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HEV 10/2007 Inhaltsverzeichnis
Unser Garten

     
  Das Biotop im Garten
* Tiziano Winiger
 
     
  Oft wird bei der Gartengestaltung Wasser als Dekorationselement eingebaut, sei es durch ein Biotop, ein Schwimmbad oder sogar in gemischter Form. In, an und auf Gewässern ereignen sich leider Unfälle, die Fragen über bauliche Vorbeugung und Haftung aufwerfen.  
     
  Biotop  
     
  Bei der Projektierung, Planung und Realisierung setzen eidgenössische und kantonale Erlasse die rechtlichen Rahmenbedingungen für «Wasserprojekte». Diese geben Antwort auf die Fragen des Gewässerschutzes, der Renaturierung, des Hochwasserschutzes, des (Wasser-)Baus und des Umweltschutzes. Da die Regelung dieser Materie in wichtigen Fragen den Kantonen obliegt, können sie hier nicht allgemein gültig dargestellt werden.  
      Es ist unbedingt notwendig, sich schon in der Projektierungsphase nach den für das konkrete Vorhaben relevanten Vorschriften zu erkundigen. Dafür steht Ihnen auch die Bauabteilung des HEV Zürich planerisch, beratend und ausführend zur Verfügung. Normen, Empfehlungen, Regeln privater Fach- und Normenschaffungsorganisationen (wie VSA, SIA, SLRG, bfu) können im Zusammenhang mit Wasseranlagen bedeutsam werden.
Im Unterschied zu den staatlichen Vorschriften sind diese aber grundsätzlich nicht rechtsverbindlich.
 
  Biotop    
       
  Trotzdem können sie rechtliche Relevanz erlangen: So verweist der Gesetzgeber oft darauf oder übernimmt deren Wortlaut. Gelegentlich werden Normen und Empfehlungen zur Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe als «anerkannte Regeln der Technik» herangezogen oder in Verträge integriert. Richter ziehen sie manchmal als Massstab zur Beurteilung einer möglichen Sorgfaltspflichtverletzung heran.  
  Die SIA-Norm (D 002) enthält eine Empfehlung zur Wassertiefe von Teichen im Spielbereich. Soweit SIA-Normen und -Empfehlungen technische Regeln enthalten, bilden diese das Kriterium für das Bestehen oder Nichtbestehen von Baumängeln. Hauptfunktion der Regeln der Baukunde ist es, die sichere Erstellung von Bauwerken zu ermöglichen. Anerkannte Regeln sind daher ein Haftungskriterium im Schadenfall. Die erwähnten SIA-Empfehlungen («Plantschbecken und Teiche im Spielbereich dürfen eine maximale Wassertiefe von 20 cm aufweisen») stellen somit Regeln der Baukunde dar, und ihre Einhaltung garantiert im Normalfall, dass die Sicherheit entsprechend berücksichtigt wurde.
Spezielle Schutzmassnahmen sind dann angebracht, wenn damit zu rechnen ist, dass Kinder zum Werk gelangen und es nutzen können oder die Baubehörde dies
     
     
       
  verlangt. Hier darf nicht mit einem dem allgemeinen Durchschnitt entsprechenden vorsichtigen Verhalten der Benutzenden gerechnet werden.
Weitere Empfehlungen über den sicheren Bau von Biotopen finden Sie bei unserer Bauabteilung oder bei der Schweizerischen Beratungsstelle für Unfallverhütung, Laupenstrasse 11, Bern, www.bfu.ch – insbesondere in der Dokumentation «Gewässer. Tipps zur Sicherung von Kleingewässern», von Manfred Engel, Bern, 2004.
 
     
         
  Frosch   «Willst du für eine Stunde glücklich sein, so betrinke dich.
Willst du für drei Tage glücklich sein, so heirate.
Willst du für acht Tage glücklich sein, so schlachte ein Schwein und gib ein Festessen.
Willst du aber ein Leben lang glücklich sein, so schaffe dir einen Garten.»
Chinesisches Sprichwort
 
     
     
  * lic. iur., HEV Zürich  
 
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