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Per 1. Januar 2008 tritt eine Änderung der Verordnung zum
Mietrecht (VMWG) in Kraft, welche der Bundesrat Ende November
verabschiedet hat. Auf die noch dieses Jahr versandten Mietzinsanpassungen
hat sie keinen Einfluss. |
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Referenzzinssatz EVD statt
Hypozinssatz ZKB
Für die Mietzinsgestaltung wird ab 2008
in der ganzen Schweiz auf einen durch das
Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement
(EVD) bekannt gegebenen Referenzzinssatz
abgestellt. Dieser wird sich auf den volumengewichteten
Durchschnittszinssatz der
auf Schweizer Franken lautenden inländischen
Hypothekarforderungen der Banken
in der Schweiz stützen und vierteljährlich
erhoben werden. Das EVD wird den neuen
Referenzzinssatz jeweils bekannt geben,
sobald er sich um 0,25% verändert. Danach
kann der Mietzins im Rahmen der heute
üblichen Überwälzungssätze angepasst werden.
Da die Datenerhebung eine gewisse
Zeit beansprucht, dürfte die erstmalige Veröffentlichung
des Referenzzinssatzes nicht
vor September 2008 erfolgen. Bis dahin
wird weiterhin auf die heute geltende
Regelung abgestellt. |
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Energetische Sanierungen mietzinsrelevant
Ein weiterer Revisionspunkt sieht vor,
dass energetische Verbesserungen bei
Wohn- und Geschäftsräumen wertvermehrenden
Investitionen gleichgestellt werden
und zu einer Mietzinserhöhung berechtigen.
Damit soll für die Vermieter ein Anreiz
geschaffen werden, diese Arbeiten durchzuführen.
Diese Änderung gilt für Mietzinsanpassungen,
welche ab dem 1.1.2008
versandt werden. |
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