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Die Seite des Geschäftsleiters |
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Albert Leiser,
Direktor
Hauseigentümerverbände
Stadt und Kanton Zürich |
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Bonus, wem Bonus gebührt! |
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Wenn alles normal abläuft, wird in der
Stadt Zürich 2008, 2009 und 2010 auf die
Erhebung des «Infrastrukturpreises Abwasser» verzichtet, weil das ERZ (Entsorgung +
Recycling Zürich) über die Jahre so grosse
finanzielle Reserven angehäuft hat, dass
es auf Jahre hinaus über genügend Eigenmittel
verfügt, die Pflege, Weiterentwicklung
und das Funktionieren der Abwasserinfrastruktur
zu gewährleisten. Das, was
man gemeinhin Grundgebühr nennt, entfällt
also 3 Jahre lang. Das macht immerhin
jährlich Fr. 45.– pro Haushalt und Fr. 50.–
pro Vollzeitstelle.
Hintergrund der Bonusaktion ist die
Motion, welche ich im Juni gemeinsam mit
Niklaus Scherr, Geschäftsleiter des Zürcher
Mieterverbandes, und 36 Mitunterzeichnenden
einreichte. Eine Zusammenarbeit
mit dem Mieterverband war nur darum
möglich, weil der Bonus Hauseigentümern
und Mietern gleichermassen zugutekommen
sollte. Uns Hauseigentümern kommt
das als Adressaten der entsprechenden
Rechnungen direkt zugute. Damit die
Mieter ebenfalls in Genuss dieser Bonusaktion
gelangen, müssen die Vermieter ihnen
die entsprechenden Beträge in irgendeiner
Form gutschreiben. Wo über das Abwasser
im Rahmen einer Nebenkostenabrechnung
separat abgerechnet wird, bezahlt der Mieter
sowieso die effektiv anfallenden Kosten,
sodass er automatisch von der Gebührensenkung
bzw. vom Gebührenverzicht
profitiert.
Bei sehr vielen Mietern in unserer Region
sind Wasser- und Abwasserkosten aber im
Mietzins enthalten. Ihnen müsste eigentlich
die Wohnungsmiete für die Dauer der Bonusaktion um Fr. 3.75 monatlich reduziert
werden. Das ist aber den Aufwand
wohl nicht wert. Ganz abgesehen davon,
dass im Mietrecht temporäre Mietzinsherabsetzungen
nur bei Beeinträchtigung
der Tauglichkeit zum vorausgesetzten Gebrauch
vorgesehen sind. Ich schlage daher
ein viel einfacheres Vorgehen vor: In allen
Mietverhältnissen, wo die Abwassergebühren
nicht als separate Nebenkosten
verrechnet werden, wird der Mieterschaft
bei der jährlichen Heizkostenabrechnung
der Bonusbetrag (Fr. 45.– pro Jahr und
Haushalt) gutgeschrieben.
Auf diese Art profitieren auch die Mieter,
ohne dass den Vermietern ein Mehraufwand
entstehen würde. Ich bitte Sie, beim
Erstellen der nächsten Heizkostenabrechnung
daran zu denken.
Albert Leiser |
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