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HEV 1/2008 Inhaltsverzeichnis
Zürcher Mietvertrag 2007

     
  Heizkosten – Mieterwechsel
während Heizperiode
* Paco Oliver
 
     
  In den früheren Ausgaben des Zürcher Mietvertrages war im Abschnitt, welcher die Aufteilung der Heizkosten regelt, stets eine Tabelle «Anteilmässige Belastung in Prozent» enthalten. Diese legte fest, wie die Kosten zwischen dem aus- und dem eingezogenen Mieter aufzuteilen waren, wenn der Mieterwechsel während der Heizperiode stattfand. Im neuen Zürcher Mietvertrag sucht man eine solche Tabelle vergebens.
Dies ist kein Versehen, sondern trägt dem Umstand Rechnung, dass bei der Verwaltung vermieteter Liegenschaften mehr und mehr EDV zum Einsatz kommt. Viele Verwaltungsprogramme enthalten eine eigene Tabelle für die Aufteilung der Heizkosten, die mit der unsrigen nicht ganz identisch ist. Um solche Inkongruenzen zu vermeiden, ist auf den Einschluss der erwähnten Tabelle diesmal verzichtet worden. Es heisst nur noch:
«Verlässt der Mieter während der Rechnungsperiode das Mietobjekt, so hat er keinen Anspruch auf Erstellung einer Zwischenabrechnung. Er erhält die nach branchenüblichen Usanzen pro rata erstellte Abrechnung nach dem vertraglich vereinbarten Abrechnungsstichtag.»
Die Aufteilung kann aber dennoch nach dem bisherigen Schlüssel erfolgen, weswegen wir die Tabelle hier abdrucken.
 
     
     
  Anteilmässige Belastung in Prozenten  
 
    Heizung
ohne Warmwasser
Heizung
mit Warmwasser
 
  Januar 18,5 13,6  
  Februar 15,0 12,1  
  März 14,0 11,5  
  April 9,5 9,3  
  Mai 1,5 5,6  
  Juni 0 3,7  
  Juli 0 3,7  
  August 0 3,6  
  September 0 3,7  
  Oktober 10,0 9,5  
  November 14,0 10,7  
  Dezember 17,5 13,0  
     
     
  * lic. iur., Redaktor «Zürcher Hauseigentümer»  
 
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