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Im Zusammenhang mit dem Feinstaubproblem sind die
vermeintlich umweltfreundlichen Holzfeuerungen unerwartet ins
Kreuzfeuer der Kritik geraten. Der HEV Kanton Zürich hat sich
schon früh dagegen zur Wehr gesetzt, dass Cheminées und Holzöfen,
welche allermeistens nur sporadisch zum Einsatz kommen, verteufelt
werden. Bei Gesprächen mit dem AWEL (Amt für Abfall, Wasser,
Energie und Luft) hat er erreicht, dass die beliebten, gemütlichen
Cheminées und Holzöfen, welche nicht eigentlichen Heizzwecken dienen,
sondern eher das Gemüt erwärmen, von der neu eingeführten
Kontrollpflicht entbunden werden. Das am Ende der Miteilung erwähnte
Merkblatt werden wir in der kommenden Ausgabe integral
abdrucken.
* Paco Oliver |
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Ab 1. Oktober 2007 werden
Holzheizungen kontrolliert |
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Medienmitteilung der Baudirektion Kanton Zürich |
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Wenn eine Holzfeuerung 15 Minuten nach dem Anfeuern immer
noch raucht, setzt sie viel Feinstaub frei. Im Kanton Zürich sind das pro
Jahr 300 Tonnen Feinstaub – so viel wie alleine der Verkehr erzeugt.
Deshalb müssen Holzheizungen ab dem 1. Oktober 2007 periodisch
vom Kaminfeger kontrolliert werden. Chéminées und Holzöfen, in
welchen weniger als 200 kg Holz pro Jahr verbrannt werden, sind von
den Kontrollen ausgenommen. Wenn Betreiber von Holzheizungen
ein paar einfache Regeln beachten, helfen sie aktiv mit, Feinstaub zu
reduzieren. |
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Ab Oktober 2007 kontrollieren Kaminfeger
oder Feuerungskontrolleure visuell
die Holzfeuerungsanlage, überprüfen die
Asche auf unerlaubte Rückstände und den
Brennstoffvorrat. Da bei einer korrekt
funktionierenden Holzfeuerung der Rauch
nach 15 Minuten nicht mehr sichtbar sein
sollte, ist künftig auch eine Beurteilung der
Rauchentwicklung geplant. So können im
Kanton Zürich schätzungsweise 300 Tonnen
Feinstaub pro Jahr reduziert werden.
Das entspricht derselben Menge, die
vom Verkehr erzeugt wird. Cheminées
und Holzöfen, in welchen weniger als
200 kg Holz pro Jahr verbrannt werden,
sind selten betriebene Anlagen und von den periodischen Kontrollen vorerst ausgenommen.
Aufgrund seiner günstigen CO2-Bilanz
soll der Brennstoff Holz genutzt werden.
Der Anteil von Holz an der Wärmeversorgung
im Kanton Zürich beträgt heute
lediglich 2,5 Prozent und könnte ohne
Beeinträchtigung der nachhaltigen Waldnutzung
verdoppelt werden. Gleichzeitig
müssen jedoch die unerwünschten Schadstoffemissionen
mit optimierter Verbrennungstechnik
durch ge-zielte Aufklärung
und Beratung vor Ort behoben werden.
Gemeinsam mit dem Hauseigentümerverband
des Kantons Zürich stellt die Baudirektion
die dafür nötigen Informationsmittel
zusammen. Holzfeuerungsanlagen mit
über 70 Kilowatt Leis-tung wurden schon
bisher durch den Kanton kontrolliert. Für
Anlagen unter 70 Kilowatt besteht gemäss
Luftreinhalte-Verordnung des Bundes
(LRV) erst seit dem 1. Januar 2005 eine
periodische Kontrollpflicht. |
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Vollzug durch die Gemeinden
Die Baudirektion hat den Gemeinden
mitgeteilt, dass ab dem 1. Oktober 2007
die kleinen Holzheizungen jedes zweite
Jahr durch den Feuerungskontrolleur oder
Kaminfeger zu kontrollieren sind. Dazu
werden vom Kanton entsprechende Vollzugshilfsmittel
zur Verfügung gestellt. Die
Sichtkontrolle umfasst eine Prüfung und
Beurteilung einerseits der Anlage und der
Asche auf unerlaubte Rückstände, andererseits
des Brennstoffes und wenn nötig
des Rauchbildes 15 Minuten nach dem
Anfeuern. Die Kontrolle der Feinstaubemissionen
lässt sich einfach und wirksam
vornehmen, indem auf einen rauchfreien
Betrieb geachtet wird. Diese Praxis hat sich
bei Kontrollen, die aufgrund von Klagen
gemacht wurden, schon bewährt. Auf
diese Art können die Emissionen auch vom
Anlagebetreiber selber beurteilt werden.
Bei den kleinen Holzfeuerungen besteht
einzig für Kohlenmonoxid (CO) ein LRVGrenzwert,
der für Feuerungen bis 70 Kilowatt
bei 4000 Milligramm pro Kubikmeter
liegt und in der Regel als eingehalten gilt,
wenn die Anlage rauchfrei betrieben und
ausschliesslich naturbelassenes Holz verbrannt
wird. Wie rauchfrei gefeuert wird,
dazu gibt es eine Anleitung im neuen
Merkblatt: «Feuern mit Holz – gewusst
wie».
Unterlagen und Einzelheiten zum Beispiel
«Holzfeuerungen und Kontrollkonzept» sowie das Merkblatt finden Sie unter
www.luft.zh.ch. |
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