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HEV 12/2007 Inhaltsverzeichnis
Mietrechtsrevision

     
  Verordnung zum Mietrecht (VMWG)
geändert
* Paco Oliver
 
     
  Per 1. Januar 2008 tritt eine Änderung der Verordnung zum Mietrecht (VMWG) in Kraft, welche der Bundesrat Ende November verabschiedet hat. Auf die noch dieses Jahr versandten Mietzinsanpassungen hat sie keinen Einfluss.  
     
  Referenzzinssatz EVD statt Hypozinssatz ZKB
Für die Mietzinsgestaltung wird ab 2008 in der ganzen Schweiz auf einen durch das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) bekannt gegebenen Referenzzinssatz abgestellt. Dieser wird sich auf den volumengewichteten Durchschnittszinssatz der auf Schweizer Franken lautenden inländischen Hypothekarforderungen der Banken in der Schweiz stützen und vierteljährlich erhoben werden. Das EVD wird den neuen Referenzzinssatz jeweils bekannt geben, sobald er sich um 0,25% verändert. Danach kann der Mietzins im Rahmen der heute üblichen Überwälzungssätze angepasst werden. Da die Datenerhebung eine gewisse Zeit beansprucht, dürfte die erstmalige Veröffentlichung des Referenzzinssatzes nicht vor September 2008 erfolgen. Bis dahin wird weiterhin auf die heute geltende Regelung abgestellt.
 
     
  Energetische Sanierungen mietzinsrelevant
Ein weiterer Revisionspunkt sieht vor, dass energetische Verbesserungen bei Wohn- und Geschäftsräumen wertvermehrenden Investitionen gleichgestellt werden und zu einer Mietzinserhöhung berechtigen. Damit soll für die Vermieter ein Anreiz geschaffen werden, diese Arbeiten durchzuführen. Diese Änderung gilt für Mietzinsanpassungen, welche ab dem 1.1.2008 versandt werden.
 
     
  * lic. iur., Redaktor «Zürcher Hauseigentümer»  
 
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