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Bei Redaktionsschluss ist es ungewiss, ob die ZKB den für die Mietzinsgestaltung
relevanten Zinsfuss für bestehende Hypotheken im ersten Rang für Wohnbauten noch
dieses Jahr ein weiteres Mal anpasst. Unsere Tabelle Mietzinsgestaltung auf Seite 808
geht daher vom gegenwärtigen Hypothekarzinsfuss von 3,25% aus.
Sollte die ZKB diesen auf den Frühling erhöhen, würde sich die zulässige Mietzinserhöhung
entsprechend verändern. Da unsere nächste Ausgabe erst Mitte Dezember
versandt wird, kommt eine allfällige darin veröffentlichte Anleitung für eine Anpassung
per 1. April sehr knapp. Diese müsste ja spätestens am 21. Dezember beim Mieter
eingegangen sein.
Sie können die Erhöhung selber ausrechnen, indem Sie in der Kolonne «Hypothekarzinssatz
» folgende Werte einsetzen: |
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