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HEV 3/2008 Inhaltsverzeichnis
Aus dem Kantonalverband

Hans Egloff   Hans Egloff,
Präsident Hauseigentümerverband
Kanton Zürich
Von der Kostenmiete zum staatlichen
Mietzinsdiktat?
  Wie erwartet, schickt der Bundesrat dieser Tage eine Gesetzesrevision zur Änderung des Mietrechts in die Vernehmlassung. Grundlage der Revision ist der von den Vermieter- und Mieterorganisationen Ende 2007 ausgehandelte Kompromiss für ein neues Mietzinssystem, mit dem die Mieten neu der Teuerung angepasst und von den Hypothekarzinsen abgekoppelt werden sollen (Indexmiete). Beide Seiten waren dabei zu Konzessionen bereit, um im gegenseitigen Einverständnis ein Gesamtpaket zu schnüren. Der HEV Schweiz hatte deutlich festgehalten, dass ein Systemwechsel zu indexierten Mietzinsen nur im Rahmen dieses Gesamtpaketes akzeptabel ist. Weitere Konzessionen werden von der Basis der Vermieterorganisationen nicht mitgetragen.
Der HEV Schweiz hat stets betont, dass die Frage der Mietzinsanpassungen nicht isoliert betrachtet werden kann. Die Missbrauchsgrenze bei den Anfangsmieten ist mindestens ebenso wichtig. Heute besteht dafür ein konfuses Nebeneinander von Rendite und Ortsüblichkeit der Mieten. Eine Teuerungskoppelung der Mieten stellt eine Abkehr von der Kostenmiete dar und erfordert daher auch eine Abkehr von der heutigen Renditeprüfung der Anfangsmieten. Es ist daher konsequent, mit der Abkoppelung von den Hypothekarzinsen auch auf ein marktorientiertes Vergleichsmiete-Instrument zur Überprüfung der Anfangsmieten zu wechseln. Dem entspricht die Vernehmlassungsvorlage. Die Ausgestaltung dieses Vergleichsmietesystems ist allerdings noch im Detail auszuhandeln.
Angesichts der historisch tiefen Finanzierungskosten ist eine Abkoppelung von den Hypothekarzinsen aus Vermietersicht erst akzeptabel, wenn die bestehenden Spielregeln des Mietrechts beibehalten werden, bis sich die Hypothekarzinsen wieder auf einem langfristigen Durchschnitt von rund 4,5% eingependelt haben. Andernfalls würde eine Abkoppelung zu einer reinen Umverteilung zulasten der Vermieter missbraucht. Die Übergangsregelung der Vernehmlassungsvorlage übernimmt hier den ausgehandelten Kompromiss der Vermieter- und Mieterorganisationen, welcher zwar nicht ideal ist, immerhin aber einen gangbaren Mittelweg darstellt.
Für die neuen Regeln ist sicherzustellen, dass diese ein wirkliches Marktabbild darstellen und nicht zu einem Instrument für ein staatliches Mietzinsdiktat verkommen!
 
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