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Nachdem der Schallschutz an Alarmwertstrecken der
Staatsstrassen vorgenommen wurde, laufen die Sanierungen im
Rahmen von kombinierten Strassenprojekten. Da immer
noch viele Hauseigentümer von Strassenlärm betroffen sind,
drucken wir hier den Bericht der Fachstelle Lärmschutz in
der Dezemberausgabe von Zürcher UmweltPraxis über die Planung
bis 2018 und wie sie angepackt wird, ab. Weitere Informationen
finden Sie unter www.lärm.zh.ch/san-str.
* Paco Oliver |
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Vorerst Wände und Schallschutzfenster,
dann Quellenlärmbekämpfung
Fachstelle Lärmschutz |
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Die bisherigen Sanierungsprogramme bei
den Staatsstrassen beschränkten sich auf den
Einbau von Schallschutzfenstern an denjenigen
Gebäuden, die Alarmwertüberschreitungen
aufwiesen, die aber mit anderen Massnahmen
nicht geschützt werden konnten.
Diese Sanierungsprogramme waren eigentliche
Notmassnahmen. Sie sind unterdessen
grösstenteils abgeschlossen. Die Zukunft
gehört umfassenden, ganzheitlichen und
nachhaltigen Sanierungsprojekten in allen
Gemeinden. Aufgrund des Rückstands im
Vollzug wurden gesamtschweizerisch die
Sanierungsfristen für Staatsstrassen bis zum
Jahr 2018 verlängert. |
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Langfristig planen und Symptome
bekämpfen
Ziel der Sanierungsprojekte ist es, die
Immissionsgrenzwerte am offenen Fenster
einzuhalten oder wenigstens einen angemessenen
Schallschutz im Gebäudeinnern zu
erreichen. Lärmschutzwände und Schallschutzfenster
bekämpfen die zunehmenden
Symptome der Mobilität. Umfassender
Schutz vor Strassenlärm geht dagegen nicht
nur die Symptome an, sondern packt das
Übel auch an der Wurzel, also den Lärm an
seiner Quelle (siehe Kasten).
Verkehrs- und Raumplanung werden längerfristig
zum Tragen kommen. Die knappe
Sanierungsfrist bis 2018 zwingt aber zum sofortigen Handeln, also nach Massnahmen
wie Wänden und Fenstern. |
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Die Wand ist nicht das Ziel
Lärmschutzwände und -dämme sind
weder überall möglich noch erwünscht.
Schallschutzfenster sind Ersatzmassnahmen.
Das Ziel ist eine massgeschneiderte Kombination
von verschiedensten Massnahmen,
angefangen mit der Planung des Raumes, der
Lenkung und Beruhigung des Verkehrs, fortgesetzt
mit der Gestaltung des Strassenraumes
und dem Bau von Wänden oder Dämmen,
ergänzt – dort wo nötig – durch den
Einbau von Fenstern. Um dies zu erreichen,
arbeiten Betroffene und Baufachleute sowie
Behörden auf kommunaler und kantonaler
Ebene zusammen. |
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Sanierungsregionen, -programme
und -projekte
Aus ablaufstrategischen Überlegungen
wird auch weiterhin nicht gemeindeweise
saniert. Es werden Sanierungsprogramme für
18 Sanierungsregionen erstellt. Die Städte
Zürich und Winterthur bilden zwei zusätzliche
separate Sanierungsregionen. Die Regionen
bilden jeweils eine geografische und verkehrstechnische
Einheit. Jede Gemeinde des
Kantons ist einer Region zugeteilt. In den
betroffenen Gemeinden werden einzelne,
lokal zusammenhängende Sanierungsprojekte
erstellt. |
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Prioritäten setzt die Lärmbelastung
Der Lärmübersichtskataster LUK (2000)
bietet ein gesamtheitliches Bild der Lärmbelastung
aller Gemeinden. Um zu bestimmen,
in welcher Reihenfolge die Sanierungsregionen
zum Zug kommen sollen, gelten die Kriterien
der LSV. Entscheidend sind die Höhe
der Lärmbelastung und die Anzahl der Betroffenen.
Neben den Lärmemissionen der
Strassen haben die Lage und Anordnung der
Gebäude und die Topografie des Geländes
einen entscheidenden Einfluss auf die Immissionen
bei den Gebäuden. Für die exakte
Erfassung der sanierungsbedürftigen Liegenschaften
stehen aktuelle Daten und geeignete
Software zur Verfügung. |
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Fachwissen und Lokalkenntnisse
Die kritischen Strecken werden an Ort und
Stelle von Fachleuten beurteilt. Mit Hilfe
geeigneter Ausschlusskriterien und viel Erfahrung
wird begründet und festgelegt, wo bauliche
Lärmschutzmassnahmen (vorab Wände
und Dämme) realisierbar sind und wo nicht.
Möglichkeiten und Massnahmen werden der
Gemeindebehörde präsentiert. Diese nimmt
Stellung – einerseits grundsätzlich, aber haupt
sächlich auch in Sachen Ortsbild. |
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Informieren, bauen, kontrollieren
Das Vorprojekt wird anhand der Stellungnahme
bereinigt. Der effektive Sanierungsumfang
wird festgelegt. Das Lärmsanierungsprojekt
wird erstellt und öffentlich aufgelegt.
Grundeigentümer und Anwohner werden
informiert. Danach wird das Ausführungsprojekt
erstellt und gebaut.
Nach Abschluss der Arbeiten wird geprüft,
ob die im akustischen Projekt gesteckten Ziele
erreicht worden sind. Das Lärmsanierungsprojekt
wird mit Bezug auf allfällige Einsprachen
bereinigt. Die baulichen Massnahmen
werden im Bauprojekt konkretisiert. |
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Bund und Kanton sind dran
Die neuen Sanierungsprogramme laufen
seit 2005 auf Hochtouren. Sie ergänzen die
bereits durchgeführten Sanierungen mit
Schallschutzfenstern an Alarmwertstrecken
und die Sanierungen im Rahmen von kombinierten
Strassenprojekten. Mit der Einführung
des neuen Finanzausgleichs zwischen Bund und Kanton (NFA) hat sich die Aufgabe
des Bundes auf Programmvereinbarungen
mit den Kantonen reduziert. In diesen wird
die Finanzierung für jeweils vier Jahre geregelt. |
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Aufgaben zum Auslagern
Die Staatsstrassen in einer Spanne von
rund zehn Jahren zu sanieren, ist ein grosses
Unterfangen. Die Kapazitäten der kantonalen
Verwaltung, der die Sanierungspflicht obliegt,
stossen an ihre Grenzen. Für die Sanierungsplanung
wurde ein externes Projektmanagement
beigezogen, das Grundlagen erarbeitet,
Vollzugswerkzeuge erstellt und Verfahrensabläufe
optimiert. Zudem werden regionale
Oberbauleitungen eingesetzt, welche die
festgelegten Massnahmen fach- und termingerecht
im Rahmen der vorhandenen finanziellen
Mittel durchführen. |
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