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Nein zu einer umfassenden Lenkungsabgabe;
Nein zum Eingriff in den kantonalen
Kompetenzbereich |
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Eingriff in den kantonalen Kompetenzbereich
Heute doppelt Umweltminister Moritz
Leuenberger mit einem 26-Punkte-Programm
zu seinem kürzlich vorgestellten Klimabericht
nach. Dabei greift er mit seinen
Vorschlägen zum Gebäudesektor eindeutig
in den Kompetenzbereich der Kantone ein,
denn in der Schweiz erlassen einzig die Kantone
Gebäude-Energievorschriften. Diese
gesetzlich klar geregelte Kompetenzaufteilung
muss der Bund respektieren, und es ist
nicht seine Sache, die Mustervorschriften
der Kantone im Gebäudebereich (MuKEn)
zu revidieren. Ebenso verlangt der Bund die
Federführung zur Schaffung eines gesamtschweizerischen
Gebäude-Energieausweises,
obwohl ihm dazu die Kompetenz nicht
zusteht.
Das vom Bund angestrebte Obligatorium
ist völlig ungeeignet, den erwünschten
Sanierungsschub auszulösen. Zudem weist
das Ausweismodell des Bundes gravierende
Fehler auf. |
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Ja zur Durchführung eines befristeten
Förderprogramms für die energetische
Erneuerung privater Gebäude
Die Einführung der CO2-Abgabe auf
Brennstoffen steht unmittelbar bevor und sie
wird im Gebäudebereich eine zusätzliche Verteuerung
der Wohnkosten bewirken. Der im
Raum stehende Vorschlag der Zweckbindung
würde die an sich unnötige Abgabe effizienter
machen. Die Zweckbindung fordert der
HEV Schweiz bereits seit Jahren. Denn eine
Beschleunigung der notwendigen Gebäudesanierungen
kann nur dadurch ausgelöst
werden, dass wenigstens ein Teil der Einnahmen
aus der Lenkungsabgabe zweckgebunden
reinvestiert wird – das heisst, dass die
«einkassierten» Mittel sinnvollerweise ganz
konkret zur Anschubfinanzierung bzw. finanziellen
Unterstützung energetischer Sanierungen
von alten Gebäuden verwendet werden. |
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Ja zum Abbau von rechtlichen Hemmnissen
im Sanierungsbereich
Im Mietrecht und im Steuerrecht (Steuerharmonisierungsgesetz)
müssen deutlich investitionsfreundlichere
Rahmenbedingungen
geschaffen werden, damit die Hauseigentümer
und Investoren nicht mehr vor teuren
Sanierungen zurückschrecken. Die notwendigen
energetischen Erneuerungen können
daher nur durch ein sinnvolles, gesetzliches
Anreizsystem ausgelöst werden. |
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Nein zu unsinnigen und
sanierungshemmenden Vorschriften
Im Sanierungsbereich dürfen keine sanierungshemmenden
Vorschriften aufgestellt
werden. Der Minergie-Standard ist für den
Neubaubereich durchaus sinnvoll. Im Sanierungsbereich
kann er aufgrund der Zwangsvorgabe
einer Komfortlüftung aus vielen
Gründen in der Regel gar nicht umgesetzt
werden. |
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