umfragen ca. 76% der befragten Nichteigentümer von den eigenen vier Wänden. Da fragt man sich natürlich: Wo liegt das Problem? Woher kommt diese Diskrepanz? Wir haben festgestellt, dass ein entscheidender Faktor das mangelnde Startkapital darstellt. Daher wollen wir das Ansparen erleichtern.
Hutter: Und die eidgenössische Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter» verpflichtet Bund und Kantone dazu, Rentnern die Möglichkeit einzuräumen, auf die Versteuerung des Eigenmietwertes zu verzichten, so dass ihr Verbleib unter dem eigenen Dach nicht gefährdet wird. Für viele können sich nämlich daraus Probleme ergeben, dass sie in einem Zeitpunkt, in welchem sich ihr Einkommen erheblich reduziert, mit dem Eigenmietwert ein zusätzliches fiktives Einkommen versteuern müssen.
 
     
  Ich höre schon förmlich, wie man von Steuergeschenken für die Hauseigentümer sprechen wird.
 
     
  Gemeinerat Alber Leiser   Gemeinderat
Albert Leiser,
Direktor HEV
Stadt und Kanton
Zürich
 
     
  Leiser: Zunächst: Kein Hauseigentümer bekommt irgendetwas geschenkt. Bestenfalls muss er etwas weniger Steuern bezahlen. Aber das auch nur, wenn er verstärkt Eigenverantwortung übernimmt, indem er sich selber darum kümmert, sein eigenes Grundbedürfnis Wohnen zu decken und sicherzustellen. Es ist eine Tatsache, dass Hauseigentümer den Staat weniger stark beanspruchen. Und dann darf man nicht vergessen, dass gerade das Bausparen die Konjunktur ankurbelt. Die Steuerausfälle werden dadurch bei Weitem wettgemacht.
Hutter: Dank der Zweckbindung hat das Bausparen einen garantierten Wachstumseffekt. Es wirkt als Multiplikator beim Volumen der Bautätigkeit. Insofern kann man Bausparen durchaus unter dem Blickwinkel der Wirtschaftsförderung betrachten.
Egloff: Darauf wollte ich gerade hinweisen. Das Bausparen führt zu neuen Bauvorhaben, und das löst eine Art Kettenreaktion aus. In Baselland bewirkten die 4 Mio. Franken, um welche die Steuereinnahmen aufgrund des Bausparens zurückgingen, Investitionen im Umfang von 120 Mio. Diese Summe generierte mit Sicherheit mehr als 4 Mio. Steuereinnahmen.
 
     
  Setzen Sie sich nicht dem Vorwurf aus, die Initiativen nützten nur denen, die es gar nicht nötig hätten?  
     
  Nationalrat Markus Hutter   Nationalrat
Markus Hutter,
Präsident HEV
Winterthur
 
     
  Leiser: Das trifft jedenfalls nicht zu. Das Bausparmodell des HEV Schweiz kommt gerade mittleren und unteren Einkommensschichten entgegen – «Nochnichteigentümern», also Mietern. In Baselland sind die Erfahrungen durchwegs positiv. 60 Prozent der Bausparer haben ein steuerbares Einkommen von höchstens 80 000 Franken. Davon haben sogar sieben Prozent nur ein solches bis 40 000 Franken. Das Bausparmodell ermöglicht ihnen, das notwendige Anfangskapital zusammenzusparen. Übrigens tut der Staat sehr viel für die Mieter, indem er z.B. Baugenossenschaften Land zu sehr günstigen Bedingungen zur Verfügung stellt. Für die Wohneigentumsförderung tut er aber so gut wie nichts. Wenn er Land auch für Projekte für Eigentumswohnungen oder Reihenhäuser zur Verfügung stellen würde, wäre dies eine zusätzliche Hilfe für potenzielle Hauseigentümer, die zwar über ein rechtes Einkommen, aber über kein nennenswertes Vermögen verfügen. Insofern betrachte ich die Einführung des Bausparens als einzelnen Mosaikstein in einem grösseren Bild.
Egloff: Wir sind uns natürlich bewusst, dass man den Bogen nicht überspannen darf. Die Initiativen setzen daher auch klare Grenzen. So kann man beim Bausparen maximal während 10 Jahren jährlich 10 000 Franken abziehen und gelangt nur dann in den Genuss des Steuervorteils, wenn das angesparte Geld tatsächlich für den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum verwendet wird.
Hutter: Anderseits darf der Rentner, der keinen Eigenmietwert versteuert, keine Hypothekarzinsen mehr abziehen und beim Unterhalt nur noch maximal 4000 Franken.
 
