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HEV 4/2008 Inhaltsverzeichnis
Die Seite des Geschäftsleiters

  Albert Leiser,
Direktor Hauseigentümerverbände
Stadt und Kanton Zürich
Präventionskampagne der GVZ
gegen Hochwasser
  Wie wir in den letzten Jahren haben erfahren müssen, verändert sich unser Klima, die durch Hochwasser verursachten Elementarschäden an Gebäuden nehmen zu. Das hat die Gebäudeversicherung des Kantons Zürich (GVZ), in deren Verwaltungsrat ich seit Januar 2007 die Interessen der Hauseigentümer vertreten darf, bewogen, ein langfristiges Präventionsprojekt zu lancieren. Dafür greift sie in ihrem Jubiläumsjahr 2008 auf Rückstellungen zurück und stellt 15 Mio. Franken zur Verfügung. Damit kann sie neben der kostenlosen Erstberatung Hauseigentümer von Gebäuden finanziell unterstützen, welche einer akuten Bedrohung durch Hochwasser oder Erdrutsch ausgesetzt sind, wenn sie freiwillig Objektschutzmassnahmen ergreifen. Ziel ist es, Gebäude hochwassersicher zu machen, bei denen das Schadenpotenzial mit einem verhältnismässigen Aufwand massgeblich verringert werden kann.
Vorausgesetzt wird, dass die Gefährdung durch oberflächige Überschwemmung auf Grund der Hochwasser-Gefahrenkarten oder der Schadenerfahrung offensichtlich ist. Zudem muss das Gebäude oder der betreffende Gebäudeteil älter als fünf Jahre sein und die beitragsberechtigten Kosten müssen mindestens Fr. 2000.– betragen, aber nicht mehr als 5% der Versicherungssumme ausmachen. Die potenziellen Beitragsberechtigten werden im Rahmen des Projektes von der GVZ direkt angefragt werden, ob sie bereit sind, solche Objektschutzmassnahmen vorzunehmen. Zur Vermeidung einer Giesskannensubventionierung sind die Beitragsvoraussetzungen präzis festgelegt worden. Die Anstossaktivität wird von der GVZ ausgehen.
Beiträge werden nach vorgängiger Zusicherung an bauliche Massnahmen wie zum Beispiel Abschottungen von Öffnungen in der Gebäudehülle, Erhöhen von Lichtschächten, Sockelmauern und Türschwellen, Erstellen oder Erhöhen von Ablenkmauern sowie an technische Massnahmen geleistet. Dabei übernimmt die GVZ 30% der beitragsberechtigten Kosten. Keine Beiträge werden dagegen u.a. an wasserbauliche Massnahmen wie Bachverbauungen, die Behebung von Gebäudemängeln, den Unterhalt und die Reparaturen von bereits realisierten Massnahmen ausgerichtet.
Detaillierte Informationen finden Sie auf www.gvz.ch und mit Bezug auf die Hochwasser- Gefahrenkarte, welche man als Erstes konsultieren sollte, auf www.hochwasser.zh.ch.

Albert Leiser
 
     
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