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Aus dem Kantonalverband |
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Hans Egloff,
Präsident Hauseigentümerverband
Kanton Zürich |
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Baustelle Grundsteuern |
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Vor rund vier Jahren konnte der HEV
Kanton Zürich einen tollen Erfolg feiern.
Gegen die Empfehlung des Zürcher Regierungsrates
und eine Übermacht von Stadtund
Gemeinderäten hiess der Souverän
unsere Volksinitiative zur Abschaffung der
Handänderungssteuer in der Abstimmung
gut. Nach langem Ringen um die Inkraftsetzung
der entsprechenden Änderung des
Steuergesetzes fiel die Handänderungssteuer
per 1. Januar 2005 weg.
Tatsache ist, dass den Gemeinden –
kurzfristig – Steuersubstrat verloren ging.
Obwohl damals viele Gemeinden jammerten,
haben – jedenfalls mit der Begründung
«Wegfall der Handänderungssteuer» – nur
einige wenige Gemeinden Korrekturen beim
Steuerfuss vorgenommen. Allerdings sind
Grundsteuern eigentlich auch nur für Infrastrukturkosten
und Investitionen zu verwenden,
weshalb ein Zusammenhang zum
Steuerfuss nur beschränkt besteht. Inwieweit
diese Steuerfuss-Anpassungen jeweils
berechtigt sind, haben die Gemeindeversammlungen
zu prüfen und zu beschliessen.
Im Nachgang zur Abstimmung über die
Handänderungssteuer hatte der leitende
Ausschuss des Verbandes der Gemeindepräsidenten
des Kantons Zürich dem Regierungsrat
eine Änderung der Verordnung
über die Gebühren der Gemeindebehörden
beantragt, welche die Einführung einer
Gebühr für Registernachführungsarbeiten
bei Handänderungen von Grundstücken
(Handänderungsgebühr) ermöglichen sollte.
Nach einer deutlichen Rüge dieses etwas
sehr eigenwilligen Demokratieverständnisses wurde die Idee klammheimlich wieder
beerdigt.
Seit einigen Wochen erarbeitet die kantonsrätliche
Parlamentariergruppe Wohn-
& Grundeigentum unter dem Vorsitz von
Robert Marty verschiedene Modelle einer
Neuordnung der Grundstückgewinnsteuer,
selbstverständlich verbunden mit einer
angemessenen Reduktion derselben. Anlässlich
der Delegiertenversammlung des Kantonalverbandes
vor einigen Tagen haben wir
mögliche Lösungen präsentiert und diskutiert.
Was auch immer unsere Vorschläge
sein werden, das Jammern der Gemeindevertreter
ist uns gewiss. Auf die sachliche
Auseinandersetzung freue ich mich.
Und nun, geschätzte Wohn- und Grundeigentümer,
sind Sie gebeten, für die kommenden
Tage Ihre Sorge um die hohe
Gebühren- und Abgabenlast beiseite zu
schieben; darum wird sich sowieso Ihr Verband
kümmern. Ich wünsche Ihnen eine
besinnliche Vorweihnachtszeit, ein frohes
Fest, alles Gute im neuen Jahr und wie
immer – geniessen Sie Ihr Heim. |
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