|
11 Jahre sind seit der letzten Revision des Zürcher Mietvertrags
vergangen. Da und dort gab es seither mit einzelnen Formulierungen
der AGB Interpretationsprobleme. So schien es angebracht, das Vertragswerk
wieder einmal auf Herz und Nieren zu prüfen. |
|
|
Die neuen AGB sind unseres Erachtens
besser strukturiert, konsequenter und
rechtlich klarer, enthalten aber keine dramatischen
Änderungen. Insofern gibt es
keinen zwingenden Grund, laufende Verträge
anzupassen. Selbstverständlich bleiben
die alten Vertragsformulare und AGB
gültig und dürfen weiterhin verwendet
werden.
Um zu zeigen, welcher Art die Unterschiede
sind, stellen wir in nächster Zeit
immer wieder ein paar Vertragsklauseln in
der alten und neuen Version einander
gegenüber. |
|