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Aus dem Kantonalverband |
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Hans Egloff,
Präsident Hauseigentümerverband
Kanton Zürich |
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Von der Kostenmiete zum staatlichen
Mietzinsdiktat? |
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Wie erwartet, schickt der Bundesrat dieser
Tage eine Gesetzesrevision zur Änderung
des Mietrechts in die Vernehmlassung.
Grundlage der Revision ist der von den Vermieter-
und Mieterorganisationen Ende
2007 ausgehandelte Kompromiss für ein
neues Mietzinssystem, mit dem die Mieten
neu der Teuerung angepasst und von den
Hypothekarzinsen abgekoppelt werden
sollen (Indexmiete). Beide Seiten waren
dabei zu Konzessionen bereit, um im gegenseitigen
Einverständnis ein Gesamtpaket
zu schnüren. Der HEV Schweiz hatte
deutlich festgehalten, dass ein Systemwechsel
zu indexierten Mietzinsen nur im
Rahmen dieses Gesamtpaketes akzeptabel
ist. Weitere Konzessionen werden von
der Basis der Vermieterorganisationen nicht
mitgetragen.
Der HEV Schweiz hat stets betont, dass
die Frage der Mietzinsanpassungen nicht
isoliert betrachtet werden kann. Die Missbrauchsgrenze
bei den Anfangsmieten ist
mindestens ebenso wichtig. Heute besteht
dafür ein konfuses Nebeneinander von
Rendite und Ortsüblichkeit der Mieten. Eine
Teuerungskoppelung der Mieten stellt eine
Abkehr von der Kostenmiete dar und erfordert
daher auch eine Abkehr von der heutigen
Renditeprüfung der Anfangsmieten. Es
ist daher konsequent, mit der Abkoppelung
von den Hypothekarzinsen auch auf ein
marktorientiertes Vergleichsmiete-Instrument
zur Überprüfung der Anfangsmieten
zu wechseln. Dem entspricht die Vernehmlassungsvorlage. Die Ausgestaltung dieses
Vergleichsmietesystems ist allerdings noch
im Detail auszuhandeln.
Angesichts der historisch tiefen Finanzierungskosten
ist eine Abkoppelung von den
Hypothekarzinsen aus Vermietersicht erst
akzeptabel, wenn die bestehenden Spielregeln
des Mietrechts beibehalten werden,
bis sich die Hypothekarzinsen wieder
auf einem langfristigen Durchschnitt von
rund 4,5% eingependelt haben. Andernfalls
würde eine Abkoppelung zu einer reinen
Umverteilung zulasten der Vermieter
missbraucht. Die Übergangsregelung der
Vernehmlassungsvorlage übernimmt hier
den ausgehandelten Kompromiss der Vermieter-
und Mieterorganisationen, welcher
zwar nicht ideal ist, immerhin aber einen
gangbaren Mittelweg darstellt.
Für die neuen Regeln ist sicherzustellen,
dass diese ein wirkliches Marktabbild
darstellen und nicht zu einem Instrument
für ein staatliches Mietzinsdiktat verkommen! |
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