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Die Seite des Geschäftsleiters |
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Albert Leiser,
Direktor
Hauseigentümerverbände
Stadt und Kanton Zürich |
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Präventionskampagne der GVZ
gegen Hochwasser |
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Wie wir in den letzten Jahren haben
erfahren müssen, verändert sich unser Klima,
die durch Hochwasser verursachten Elementarschäden
an Gebäuden nehmen zu. Das
hat die Gebäudeversicherung des Kantons
Zürich (GVZ), in deren Verwaltungsrat ich
seit Januar 2007 die Interessen der Hauseigentümer
vertreten darf, bewogen, ein langfristiges
Präventionsprojekt zu lancieren.
Dafür greift sie in ihrem Jubiläumsjahr 2008
auf Rückstellungen zurück und stellt 15 Mio.
Franken zur Verfügung. Damit kann sie
neben der kostenlosen Erstberatung Hauseigentümer
von Gebäuden finanziell unterstützen,
welche einer akuten Bedrohung
durch Hochwasser oder Erdrutsch ausgesetzt
sind, wenn sie freiwillig Objektschutzmassnahmen
ergreifen. Ziel ist es, Gebäude hochwassersicher
zu machen, bei denen das
Schadenpotenzial mit einem verhältnismässigen
Aufwand massgeblich verringert werden
kann.
Vorausgesetzt wird, dass die Gefährdung
durch oberflächige Überschwemmung auf
Grund der Hochwasser-Gefahrenkarten oder
der Schadenerfahrung offensichtlich ist.
Zudem muss das Gebäude oder der betreffende
Gebäudeteil älter als fünf Jahre sein
und die beitragsberechtigten Kosten müssen
mindestens Fr. 2000.– betragen, aber nicht
mehr als 5% der Versicherungssumme ausmachen.
Die potenziellen Beitragsberechtigten
werden im Rahmen des Projektes von
der GVZ direkt angefragt werden, ob sie
bereit sind, solche Objektschutzmassnahmen
vorzunehmen. Zur Vermeidung einer
Giesskannensubventionierung sind die Beitragsvoraussetzungen
präzis festgelegt worden. Die Anstossaktivität wird von der GVZ
ausgehen.
Beiträge werden nach vorgängiger Zusicherung
an bauliche Massnahmen wie zum
Beispiel Abschottungen von Öffnungen in
der Gebäudehülle, Erhöhen von Lichtschächten,
Sockelmauern und Türschwellen,
Erstellen oder Erhöhen von Ablenkmauern
sowie an technische Massnahmen geleistet.
Dabei übernimmt die GVZ 30% der beitragsberechtigten
Kosten. Keine Beiträge
werden dagegen u.a. an wasserbauliche
Massnahmen wie Bachverbauungen, die
Behebung von Gebäudemängeln, den
Unterhalt und die Reparaturen von bereits
realisierten Massnahmen ausgerichtet.
Detaillierte Informationen finden Sie auf
www.gvz.ch und mit Bezug auf die Hochwasser-
Gefahrenkarte, welche man als Erstes konsultieren
sollte, auf www.hochwasser.zh.ch.
Albert Leiser |
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