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HEV 1/2008 Inhaltsverzeichnis
Lärmsanierung der Staatsstrassen

     
  Nachdem der Schallschutz an Alarmwertstrecken der Staatsstrassen vorgenommen wurde, laufen die Sanierungen im Rahmen von kombinierten Strassenprojekten. Da immer noch viele Hauseigentümer von Strassenlärm betroffen sind, drucken wir hier den Bericht der Fachstelle Lärmschutz in der Dezemberausgabe von Zürcher UmweltPraxis über die Planung bis 2018 und wie sie angepackt wird, ab. Weitere Informationen finden Sie unter www.lärm.zh.ch/san-str.
* Paco Oliver
 
 
 
  Vorerst Wände und Schallschutzfenster,
dann Quellenlärmbekämpfung
Fachstelle Lärmschutz
 
     
  Die bisherigen Sanierungsprogramme bei den Staatsstrassen beschränkten sich auf den Einbau von Schallschutzfenstern an denjenigen Gebäuden, die Alarmwertüberschreitungen aufwiesen, die aber mit anderen Massnahmen nicht geschützt werden konnten. Diese Sanierungsprogramme waren eigentliche Notmassnahmen. Sie sind unterdessen grösstenteils abgeschlossen. Die Zukunft gehört umfassenden, ganzheitlichen und nachhaltigen Sanierungsprojekten in allen Gemeinden. Aufgrund des Rückstands im Vollzug wurden gesamtschweizerisch die Sanierungsfristen für Staatsstrassen bis zum Jahr 2018 verlängert.  
     
  Langfristig planen und Symptome bekämpfen
Ziel der Sanierungsprojekte ist es, die Immissionsgrenzwerte am offenen Fenster einzuhalten oder wenigstens einen angemessenen Schallschutz im Gebäudeinnern zu erreichen. Lärmschutzwände und Schallschutzfenster bekämpfen die zunehmenden Symptome der Mobilität. Umfassender Schutz vor Strassenlärm geht dagegen nicht nur die Symptome an, sondern packt das Übel auch an der Wurzel, also den Lärm an seiner Quelle (siehe Kasten).
Verkehrs- und Raumplanung werden längerfristig zum Tragen kommen. Die knappe Sanierungsfrist bis 2018 zwingt aber zum sofortigen Handeln, also nach Massnahmen wie Wänden und Fenstern.
 
     
  Die Wand ist nicht das Ziel
Lärmschutzwände und -dämme sind weder überall möglich noch erwünscht. Schallschutzfenster sind Ersatzmassnahmen. Das Ziel ist eine massgeschneiderte Kombination von verschiedensten Massnahmen, angefangen mit der Planung des Raumes, der Lenkung und Beruhigung des Verkehrs, fortgesetzt mit der Gestaltung des Strassenraumes und dem Bau von Wänden oder Dämmen, ergänzt – dort wo nötig – durch den Einbau von Fenstern. Um dies zu erreichen, arbeiten Betroffene und Baufachleute sowie Behörden auf kommunaler und kantonaler Ebene zusammen.
 
     
  Sanierungsregionen, -programme und -projekte
Aus ablaufstrategischen Überlegungen wird auch weiterhin nicht gemeindeweise saniert. Es werden Sanierungsprogramme für 18 Sanierungsregionen erstellt. Die Städte Zürich und Winterthur bilden zwei zusätzliche separate Sanierungsregionen. Die Regionen bilden jeweils eine geografische und verkehrstechnische Einheit. Jede Gemeinde des Kantons ist einer Region zugeteilt. In den betroffenen Gemeinden werden einzelne, lokal zusammenhängende Sanierungsprojekte erstellt.
 
     
  Prioritäten setzt die Lärmbelastung
Der Lärmübersichtskataster LUK (2000) bietet ein gesamtheitliches Bild der Lärmbelastung aller Gemeinden. Um zu bestimmen, in welcher Reihenfolge die Sanierungsregionen zum Zug kommen sollen, gelten die Kriterien der LSV. Entscheidend sind die Höhe der Lärmbelastung und die Anzahl der Betroffenen. Neben den Lärmemissionen der Strassen haben die Lage und Anordnung der Gebäude und die Topografie des Geländes einen entscheidenden Einfluss auf die Immissionen bei den Gebäuden. Für die exakte Erfassung der sanierungsbedürftigen Liegenschaften stehen aktuelle Daten und geeignete Software zur Verfügung.
 
     
  Fachwissen und Lokalkenntnisse
Die kritischen Strecken werden an Ort und Stelle von Fachleuten beurteilt. Mit Hilfe geeigneter Ausschlusskriterien und viel Erfahrung wird begründet und festgelegt, wo bauliche Lärmschutzmassnahmen (vorab Wände und Dämme) realisierbar sind und wo nicht. Möglichkeiten und Massnahmen werden der Gemeindebehörde präsentiert. Diese nimmt Stellung – einerseits grundsätzlich, aber haupt sächlich auch in Sachen Ortsbild.
 
     
  Informieren, bauen, kontrollieren
Das Vorprojekt wird anhand der Stellungnahme bereinigt. Der effektive Sanierungsumfang wird festgelegt. Das Lärmsanierungsprojekt wird erstellt und öffentlich aufgelegt. Grundeigentümer und Anwohner werden informiert. Danach wird das Ausführungsprojekt erstellt und gebaut.
Nach Abschluss der Arbeiten wird geprüft, ob die im akustischen Projekt gesteckten Ziele erreicht worden sind. Das Lärmsanierungsprojekt wird mit Bezug auf allfällige Einsprachen bereinigt. Die baulichen Massnahmen werden im Bauprojekt konkretisiert.
 
     
  Bund und Kanton sind dran
Die neuen Sanierungsprogramme laufen seit 2005 auf Hochtouren. Sie ergänzen die bereits durchgeführten Sanierungen mit Schallschutzfenstern an Alarmwertstrecken und die Sanierungen im Rahmen von kombinierten Strassenprojekten. Mit der Einführung des neuen Finanzausgleichs zwischen Bund und Kanton (NFA) hat sich die Aufgabe des Bundes auf Programmvereinbarungen mit den Kantonen reduziert. In diesen wird die Finanzierung für jeweils vier Jahre geregelt.
 
     
  Aufgaben zum Auslagern
Die Staatsstrassen in einer Spanne von rund zehn Jahren zu sanieren, ist ein grosses Unterfangen. Die Kapazitäten der kantonalen Verwaltung, der die Sanierungspflicht obliegt, stossen an ihre Grenzen. Für die Sanierungsplanung wurde ein externes Projektmanagement beigezogen, das Grundlagen erarbeitet, Vollzugswerkzeuge erstellt und Verfahrensabläufe optimiert. Zudem werden regionale Oberbauleitungen eingesetzt, welche die festgelegten Massnahmen fach- und termingerecht im Rahmen der vorhandenen finanziellen Mittel durchführen.
 
   
     
  Querschnittaufgabe
Strassenlärmsanierung

Strassenlärmsanierung ist eine Querschnittaufgabe mit Ansätzen in ganz unterschiedlichen Bereichen und mit klarer Prioritätenfolge – zuoberst steht die Quellenlärmbekämpfung:
1. Raumplanung
2. Verkehrslenkung
3. Verkehrsberuhigung
4. Strassenraumgestaltung
5. Lärmschutzwände
6. Schallschutzfenster
 
 
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