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Aus dem Kantonalverband |
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Hans Egloff,
Präsident Hauseigentümerverband
Kanton Zürich |
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Abschaffung der Dumont-Praxis –
Privileg für Hauseigentümer? |
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Wer ein altes, vernachlässigtes Haus
kauft, dieses renoviert und wieder instand
stellt, wird heute dafür vom Fiskus
bestraft. Noch gilt im Bund und in praktisch
allen Kantonen – so auch im Kanton
Zürich – die umstrittene Dumont-Praxis.
Dumont hiess die klägerische Partei, die
1973 in dieser Streitsache vor Bundesgericht
verlor. Nach dieser bis heute geltenden
bundesgerichtlichen Praxis dürfen
Unterhalts- und Renovationsarbeiten in
den ersten fünf Jahren nach dem Erwerb
nicht oder nur sehr beschränkt vom steuerbaren
Einkommen in Abzug gebracht
werden.
Mit dieser Praxis werden seit über 25
Jahren Renovationen von alter Bausubstanz
behindert. Schon aus Gründen der
Ästhetik ist dies äusserst störend, aber
auch hinsichtlich weiterer Aspekte sehr
bedauerlich. Das Hinausschieben von
Investitionen ist volkswirtschaftlich schädlich.
Ältere Liegenschaften bleiben so über
Jahre leer oder nur schlecht genutzt.
Schliesslich macht es umso weniger Sinn,
als Altbauten wesentlich mehr Energie verbrauchen
oder gar verschleudern, als dies
bei sanierten Gebäuden oder Neubauten
der Fall ist.
Es hat in Bern einige parlamentarische
Vorstösse gebraucht, bis der Bundesrat
endlich bereit war, die Abschaffung der
unsäglich investitionshemmenden Dumont-
Praxis zu empfehlen. Mittlerweile stehen die Zeichen auch im Parlament gut. Wenn
alle Mühlen optimal mahlen, könnte die
nötige Gesetzesanpassung bereits Anfang
2009 in Kraft treten. Davon profitieren
letztlich alle.
Wenn die Linke in diesem Zusammenhang
Privilegien der Hauseigentümer
moniert, so ist dies nichts anderes als ein
ebenso angestaubter wie langweiliger
Klassenkampf. Wer in der aktuellen Energie-
und Umweltsituation nicht bereit ist,
(fiskalische) Anreize für Gebäudesanierungen
zu schaffen, handelt geradezu fahrlässig.
Letztlich profitiert auch die Mieterschaft
von neu renovierten Wohnungen
und der ästhetische Anspruch ist nicht
alleine den Vermietern vorbehalten. |
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