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HEV 1/2008 Inhaltsverzeichnis
Die Seite des Geschäftsleiters

  Albert Leiser,
Direktor Hauseigentümerverbände
Stadt und Kanton Zürich
Mass halten bei steuerlichen
Liegenschafts- und Eigenmietwerten
  Die Finanzdirektion hat uns voravisiert, dass sie beabsichtigt, dem Regierungsrat eine allgemeine Neubewertung der Liegenschaften ab Steuerperiode 2009 zu beantragen. Sie beruft sich dabei auf Gesetz und Rechtsprechung. Die Vermögenssteuerwerte müssen sich demnach innerhalb einer Bandbreite von 70 bis 100% des Verkehrswertes, die Eigenmietwerte innerhalb 60 bis 70% der Marktmiete bewegen. Aufgrund der regelmässigen Überprüfung der Preislandschaft durch Experten kommt sie zum Schluss, die Preissituation habe sich 2006 gegenüber 2005 «weiter akzentuiert. In einer massgeblichen Anzahl von Gemeinden weiche sie erheblich von den Werten aufgrund der aktuellen Weisung 2003 ab. … Ohne Neubewertung würde sich daher die Bewertung der Liegenschaften in absehbarer Zeit als nicht mehr gesetzeskonform im Sinne der bundesgerichtlichen Rechtsprechung erweisen.»
Uns ist bewusst, dass die in der Weisung 2003 aufgeführten Bewertungsgrundlagen regelmässig überprüft werden müssen, um den gesetzlichen Vorgaben und der Praxis des Bundesgerichtes Stand zu halten. Insofern ist der Avis der Finanzdirektion an sich keine Überraschung. Erstaunt sind wir jedoch über den Grundtenor, der auf eine Erhöhung mindestens eines Teils der Werte schliessen lässt. Zwar liess sich die Finanzdirektion diese Option immer offen, vor einem Jahr hiess es aber noch: «Im Ergebnis hat sich feststellen lassen, dass die auf dem Markt eingetretenen Preisveränderungen im kantonalen Durchschnitt minimal, das heisst nicht signifikant waren.» Unseres Erachtens hat sich der Liegenschaftenmarkt innert einem Jahr nicht so massiv verändert. Die Preise tendieren zwar nach wie vor leicht nach oben. Wurden die Preissteigerungen letztes Jahr noch minimal genannt, so sind sie inzwischen etwas grösser. Statt minimal müsste man heute vielleicht geringfügig sagen. Jedenfalls erreichen sie unseres Erachtens noch immer nicht ein Mass, welches eine Anpassung der steuerlichen Werte zwingend nach sich ziehen muss.
Wir werden die Vorbereitungshandlungen mit Argus-Augen verfolgen und den Standpunkt verbandsinterner Fachleute zu gegebener Zeit in die Ausarbeitung einer allfälligen neuen Weisung einzubringen wissen.

Albert Leiser
 
     
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