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Mit Genugtuung hat man zur Kenntnis
nehmen können, dass der Kampf gegen
die Schmierereien nicht aussichtslos ist. Im
Bezirk Horgen beispielsweise gelang es erst
kürzlich wieder, eine Gruppe von fünf
Jugendlichen zu überführen und sie für
21 Sprayereien zur Verantwortung zu ziehen.
Wir erinnern daher gerne daran, dass der HEV Kanton Zürich seine am 1. Januar
2003 gestartete Kampagne gegen Wandschmierereien
fortsetzt. Er unterstützt
seine Mitglieder bei der Entfernung von
«Graffiti» mit einem einmaligen Beitrag
von je Fr. 300.–.
Parallel dazu sollte man Strafanzeige
gegen Unbekannt einreichen. Die Wahrscheinlichkeit,
den eigenen Schaden ersetzt
zu bekommen, ist zwar gering, selbst wenn
der Täter gefasst wird, dafür wächst die
Wahrscheinlichkeit, dass es gelingt, die Zahl
der Sprayer und damit auch der Schmierereien
zu reduzieren. Denn ohne Strafanzeigen
kann die Strafverfolgungsbehörde gar
nicht alle Fälle belegen und demnach auch
niemanden dafür bestrafen. Ein Muster für
den Strafantrag finden Sie auf der Anti-
Graffiti-Seite auf der Homepage des HEV
Kanton Zürich (www.hev-zh.ch) unter
«Dienstleistungen». Wichtig: Nicht vergessen
die Schmiererei vor dem Entfernen zu
Beweiszwecken zu fotografieren. |
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