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Roundtable Zwillingsinitiativen |
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Eigene vier Wände dank Bausparen
und sicheres Wohnen im Alter
* Paco Oliver |
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Was hat den Hauseigentümerverband
Schweiz dazu bewogen, Zwillingsinitiativen
zum Thema Wohneigentumsförderung zu
lancieren? Martin Arnold, Geschäftsleiter
des Kantonalen Gewerbeverbandes KGV,
befragte Zürcher Exponenten des Hauseigentümerverbandes
(HEV): Kantonsrat
Hans Egloff, Präsident des HEV Kanton
Zürich, Gemeinderat Albert Leiser, Direktor
der HEV Stadt und Kanton Zürich, und
Nationalrat Markus Hutter, Präsident HEV
Winterthur. |
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An seiner diesjährigen Delegiertenversammlung
beschloss der Hauseigentümerverband
Schweiz, gleich zwei Initiativen zu
lancieren. Was ist deren Ziel? |
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Kantonsrat
Hans Egloff,
Präsident HEV
Kanton Zürich |
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Egloff: Die eidgenössische Volksinitiative
«Eigene vier Wände dank Bausparen» verpflichtet
Bund und Kantone, den Erwerb
von selbst genutztem Wohneigentum
durch steuerbegünstigtes Bausparen zu fördern.
Die Schweiz hinkt nämlich mit einer
Eigentümerquote von ca. 35% hinter den
anderen europäischen Ländern her. Dabei
träumen gemäss Umfragen ca. 76% der
befragten Nichteigentümer von den eigenen
vier Wänden. Da fragt man sich natürlich:
Wo liegt das Problem? Woher kommt
diese Diskrepanz? Wir haben festgestellt,
dass ein entscheidender Faktor das mangelnde
Startkapital darstellt. Daher wollen
wir das Ansparen erleichtern.
Hutter: Und die eidgenössische Volksinitiative
«Sicheres Wohnen im Alter» verpflichtet
Bund und Kantone dazu, Rentnern die
Möglichkeit einzuräumen, auf die Versteuerung
des Eigenmietwertes zu verzichten, so
dass ihr Verbleib unter dem eigenen Dach
nicht gefährdet wird. Für viele können sich
nämlich daraus Probleme ergeben, dass sie
in einem Zeitpunkt, in welchem sich ihr Einkommen
erheblich reduziert, mit dem
Eigenmietwert ein zusätzliches fiktives Einkommen
versteuern müssen. |
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Ich höre schon förmlich, wie man von
Steuergeschenken für die Hauseigentümer
sprechen wird.
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Gemeinderat
Albert Leiser,
Direktor HEV
Stadt und Kanton
Zürich |
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Leiser: Zunächst: Kein Hauseigentümer
bekommt irgendetwas geschenkt. Bestenfalls
muss er etwas weniger Steuern bezahlen.
Aber das auch nur, wenn er verstärkt
Eigenverantwortung übernimmt, indem er
sich selber darum kümmert, sein eigenes
Grundbedürfnis Wohnen zu decken und
sicherzustellen. Es ist eine Tatsache, dass
Hauseigentümer den Staat weniger stark
beanspruchen. Und dann darf man nicht
vergessen, dass gerade das Bausparen die Konjunktur ankurbelt. Die Steuerausfälle
werden dadurch bei Weitem wettgemacht.
Hutter: Dank der Zweckbindung hat das
Bausparen einen garantierten Wachstumseffekt.
Es wirkt als Multiplikator beim Volumen
der Bautätigkeit. Insofern kann man
Bausparen durchaus unter dem Blickwinkel
der Wirtschaftsförderung betrachten.
Egloff: Darauf wollte ich gerade hinweisen.
Das Bausparen führt zu neuen Bauvorhaben,
und das löst eine Art Kettenreaktion
aus. In Baselland bewirkten die 4 Mio. Franken,
um welche die Steuereinnahmen aufgrund
des Bausparens zurückgingen, Investitionen
im Umfang von 120 Mio. Diese
Summe generierte mit Sicherheit mehr als
4 Mio. Steuereinnahmen. |
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Setzen Sie sich nicht dem Vorwurf aus,
die Initiativen nützten nur denen, die es
gar nicht nötig hätten? |
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Nationalrat
Markus Hutter,
Präsident HEV
Winterthur |
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Leiser: Das trifft jedenfalls nicht zu. Das
Bausparmodell des HEV Schweiz kommt gerade mittleren und unteren Einkommensschichten
entgegen – «Nochnichteigentümern», also Mietern. In Baselland sind die
Erfahrungen durchwegs positiv. 60 Prozent
der Bausparer haben ein steuerbares Einkommen
von höchstens 80 000 Franken.
