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HEV 11/2007 Inhaltsverzeichnis
Unser Garten

     
  Weniger Lärm beim Gärtnern
* Paco Oliver
 
     
  Die Verordnung des UVEK1 über die Lärmemissionen von Geräten und Maschinen, die im Freien verwendet werden (Maschinenlärmverordnung, MaLV), ist auf den 1. Juli 2007 in Kraft gesetzt worden. Als Gartenbesitzer könnte man wegen seiner tragbaren Motorkettensäge, Heckenschere, eines Laubbläsers oder -sammlers, Vertikutierers, Schredders u.Ä. betroffen sein. Die MaLV sieht vor, dass der vom Gerät verursachte Lärm deklariert werden muss, und führt für gewisse Geräte, wie z. B. Rasenmäher oder Rasenkantenschneider, Lärmgrenzwerte ein.
Dass man in unseren Gärten trotzdem nicht plötzlich das Gras wachsen hören kann, ist darauf zurückzuführen, dass die MaLV nur
  Bild: Gardena  
       
  den Verkauf von Geräten verbietet, welche den Anforderungen nicht genügen, und auch das erst nach einer Übergangszeit von zwei Jahren. Der Gebrauch ist weiterhin nicht verboten. Natürlich sind dabei aber weiterhin die kommunalen Lärmschutzverordnungen zu beachten. Diese regeln insbesondere die Zeiten, während welchen keine lauten Arbeiten ausgeführt werden dürfen.
Da aber nach dem 1. Juli 2009 nur noch Geräte in Verkehr gebracht werden dürfen, die den neuen Normen entsprechen, darf mit einer Beruhigung an der Gartenfront gerechnet werden. Schliesslich werden sich die alten Geräte nicht bis in alle Ewigkeit warten und reparieren lassen.
 
     
  1 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation  
     
  * lic. iur., Redaktor «Zürcher Hauseigentümer».  
 
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