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HEV 5/2008 Inhaltsverzeichnis
Die Seite des Geschäftsleiters

  Albert Leiser,
Direktor Hauseigentümerverbände
Stadt und Kanton Zürich
Gebäudestandard 2008
  Die Stadt Zürich hat sich im April den vier «Energiestädten» Luzern, St. Gallen, Schaffhausen und Winterthur angeschlossen und sich mit diesen verpflichtet, für öffentliche Bauten den so genannten Gebäudestandard 2008 einzuhalten. Dieser ist von den fünf Städten gemeinsam entwickelt worden und geht über die geltenden Bauvorschriften hinaus. Er umfasst Massnahmen in den Bereichen erneuerbare Energien und Energieeffizienz, gesundes Innenklima und Bauökologie. Bis heute tragen 153 Gemeinden das Label «Energiestadt», Ziel ist es, dass bis Ende des kommenden Jahres mindestens 50 davon den genannten Standard übernehmen. Damit wollen sie eine Vorbildfunktion in der Energiepolitik übernehmen.
Ohne auf die einzelnen Kriterien, welche den Gebäudestandard 2008 ausmachen, eingehen zu wollen, begrüsst der HEV Zürich das Vorgehen dieser Städte. Er ist überzeugt davon, dass mit dem guten Vorbild mehr erreicht werden kann als mit Vorschriften. Die Hauseigentümer haben in den vergangenen Jahren auf freiwilliger Basis bereits grosse Summen in energetische Verbesserungen investiert und damit viel zur Erfüllung des Kyoto-Protokolls geleistet. Die Energiestädte haben es nun in der Hand, mit ihrem Vorbild die Vorzüge des Gebäudestandards zu demonstrieren und jene Eigentümer, welche mit Investitionen für energetische Verbesserungen von Gebäuden noch zögern, zu überzeugen.
Das grösste Energiesparpotenzial liegt nämlich in Altbauten, welche in den kommenden Jahren erneuert oder modernisiert werden müssen, und diese gehören zum allergrössten Teil privaten Eigentümern. Diese gilt es dazu zu motivieren, bei den eher früher als später notwendigen baulichen Massnahmen besonders auf die energetischen Aspekte zu achten. Auf lange Sicht ist dies mit Anregungen und Vorbildern besser zu erreichen als mit Zwang. Zudem lässt dieser Weg genügend Spielraum offen, um den bei Altbauten oft auftretenden Konflikt zwischen Bewahrung erhaltenswerter Details und energetischen Maximallösungen fallgerecht zu lösen.

Albert Leiser
 
     
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