Davon haben sogar sieben Prozent nur ein
solches bis 40 000 Franken. Das Bausparmodell
ermöglicht ihnen, das notwendige
Anfangskapital zusammenzusparen. Übrigens
tut der Staat sehr viel für die Mieter,
indem er z.B. Baugenossenschaften Land zu
sehr günstigen Bedingungen zur Verfügung
stellt. Für die Wohneigentumsförderung tut
er aber so gut wie nichts. Wenn er Land
auch für Projekte für Eigentumswohnungen
oder Reihenhäuser zur Verfügung stellen
würde, wäre dies eine zusätzliche Hilfe für
potenzielle Hauseigentümer, die zwar über
ein rechtes Einkommen, aber über kein
nennenswertes Vermögen verfügen. Insofern
betrachte ich die Einführung des Bausparens als einzelnen Mosaikstein in
einem grösseren Bild.
Egloff: Wir sind uns natürlich bewusst, dass
man den Bogen nicht überspannen darf.
Die Initiativen setzen daher auch klare
Grenzen. So kann man beim Bausparen
maximal während 10 Jahren jährlich 10 000
Franken abziehen und gelangt nur dann in
den Genuss des Steuervorteils, wenn das
angesparte Geld tatsächlich für den Erwerb
von selbst genutztem Wohneigentum verwendet
wird.
Hutter: Anderseits darf der Rentner, der keinen
Eigenmietwert versteuert, keine Hypothekarzinsen
mehr abziehen und beim
Unterhalt nur noch maximal 4000 Franken. |
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Martin Arnold,
Geschäftsleiter KGV |
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Der HEV hat schon einmal etwas Ähnliches
versucht. Allerdings ohne Erfolg.
Warum wagt er es jetzt noch einmal?
Egloff: Wir sind überzeugt, mit den Zwillingsinitiativen
dieses Mal gewissermassen zwei Trümpfe gleichzeitig ausspielen zu
können. Mit der Bausparinitiative sprechen
wir in erster Linie Jüngere und Nichthauseigentümer
an. Aufgrund der Umfrageergebnisse
werden sich weite Teile der Bevölkerung,
die nicht Hauseigentümer sind,
aber davon träumen, es zu werden, angesprochen
fühlen. Ältere und Hauseigentümer
werden wir mit dieser Initiative weniger
erreichen können, jedenfalls nicht, soweit
die Betroffenheitsdemokratie spielt. Diese
dürften sich dafür für die andere Initiative
erwärmen, welche ja die Situation von
Rentnern im Auge hat. Die beiden Zwillingsinitiativen
ergänzen sich perfekt.
Hutter: Ich bin sicher, dass die Stimmbürger
das Ganze sehen werden und dass die Solidarität
zwischen den Generationen spielen
wird. Alle werden stets älter und machen
sich Gedanken über die Zeit nach der Pensionierung.
Insofern sind die Jungen genau
so interessiert an der Sicherung der Altersvorsorge.
Möglicherweise machen sie sich
sogar mehr Gedanken, weil ihre Zukunftsperspektiven
zurzeit ja weniger rosig sind als auch schon. Anderseits haben viele
Hauseigentümer Kinder und wünschen
sich, dass auch sie einmal im eigenen Haus
leben können. So betrachtet sind auch sehr
viele Leute, welche bereits in den eigenen
vier Wänden wohnen, am Bausparen interessiert. |
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Warum schafft man den Eigenmietwert
eigentlich nicht überhaupt ab?
Hutter: Die Abschaffung wäre zwar wünschenswert
und muss das Ziel des HEV
bleiben. Im jetzigen Zeitpunkt muss man
sie aber als politisch chancenlos betrachten. |
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Wäre es in Bezug auf das Bausparen
nicht taktisch geschickter gewesen, mit
Rücksicht auf den Föderalismus und die
Steuerhoheit der Kantone das Harmonisierungsgesetz
nur so zu ändern, dass die
Kantone es einführen können, aber nicht
müssen?