     
  Martin Arnold   Martin Arnold,
Geschäftsleiter KGV
 
     
  Der HEV hat schon einmal etwas Ähnliches versucht. Allerdings ohne Erfolg. Warum wagt er es jetzt noch einmal?
Egloff: Wir sind überzeugt, mit den Zwillingsinitiativen dieses Mal gewissermassen zwei Trümpfe gleichzeitig ausspielen zu können. Mit der Bausparinitiative sprechen wir in erster Linie Jüngere und Nichthauseigentümer an. Aufgrund der Umfrageergebnisse werden sich weite Teile der Bevölkerung, die nicht Hauseigentümer sind, aber davon träumen, es zu werden, angesprochen fühlen. Ältere und Hauseigentümer werden wir mit dieser Initiative weniger erreichen können, jedenfalls nicht, soweit die Betroffenheitsdemokratie spielt. Diese dürften sich dafür für die andere Initiative erwärmen, welche ja die Situation von Rentnern im Auge hat. Die beiden Zwillingsinitiativen ergänzen sich perfekt.
Hutter: Ich bin sicher, dass die Stimmbürger das Ganze sehen werden und dass die Solidarität zwischen den Generationen spielen wird. Alle werden stets älter und machen sich Gedanken über die Zeit nach der Pensionierung. Insofern sind die Jungen genau so interessiert an der Sicherung der Altersvorsorge. Möglicherweise machen sie sich sogar mehr Gedanken, weil ihre Zukunftsperspektiven zurzeit ja weniger rosig sind als auch schon. Anderseits haben viele Hauseigentümer Kinder und wünschen sich, dass auch sie einmal im eigenen Haus leben können. So betrachtet sind auch sehr viele Leute, welche bereits in den eigenen vier Wänden wohnen, am Bausparen interessiert.
 
     
  Warum schafft man den Eigenmietwert eigentlich nicht überhaupt ab?
Hutter: Die Abschaffung wäre zwar wünschenswert und muss das Ziel des HEV bleiben. Im jetzigen Zeitpunkt muss man sie aber als politisch chancenlos betrachten.
 
     
  Wäre es in Bezug auf das Bausparen nicht taktisch geschickter gewesen, mit Rücksicht auf den Föderalismus und die Steuerhoheit der Kantone das Harmonisierungsgesetz nur so zu ändern, dass die Kantone es einführen können, aber nicht müssen?
Egloff: Nein, das wollten wir auf keinen Fall. Eines ist nämlich klar: Die kantonalen Finanzdirektoren sind sowieso gegen die Initiativen – wegen der behaupteten Steuerausfälle. Sie würden sich gegen entsprechende kantonale Initiativen mit allen Mitteln wehren. Gerade in jenen Kantonen, in denen die Eigentümerquote niedrig ist – wie z.B. Zürich –, wäre die Schwierigkeit, dem Bausparen zum Durchbruch zu verhelfen, am grössten. Zudem würde es doppelten Aufwand und doppelte Kosten bedeuten. Nach der Revision des Harmonisierungsgesetzes müsste ja auf kantonaler Ebene die gleiche Übung nochmals durchgeführt werden.
Leiser: Da sich der Ständerat gegen das Modell Baselland mit dem Hauptargument wehrt, es sei nicht steuerharmonisierungskonform, sind die Chancen für eine landesweit obligatorische Lösung auch deswegen besser, weil sie mit dem Harmonisierungsgesetz in Einklang steht.
 
     
  Es gibt da noch ein paar Detailfragen, die mir auf der Zunge brennen. Warum hat man die abzugsfähigen Unterhaltskosten gerade auf Fr. 4000.– fixiert?
Leiser: Das entspricht so etwa dem tatsächlichen langjährigen Durchschnittswert aller Unterhaltsabzüge.
Egloff: Dieser Teil war recht problematisch. Natürlich hätten wir am liebsten am vollen Abzug festgehalten. Das schien uns dann aber politisch ohne Chance. Ein Teil der beteiligten Arbeitsgruppe wollte überhaupt keinen Abzug mehr. Letztlich stellt der Betrag von Fr. 4000.– einen Kompromiss dar.
Hutter: Für das Gewerbe ist das ein entscheidender Punkt. Es ist ein Signal an die Hauseigentümer, dass man es als wichtig betrachtet, dass Gebäude stetig unterhalten werden. Insbesondere sollen auch Rentner nicht auf den Unterhalt ihrer Liegenschaft verzichten und schon gar nicht verzichten müssen. Vor allem für das Baunebengewerbe ist es eine gewisse Garantie, dass es weiterhin mit Aufträgen rechnen kann.
Leiser: Es wäre traurig, wenn die Gebäude in der Schweiz nicht mehr wie bisher top unterhalten wären. Es gibt im Ausland – und nicht nur dort – genügend Anschauungsmaterial, wohin es führt, wenn der fachmännische Liegenschaftsunterhalt über längere Zeit vernachlässigt wird. Ohne den Teufel an die Wand malen zu wollen, würde ich es als ganz falsches Signal empfinden, wenn der Unterhaltsabzug je ganz aufgehoben würde.
Egloff: Ich hoffe sehr, dass es nicht an solchen Details scheitert, wie, ob der Unterhaltsabzug mit Fr. 4000.– um ein paar hundert Franken zu hoch ist. Es geht doch um die grundsätzliche Frage, ob der Verfassungsauftrag der Wohneigentumsförderung nicht endlich erfüllt wird. Oder wenigstens angepackt. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass der Stimmbürger so ein Kleinkrämer ist.
 
