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Das Biotop im Garten
* Tiziano Winiger |
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Oft wird bei der Gartengestaltung Wasser als
Dekorationselement eingebaut, sei es durch ein Biotop, ein
Schwimmbad oder sogar in gemischter Form. In, an und
auf Gewässern ereignen sich leider Unfälle, die Fragen über
bauliche Vorbeugung und Haftung aufwerfen. |
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Bei der Projektierung, Planung und Realisierung
setzen eidgenössische und kantonale
Erlasse die rechtlichen Rahmenbedingungen
für «Wasserprojekte». Diese geben
Antwort auf die Fragen des Gewässerschutzes,
der Renaturierung, des Hochwasserschutzes,
des (Wasser-)Baus und des
Umweltschutzes. Da die Regelung dieser
Materie in wichtigen Fragen den Kantonen
obliegt, können sie hier nicht allgemein
gültig dargestellt werden. |
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Es ist unbedingt notwendig, sich schon
in der Projektierungsphase nach den für
das konkrete Vorhaben relevanten Vorschriften
zu erkundigen. Dafür steht Ihnen
auch die Bauabteilung des HEV Zürich
planerisch, beratend und ausführend zur
Verfügung. Normen, Empfehlungen, Regeln
privater Fach- und Normenschaffungsorganisationen
(wie VSA, SIA, SLRG,
bfu) können im Zusammenhang mit Wasseranlagen
bedeutsam werden.
Im Unterschied zu den staatlichen Vorschriften
sind diese aber grundsätzlich nicht
rechtsverbindlich. |
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Trotzdem können sie
rechtliche Relevanz erlangen: So verweist
der Gesetzgeber oft darauf oder übernimmt
deren Wortlaut. Gelegentlich werden
Normen und Empfehlungen zur
Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe
als «anerkannte Regeln der Technik»
herangezogen oder in Verträge integriert.
Richter ziehen sie manchmal als Massstab
zur Beurteilung einer möglichen Sorgfaltspflichtverletzung heran. |
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Die SIA-Norm
(D 002) enthält eine Empfehlung zur Wassertiefe
von Teichen im Spielbereich.
Soweit SIA-Normen und -Empfehlungen
technische Regeln enthalten, bilden diese
das Kriterium für das Bestehen oder Nichtbestehen
von Baumängeln. Hauptfunktion
der Regeln der Baukunde ist es, die sichere
Erstellung von Bauwerken zu ermöglichen.
Anerkannte Regeln sind daher ein Haftungskriterium
im Schadenfall. Die erwähnten
SIA-Empfehlungen («Plantschbecken
und Teiche im Spielbereich dürfen
eine maximale Wassertiefe von 20 cm aufweisen») stellen somit Regeln der Baukunde
dar, und ihre Einhaltung garantiert im
Normalfall, dass die Sicherheit entsprechend
berücksichtigt wurde.
Spezielle Schutzmassnahmen sind dann
angebracht, wenn damit zu rechnen ist,
dass Kinder zum Werk gelangen und es
nutzen können oder die Baubehörde dies |
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verlangt. Hier darf nicht mit einem dem allgemeinen
Durchschnitt entsprechenden
vorsichtigen Verhalten der Benutzenden
gerechnet werden.
Weitere Empfehlungen über den sicheren
Bau von Biotopen finden Sie bei unserer
Bauabteilung oder bei der Schweizerischen
Beratungsstelle für Unfallverhütung,
Laupenstrasse 11, Bern, www.bfu.ch – insbesondere
in der Dokumentation «Gewässer.
Tipps zur Sicherung von Kleingewässern», von Manfred Engel, Bern, 2004. |
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«Willst du für eine
Stunde glücklich sein,
so betrinke dich.
Willst
du für drei Tage glücklich
sein, so heirate.
Willst du für acht Tage glücklich sein, so
schlachte ein Schwein und gib ein Festessen.
Willst du aber ein Leben lang glücklich
sein, so schaffe dir einen Garten.»
Chinesisches Sprichwort |
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* lic. iur., HEV Zürich |
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