Egloff: Nein, das wollten wir auf keinen
Fall. Eines ist nämlich klar: Die kantonalen
Finanzdirektoren sind sowieso gegen die
Initiativen – wegen der behaupteten Steuerausfälle.
Sie würden sich gegen entsprechende
kantonale Initiativen mit allen Mitteln
wehren. Gerade in jenen Kantonen, in
denen die Eigentümerquote niedrig ist –
wie z.B. Zürich –, wäre die Schwierigkeit,
dem Bausparen zum Durchbruch zu verhelfen,
am grössten. Zudem würde es doppelten
Aufwand und doppelte Kosten bedeuten.
Nach der Revision des Harmonisierungsgesetzes
müsste ja auf kantonaler
Ebene die gleiche Übung nochmals durchgeführt
werden.
Leiser: Da sich der Ständerat gegen das
Modell Baselland mit dem Hauptargument
wehrt, es sei nicht steuerharmonisierungskonform,
sind die Chancen für eine landesweit
obligatorische Lösung auch deswegen
besser, weil sie mit dem Harmonisierungsgesetz
in Einklang steht. |
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Es gibt da noch ein paar Detailfragen,
die mir auf der Zunge brennen. Warum hat
man die abzugsfähigen Unterhaltskosten
gerade auf Fr. 4000.– fixiert?
Leiser: Das entspricht so etwa dem tatsächlichen
langjährigen Durchschnittswert aller
Unterhaltsabzüge.
Egloff: Dieser Teil war recht problematisch.
Natürlich hätten wir am liebsten am vollen
Abzug festgehalten. Das schien uns dann
aber politisch ohne Chance. Ein Teil der
beteiligten Arbeitsgruppe wollte überhaupt
keinen Abzug mehr. Letztlich stellt der
Betrag von Fr. 4000.– einen Kompromiss
dar.
Hutter: Für das Gewerbe ist das ein entscheidender
Punkt. Es ist ein Signal an die
Hauseigentümer, dass man es als wichtig
betrachtet, dass Gebäude stetig unterhalten
werden. Insbesondere sollen auch Rentner
nicht auf den Unterhalt ihrer Liegenschaft
verzichten und schon gar nicht verzichten
müssen. Vor allem für das Baunebengewerbe ist es eine gewisse Garantie, dass es weiterhin
mit Aufträgen rechnen kann.
Leiser: Es wäre traurig, wenn die Gebäude
in der Schweiz nicht mehr wie bisher top
unterhalten wären. Es gibt im Ausland –
und nicht nur dort – genügend Anschauungsmaterial,
wohin es führt, wenn der
fachmännische Liegenschaftsunterhalt über
längere Zeit vernachlässigt wird. Ohne den
Teufel an die Wand malen zu wollen, würde
ich es als ganz falsches Signal empfinden,
wenn der Unterhaltsabzug je ganz aufgehoben
würde.
Egloff: Ich hoffe sehr, dass es nicht an
solchen Details scheitert, wie, ob der Unterhaltsabzug
mit Fr. 4000.– um ein paar
hundert Franken zu hoch ist. Es geht doch
um die grundsätzliche Frage, ob der Verfassungsauftrag
der Wohneigentumsförderung
nicht endlich erfüllt wird. Oder
wenigstens angepackt. Ich kann mir auch
nicht vorstellen, dass der Stimmbürger so
ein Kleinkrämer ist. |
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Wie steht es mit Investitionen mit ökologischer
Wirkung?
Leiser: Das ist uns ein besonderes Anliegen.
Renovationsarbeiten, welche sich positiv
auf den Energiehaushalt der Liegenschaft
auswirken oder sonstwie dem Umweltschutz
dienen, können vollumfänglich
abgezogen werden. Das gilt übrigens auch
in Bezug auf Investitionen im Sinne von
Denkmalpflege, welche meistens ja nicht
ganz freiwillig erfolgen. |
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Wann beginnen Sie mit der Unterschriftensammlung?
