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HEV 12/2007 Inhaltsverzeichnis
Die Seite des Geschäftsleiters

  Albert Leiser,
Direktor Hauseigentümerverbände
Stadt und Kanton Zürich
Bonus, wem Bonus gebührt!
  Wenn alles normal abläuft, wird in der Stadt Zürich 2008, 2009 und 2010 auf die Erhebung des «Infrastrukturpreises Abwasser» verzichtet, weil das ERZ (Entsorgung + Recycling Zürich) über die Jahre so grosse finanzielle Reserven angehäuft hat, dass es auf Jahre hinaus über genügend Eigenmittel verfügt, die Pflege, Weiterentwicklung und das Funktionieren der Abwasserinfrastruktur zu gewährleisten. Das, was man gemeinhin Grundgebühr nennt, entfällt also 3 Jahre lang. Das macht immerhin jährlich Fr. 45.– pro Haushalt und Fr. 50.– pro Vollzeitstelle.
Hintergrund der Bonusaktion ist die Motion, welche ich im Juni gemeinsam mit Niklaus Scherr, Geschäftsleiter des Zürcher Mieterverbandes, und 36 Mitunterzeichnenden einreichte. Eine Zusammenarbeit mit dem Mieterverband war nur darum möglich, weil der Bonus Hauseigentümern und Mietern gleichermassen zugutekommen sollte. Uns Hauseigentümern kommt das als Adressaten der entsprechenden Rechnungen direkt zugute. Damit die Mieter ebenfalls in Genuss dieser Bonusaktion gelangen, müssen die Vermieter ihnen die entsprechenden Beträge in irgendeiner Form gutschreiben. Wo über das Abwasser im Rahmen einer Nebenkostenabrechnung separat abgerechnet wird, bezahlt der Mieter sowieso die effektiv anfallenden Kosten, sodass er automatisch von der Gebührensenkung bzw. vom Gebührenverzicht profitiert.
Bei sehr vielen Mietern in unserer Region sind Wasser- und Abwasserkosten aber im Mietzins enthalten. Ihnen müsste eigentlich die Wohnungsmiete für die Dauer der Bonusaktion um Fr. 3.75 monatlich reduziert werden. Das ist aber den Aufwand wohl nicht wert. Ganz abgesehen davon, dass im Mietrecht temporäre Mietzinsherabsetzungen nur bei Beeinträchtigung der Tauglichkeit zum vorausgesetzten Gebrauch vorgesehen sind. Ich schlage daher ein viel einfacheres Vorgehen vor: In allen Mietverhältnissen, wo die Abwassergebühren nicht als separate Nebenkosten verrechnet werden, wird der Mieterschaft bei der jährlichen Heizkostenabrechnung der Bonusbetrag (Fr. 45.– pro Jahr und Haushalt) gutgeschrieben.
Auf diese Art profitieren auch die Mieter, ohne dass den Vermietern ein Mehraufwand entstehen würde. Ich bitte Sie, beim Erstellen der nächsten Heizkostenabrechnung daran zu denken.

Albert Leiser
 
     
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