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Anlässlich der Von-Wattenwyl-Gespräche
haben sich die Bundesratsparteien
FDP, CVP, SVP und SP offenbar grundsätzlich
einig darüber gezeigt, dass die
Mietzinsen vom Hypothekarzins abgekoppelt
werden. Einigkeit darüber, wonach
sich die Mieten richten sollten, besteht
aber offenbar nicht. Dies bringt auch die
Crux der Abkoppelung zum Ausdruck. In
einer freien Marktordnung sollten die
Mieten eigentlich der Preisbildung des
Marktes überlassen werden (Marktmiete). |
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Welcher Zinssatz?
Heute müssen sich die Mieten nach
den variablen Hypothekarzinssätzen der
Kantonalbanken ausrichten. Um die Kantonalbanken
von ihrer Verantwortung
für die Mietzinsanpassungen zu befreien,
ist eine Ablösung der Mietzinsbindung
an die variablen «Leitzinssätze» der Kantonalbanken
zugunsten der Anknüpfung
an den von der Nationalbank (SNB) erhobenen
Durchschnittswert aller Hypotheken
durchaus diskussionswürdig. |
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Position des HEV zur vollständigen
Entkoppelung
Aus Vermietersicht ist eine Abkoppelung
von den Hypothekarzinsen nur diskutabel,
wenn damit eine generelle Abkehr
von der Kostenmiete mit ihrer leidigen
Renditeüberprüfung erfolgt. Die vom
Bundesgericht festgelegte Limite des zulässigen
Ertrags (Nettorendite) – zurzeit
lediglich bei 3,75% –, ist völlig realitätsfremd.
Wer weg will von den Hypothekarzinsen,
muss auch die Festlegung der
Anfangsmieten im Rahmen der ortsüblichen
Mieten akzeptieren und auf eine
Überprüfung der Rendite verzichten.
Angesichts der historisch tiefen Finanzierungskosten
kann eine Abkoppelung
von den Hypothekarzinsen zudem nur
zur Diskussion stehen, wenn ein Übergangsrecht
geschaffen wird, das eine
Umverteilung zulasten der Vermieter verhindert. |
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