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Die Verordnung des UVEK1 über die
Lärmemissionen von Geräten und Maschinen,
die im Freien verwendet werden
(Maschinenlärmverordnung, MaLV), ist auf
den 1. Juli 2007 in Kraft gesetzt worden.
Als Gartenbesitzer könnte man wegen seiner
tragbaren Motorkettensäge, Heckenschere,
eines Laubbläsers oder -sammlers,
Vertikutierers, Schredders u.Ä. betroffen
sein. Die MaLV sieht vor, dass der vom
Gerät verursachte Lärm deklariert werden
muss, und führt für gewisse Geräte, wie
z. B. Rasenmäher oder Rasenkantenschneider,
Lärmgrenzwerte ein.
Dass man in unseren Gärten trotzdem
nicht plötzlich das Gras wachsen hören
kann, ist darauf zurückzuführen, dass die
MaLV nur |
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