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Die Seite des Geschäftsleiters |
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Albert Leiser,
Direktor
Hauseigentümerverbände
Stadt und Kanton Zürich |
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Mass halten bei steuerlichen
Liegenschafts- und Eigenmietwerten |
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Die Finanzdirektion hat uns voravisiert,
dass sie beabsichtigt, dem Regierungsrat
eine allgemeine Neubewertung der Liegenschaften
ab Steuerperiode 2009 zu beantragen.
Sie beruft sich dabei auf Gesetz und
Rechtsprechung. Die Vermögenssteuerwerte
müssen sich demnach innerhalb einer
Bandbreite von 70 bis 100% des Verkehrswertes,
die Eigenmietwerte innerhalb 60 bis
70% der Marktmiete bewegen. Aufgrund
der regelmässigen Überprüfung der Preislandschaft
durch Experten kommt sie zum
Schluss, die Preissituation habe sich 2006
gegenüber 2005 «weiter akzentuiert. In
einer massgeblichen Anzahl von Gemeinden
weiche sie erheblich von den Werten
aufgrund der aktuellen Weisung 2003 ab.
… Ohne Neubewertung würde sich daher
die Bewertung der Liegenschaften in absehbarer
Zeit als nicht mehr gesetzeskonform
im Sinne der bundesgerichtlichen Rechtsprechung
erweisen.»
Uns ist bewusst, dass die in der Weisung
2003 aufgeführten Bewertungsgrundlagen
regelmässig überprüft werden müssen, um
den gesetzlichen Vorgaben und der Praxis
des Bundesgerichtes Stand zu halten. Insofern
ist der Avis der Finanzdirektion an
sich keine Überraschung. Erstaunt sind wir
jedoch über den Grundtenor, der auf eine
Erhöhung mindestens eines Teils der Werte
schliessen lässt. Zwar liess sich die Finanzdirektion
diese Option immer offen, vor
einem Jahr hiess es aber noch: «Im Ergebnis
hat sich feststellen lassen, dass die auf dem
Markt eingetretenen Preisveränderungen
im kantonalen Durchschnitt minimal, das heisst nicht signifikant waren.» Unseres
Erachtens hat sich der Liegenschaftenmarkt
innert einem Jahr nicht so massiv verändert.
Die Preise tendieren zwar nach wie vor
leicht nach oben. Wurden die Preissteigerungen
letztes Jahr noch minimal genannt,
so sind sie inzwischen etwas grösser. Statt
minimal müsste man heute vielleicht
geringfügig sagen. Jedenfalls erreichen sie
unseres Erachtens noch immer nicht ein
Mass, welches eine Anpassung der steuerlichen
Werte zwingend nach sich ziehen
muss.
Wir werden die Vorbereitungshandlungen
mit Argus-Augen verfolgen und den
Standpunkt verbandsinterner Fachleute zu
gegebener Zeit in die Ausarbeitung einer
allfälligen neuen Weisung einzubringen
wissen.
Albert Leiser |
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