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HEV 11/2007 Inhaltsverzeichnis
Abstimmung vom 25.11.2007

     
  JA zu fairen KMU-Steuern
* Martin Arnold
 
     
  Das Zürcher Stimmvolk entscheidet am 25. November 2007 über eine Änderung im Steuergesetz. Mit einer Teilbesteuerung von Dividenden sollen Eigentümer von kleinen und mittleren Unternehmen gezielt entlastet werden.  
     
  Mit einem Ja zur kantonalen Steuergesetzrevision haben die Stimmberechtigten des Kantons Zürich die Gelegenheit, einen andernorts längst behobenen Missstand zu beseitigen: Die wirtschaftliche Doppelbelastung von KMU-Eigentümern. Denn gemäss aktueller Gesetzgebung wird zuerst der erwirtschaftete Gewinn beim Unternehmen besteuert (Gewinnsteuer). Zusätzlich wird die Einkommenssteuer erhoben: Das heisst, der ausgeschüttete Gewinn wird als Dividende beim Eigentümer nochmals voll besteuert.  
     
  Eigentümer von KMU entlasten
Die geplante Änderung des Steuergesetzes des Kantons Zürich sieht nun vor, die KMUInhaber zu entlasten. Also jene Personen, die ein unternehmerisches Risiko tragen und seit Jahren das Rückgrat der Schweizer Wirtschaft bilden. Sie sollen ihre ausgeschütteten Gewinne zukünftig nur noch zu 50 Prozent versteuern, sofern sie mit mindestens 10 Prozent am Unternehmenskapital beteiligt sind. Damit zielt die Revision des kantonalen Steuergesetzes klar auf die Inhaber von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie auf Familienbetriebe.
 
     
  Volkswirtschaftliche und soziale Impulse
Im Gegensatz dazu ist die aktuelle Besteuerung ungerecht. Sie schafft falsche Anreize und schadet unserer Volkswirtschaft in mehrfacher Weise. Aus steuerlichen Gründen werden mit der heutigen Regelung Gewinne im Unternehmen belassen, was Investitionen blockiert. Das ist ineffizient. Die Milderung der Doppelbesteuerung hingegen ist ein Anreiz für Unternehmer, die Gewinne auszuschütten und neu zu investieren. Daraus resultieren Wachstum und Arbeitsplätze, was sich wiederum positiv auf Löhne, privaten Konsum, Arbeitsmarkt und Sozialversicherungen auswirkt.
 
     
  Jungunternehmer fördern
Von der bevorstehenden Revision des Steuergesetzes profitieren insbesondere junge, innovative Unternehmen. Für sie ist die Ausgabe von Wertpapieren oft die einzige Finanzierungsmöglichkeit. Für Investoren ist eine Beteiligung, sprich das Bereitstellen von Risikokapital, allerdings nicht attraktiv, wenn sie den Gewinn doppelt versteuern müssen. Mit der Änderung des Steuergesetzes wird es für Unternehmensgründer einfacher, Investoren zu finden. Deshalb ist eine Milderung der steuerlichen Doppelbelastung für sie entscheidend.
 
     
  KMU langfristige Perspektiven geben
Ein weiterer Punkt ist, dass der Unternehmenswert steigt, je mehr Gewinne im Unternehmen zurückbehalten werden. Genau das passiert aber, wenn die ausbezahlten Gewinne zweimal voll versteuert werden müssen, wie es heute der Fall ist. Das bringt Probleme beispielsweise bei der Nachfolgeregelung. Denn das Unternehmen ist für potenzielle Nachfolger zu teuer und ein Käufer folglich schwer zu finden. Das neue Steuergesetz hingegen schafft Anreize, die Gewinne auszuschütten und das Unternehmen auf diese Weise schlank zu halten, was die Nachfolgeregelung erheblich erleichtert. Und noch eine problematische Entwicklung droht, wenn am 25. November 2007 die Revision des Zürcher Steuergesetzes nicht angenommen wird: die Abwanderung von KMU-Eigentümern in andere Kantone. Mit ihnen gehen dem Kanton Zürich auch namhafte Beträge an Steuergeldern verloren.
 
     
  Kanton Zürich im Rückstand
Während bei uns noch heftig debattiert wird, ist die Entlastung von KMU-Inhabern für viele andere Kantone längst beschlossene Sache. Weit mehr als die Hälfte der Deutschschweizer Kantone hat bereits eine Teilbesteuerung von Dividenden eingeführt (vgl. Grafik).
Konkret bedeutet das, dass Zürcher Unternehmen gegenüber solchen in anderen Kantonen benachteiligt sind. Oder anders gesagt: Die Doppelbesteuerung im Kanton Zürich ist ein Standortnachteil, der nicht länger toleriert werden darf. Deshalb empfehlen Kantonsund Ständerat sowie eine breite Allianz von Parteien und Verbänden die Annahme der Abstimmungsvorlage. SVP, FDP, CVP und die Grünliberalen sprechen sich alle für die überfällige Entlastung von kleinen und mittleren Unternehmen aus.
 
     
  Grafik: Kantone und ihre Teilbesteuerungssätze  
     
  * Geschäftsleiter Kantonaler Gewerbeverband Zürich  
 
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