Hutter: Wir rechnen damit, dass das um
Mitte September sein wird, und zählen
natürlich auch auf die Unterstützung durch
das Gewerbe. Abgesehen davon, dass viele
Gewerbetreibende Hauseigentümer sind
und somit im gleichen Boot sitzen, müssen
sie die Zwillingsinitiativen als Motor für die
Konjunktur ansehen. Das würde über das
eigentlich Bau- und Baunebengewerbe hinaus
auch allen anderen Branchen einen
neuen Impuls geben. |
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Vielen Dank für dieses Gespräch. Ich teile
Ihre Auffassung, dass es an der Zeit ist,
dass in Sachen Wohneigentumsförderung
etwas läuft. Auch ich bin überzeugt davon,
dass die Zwillingsinitiativen gerade bei
den KMU auf ein positives Echo stossen
werden, da sowohl die Kapitalbildung in
all ihren Facetten wie auch die Altersvorsorge
alte Anliegen der Gewerbeverbände
sind. |
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Eigene vier Wände dank
Bausparen
Bund und Kantone fördern den Erwerb
von selbst genutztem Wohneigentum mittels
Bausparen.
Höchstbetrag
Für den erstmaligen entgeltlichen Erwerb
von dauernd selbst genutztem Wohneigentum
in der Schweiz kann jede in der Schweiz
wohnhafte steuerpflichtige Person Spargelder
in der Höhe von höchstens 10 000 Franken
jährlich von den steuerbaren Einkünften abziehen,
und zwar sowohl beim Bund wie auch
bei den Kantonen. Gemeinsam steuerpflichtige
Ehegatten können diesen Abzug je für sich
beanspruchen. Der Bund passt den Höchstbetrag
periodisch der Teuerung an.
Maximaldauer
Der Abzug kann während höchstens zehn
Jahren geltend gemacht werden.
Steuerbefreiung
Während der Bauspardauer sind das Sparkapital
sowie die daraus resultierenden Zinserträge
von der Vermögens- und der Einkommenssteuer
befreit.
Zweckbindung
Nach Ablauf der maximalen Bauspardauer
wird die Besteuerung in dem Masse aufgeschoben,
wie die Mittel für den Erwerb von
dauernd selbst genutztem Wohneigentum
eingesetzt werden. |
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Sicheres Wohnen im Alter
Zur Förderung und zum Erhalt des selbst
genutzten Wohneigentums gestalten Bund
und Kantone die direkten Steuern wie folgt:
Wahlrecht
Eigentümerinnen und Eigentümer von
selbst genutztem Wohneigentum haben ab
Erreichen des Alters, ab dem die Bundesgesetzgebung
über die Alters- und Hinterlassenenversicherung
einen Anspruch auf eine
Altersrente vorsieht, das einmalige Wahlrecht,
sich dafür zu entscheiden, dass die Eigennutzung
des Wohneigentums am Wohnsitz nicht
der Einkommenssteuer unterliegt.
Hypothekarzinsen
Wird das Wahlrecht ausgeübt, entfällt die
Möglichkeit, die eigenheimbezogenen Schuldzinsen
sowie die Versicherungsprämien und
die Kosten der Verwaltung vom steuerbaren
Einkommen abzuziehen.
Unterhaltskosten
Die Unterhaltskosten können bis zu einem
Maximalbetrag von 4000 Franken jährlich
abgezogen werden, wobei der Bund diesen
Betrag periodisch der Teuerung anpasst.
Die Kosten für Massnahmen, welche dem
Energiesparen, dem Umweltschutz und der
Denkmalpflege dienen, können vollumfänglich
vom steuerbaren Einkommen abgezogen
werden. |
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Welche Arbeiten sind vom
Unterhaltsabzug betroffen?
Grundsätzlich sind alle Aufwendungen für
den Liegenschaftsunterhalt abzugsfähig, soweit
sie der Erhaltung der bisherigen Werte
dienen und die Liegenschaft in ihrer Gestaltung
und Zweckbestimmung unverändert
bleibt.
Dazu gehören beispielsweise Malerarbeiten,
der Ersatz von Bodenbelägen, Fenstern,
Roll- und Fensterläden, die Erneuerung technischer
und sanitärer Installationen, Bädern
und Küchen, Heizungen, der Gartenunterhalt
usw. |
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* lic. iur., Redaktor «Zürcher Hauseigentümer» |
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