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HEV 5/2008 Inhaltsverzeichnis
Interview

     
  Tipps zum Abschluss
eines Verkaufsauftrages
 
     
  Rita Eichenberger im Interview von Bernhard Stotz   TV-Interview
von Bernhard Stotz,
wohntraumTV,
mit Rita Eichenberger,
Leiterin Verkauf/Vermittlung
HEV Zürich
 
     
  Freunde von mir gedenken, ihr Haus durch einen neutralen Fachmann verkaufen zu lassen. Sie haben sich bei einigen Maklern über die Bedingungen erkundigt und festgestellt, dass teilweise grosse Unterschiede bestehen. Worauf ist zu achten, was empfehlen Sie?
Bei der Auswahl des Maklers ist darauf zu achten, dass er über eine fundierte Ausbildung in der Immobilienwirtschaft verfügt, gute Kenntnisse des lokalen Immobilienmarktes und ein grosses Beziehungsnetz hat. Qualifizierte und gut etablierte Maklerbüros sind meist über viele Jahre am gleichen Standort tätig, verfügen über eine gute Infrastruktur und einen öffentlich bekannten Firmensitz.
Um spätere Überraschungen zu vermeiden, ist der Abschluss eines schriftlichen Verkaufsauftrages absolut notwendig. Darin sollten vor allem die zu erbringenden Leistungen des Maklers klar und eindeutig formuliert sein.
 
     
  Was sollten sie in einem Verkaufsauftrag sonst noch beachten?  
 
Die Höhe der Provision und den Leistungsumfang, der darin enthalten ist. Die Provision beträgt in der Regel 2 bis 3 Prozent des erzielten Verkaufspreises. Die Provision des Maklers bezahlt üblicherweise der Verkäufer. Unzulässig sind Doppelzahlungen, bei denen sich der Makler zusätzlich auch vom Käufer eine Vermittlungsgebühr bezahlen lässt.
Die Kosten für die Inserate sind üblicherweise in der Provision nicht enthalten und werden separat verrechnet. Diese Kosten müssen auf alle Fälle begrenzt werden, d.h. es muss ein Budget festgelegt werden. Es gibt Makler, die versprechen, dass die Insertionskosten in der Provision enthalten sind. Auch hier muss abgeklärt werden, in welcher Höhe und wer diese Kosten übernimmt, falls kein Verkauf zustande kommen sollte.
Festzulegen ist sodann, wann die Provision bezahlt werden muss. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn Beurkundung und Eigentumsübertragung nicht am gleichen Tag erfolgen.
Nicht zu vergessen ist die Dauer des Verkaufsauftrages. Wir empfehlen ca. 6 Monate, während denen der Makler das Objekt exklusiv anbieten darf.
Im Vertrag sind die Leistungen des Maklers genau zu umschreiben. Dazu zählen Festlegung des Verkaufspreises, Erstellen der Verkaufsdokumentation, Marketingmassnahmen, Inserateaufschaltung, Besichtigungen, Verhandlungen, Beratung und Mitwirkung bei der Ausarbeitung von Kaufverträgen, Abklärung der Finanzierung, Organisation und Teilnahme bei der Beurkundung/ Eigentums- übertragung.
 
     
  Rita Eichenberger vom HEV Zürich   Wer legt den Verkaufspreis fest?
Ein seriöser Makler ist in der Lage, den aktuellen Marktwert einer Liegenschaft aufgrund einer Besichtigung und des Studiums der Unterlagen zu ermitteln. Es empfiehlt sich, einen Mindestpreis festzulegen. Es gibt immer wieder Makler, welche die Erzielung eines hohen Verkaufspreises versprechen, um den Auftrag zu erhalten, und nach ein, zwei Monaten teilen sie mit, dass der Preis reduziert werden muss.
 
     
  Was passiert, wenn das Haus nicht verkauft werden kann?
Dies muss ebenfalls im Verkaufsauftrag festgelegt werden. Die Drittkosten muss auf alle Fälle der Auftraggeber übernehmen. Weiter verrechnet werden – je nach Makler – die Kosten für die Erstellung der Verkaufsdokumentation etc. Aus dem Verkaufsauftrag sollte ersichtlich sein, um welchen Maximalbetrag es sich handeln könnte. Wenn im Verkaufsauftrag vereinbart wird, dass dem Makler bei einem Nichtverkauf ein Pauschalbetrag bezahlt werden muss, sollte dieser Betrag sehr genau geprüft werden.
 
     
  Ich sehe, es handelt sich um ein komplexes Thema.
Das ist richtig. In dieser Kürze kann nur auf einzelne Punkte hingewiesen werden.
 
     
  In allen Fragen, die mit Immobilien zu tun haben, beraten wir vom HEV Zürich Sie gerne. Unsere Fachleute der Verkaufs-, Rechts-, Schätzungs- und Verwaltungsabteilung freuen sich auf Ihren Anruf.  
     
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