     
  Wie steht es mit Investitionen mit ökologischer Wirkung?
Leiser: Das ist uns ein besonderes Anliegen. Renovationsarbeiten, welche sich positiv auf den Energiehaushalt der Liegenschaft auswirken oder sonstwie dem Umweltschutz dienen, können vollumfänglich abgezogen werden. Das gilt übrigens auch in Bezug auf Investitionen im Sinne von Denkmalpflege, welche meistens ja nicht ganz freiwillig erfolgen.
 
     
  Wann beginnen Sie mit der Unterschriftensammlung?
Hutter: Wir rechnen damit, dass das um Mitte September sein wird, und zählen natürlich auch auf die Unterstützung durch das Gewerbe. Abgesehen davon, dass viele Gewerbetreibende Hauseigentümer sind und somit im gleichen Boot sitzen, müssen sie die Zwillingsinitiativen als Motor für die Konjunktur ansehen. Das würde über das eigentlich Bau- und Baunebengewerbe hinaus auch allen anderen Branchen einen neuen Impuls geben.
 
     
  Vielen Dank für dieses Gespräch. Ich teile Ihre Auffassung, dass es an der Zeit ist, dass in Sachen Wohneigentumsförderung etwas läuft. Auch ich bin überzeugt davon, dass die Zwillingsinitiativen gerade bei den KMU auf ein positives Echo stossen werden, da sowohl die Kapitalbildung in all ihren Facetten wie auch die Altersvorsorge alte Anliegen der Gewerbeverbände sind.  
     
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  Eigene vier Wände dank Bausparen

Bund und Kantone fördern den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum mittels Bausparen.

Höchstbetrag
Für den erstmaligen entgeltlichen Erwerb von dauernd selbst genutztem Wohneigentum in der Schweiz kann jede in der Schweiz wohnhafte steuerpflichtige Person Spargelder in der Höhe von höchstens 10 000 Franken jährlich von den steuerbaren Einkünften abziehen, und zwar sowohl beim Bund wie auch bei den Kantonen. Gemeinsam steuerpflichtige Ehegatten können diesen Abzug je für sich beanspruchen. Der Bund passt den Höchstbetrag periodisch der Teuerung an.

Maximaldauer
Der Abzug kann während höchstens zehn Jahren geltend gemacht werden.

Steuerbefreiung
Während der Bauspardauer sind das Sparkapital sowie die daraus resultierenden Zinserträge von der Vermögens- und der Einkommenssteuer befreit.

Zweckbindung
Nach Ablauf der maximalen Bauspardauer wird die Besteuerung in dem Masse aufgeschoben, wie die Mittel für den Erwerb von dauernd selbst genutztem Wohneigentum eingesetzt werden.
 
 
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  Sicheres Wohnen im Alter

Zur Förderung und zum Erhalt des selbst genutzten Wohneigentums gestalten Bund und Kantone die direkten Steuern wie folgt:

Wahlrecht
Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum haben ab Erreichen des Alters, ab dem die Bundesgesetzgebung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung einen Anspruch auf eine Altersrente vorsieht, das einmalige Wahlrecht, sich dafür zu entscheiden, dass die Eigennutzung des Wohneigentums am Wohnsitz nicht der Einkommenssteuer unterliegt.

Hypothekarzinsen
Wird das Wahlrecht ausgeübt, entfällt die Möglichkeit, die eigenheimbezogenen Schuldzinsen sowie die Versicherungsprämien und die Kosten der Verwaltung vom steuerbaren Einkommen abzuziehen.

Unterhaltskosten
Die Unterhaltskosten können bis zu einem Maximalbetrag von 4000 Franken jährlich abgezogen werden, wobei der Bund diesen Betrag periodisch der Teuerung anpasst. Die Kosten für Massnahmen, welche dem Energiesparen, dem Umweltschutz und der Denkmalpflege dienen, können vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
 
 
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  Welche Arbeiten sind vom Unterhaltsabzug betroffen?

Grundsätzlich sind alle Aufwendungen für den Liegenschaftsunterhalt abzugsfähig, soweit sie der Erhaltung der bisherigen Werte dienen und die Liegenschaft in ihrer Gestaltung und Zweckbestimmung unverändert bleibt.
Dazu gehören beispielsweise Malerarbeiten, der Ersatz von Bodenbelägen, Fenstern, Roll- und Fensterläden, die Erneuerung technischer und sanitärer Installationen, Bädern und Küchen, Heizungen, der Gartenunterhalt usw.
 
 

     
  * lic. iur., Redaktor «Zürcher Hauseigentümer»  
 
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