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HEV 9/2007 Inhaltsverzeichnis
Mietrecht

     
  Mieten und Hypothekarzinsen

Medienmitteilung HEV Schweiz (gekürzt)
 
     
  Anlässlich der Von-Wattenwyl-Gespräche haben sich die Bundesratsparteien FDP, CVP, SVP und SP offenbar grundsätzlich einig darüber gezeigt, dass die Mietzinsen vom Hypothekarzins abgekoppelt werden. Einigkeit darüber, wonach sich die Mieten richten sollten, besteht aber offenbar nicht. Dies bringt auch die Crux der Abkoppelung zum Ausdruck. In einer freien Marktordnung sollten die Mieten eigentlich der Preisbildung des Marktes überlassen werden (Marktmiete).  
     
  Welcher Zinssatz?
Heute müssen sich die Mieten nach den variablen Hypothekarzinssätzen der Kantonalbanken ausrichten. Um die Kantonalbanken von ihrer Verantwortung für die Mietzinsanpassungen zu befreien, ist eine Ablösung der Mietzinsbindung an die variablen «Leitzinssätze» der Kantonalbanken zugunsten der Anknüpfung an den von der Nationalbank (SNB) erhobenen Durchschnittswert aller Hypotheken durchaus diskussionswürdig.
 
     
  Position des HEV zur vollständigen Entkoppelung
Aus Vermietersicht ist eine Abkoppelung von den Hypothekarzinsen nur diskutabel, wenn damit eine generelle Abkehr von der Kostenmiete mit ihrer leidigen Renditeüberprüfung erfolgt. Die vom Bundesgericht festgelegte Limite des zulässigen Ertrags (Nettorendite) – zurzeit lediglich bei 3,75% –, ist völlig realitätsfremd. Wer weg will von den Hypothekarzinsen, muss auch die Festlegung der Anfangsmieten im Rahmen der ortsüblichen Mieten akzeptieren und auf eine Überprüfung der Rendite verzichten.
Angesichts der historisch tiefen Finanzierungskosten kann eine Abkoppelung von den Hypothekarzinsen zudem nur zur Diskussion stehen, wenn ein Übergangsrecht geschaffen wird, das eine Umverteilung zulasten der Vermieter verhindert.
 
     
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