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Tipps zum Abschluss
eines Verkaufsauftrages
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TV-Interview
von Bernhard Stotz,
wohntraumTV,
mit Rita Eichenberger,
Leiterin Verkauf/Vermittlung
HEV Zürich |
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Freunde von mir gedenken, ihr Haus
durch einen neutralen Fachmann verkaufen
zu lassen. Sie haben sich bei einigen Maklern
über die Bedingungen erkundigt und
festgestellt, dass teilweise grosse Unterschiede
bestehen. Worauf ist zu achten,
was empfehlen Sie?
Bei der Auswahl des Maklers ist darauf
zu achten, dass er über eine fundierte Ausbildung
in der Immobilienwirtschaft verfügt,
gute Kenntnisse des lokalen Immobilienmarktes
und ein grosses Beziehungsnetz
hat. Qualifizierte und gut etablierte Maklerbüros
sind meist über viele Jahre am gleichen
Standort tätig, verfügen über eine
gute Infrastruktur und einen öffentlich
bekannten Firmensitz.
Um spätere Überraschungen zu vermeiden,
ist der Abschluss eines schriftlichen
Verkaufsauftrages absolut notwendig.
Darin sollten vor allem die zu erbringenden
Leistungen des Maklers klar und eindeutig
formuliert sein. |
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Was sollten sie in einem Verkaufsauftrag
sonst noch beachten? |
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Die Höhe der Provision und den Leistungsumfang,
der darin enthalten ist.
Die Provision beträgt in der Regel 2 bis
3 Prozent des erzielten Verkaufspreises.
Die Provision des Maklers bezahlt üblicherweise
der Verkäufer. Unzulässig sind
Doppelzahlungen, bei denen sich der
Makler zusätzlich auch vom Käufer eine
Vermittlungsgebühr bezahlen lässt. |
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Die Kosten für die Inserate sind üblicherweise
in der Provision nicht enthalten
und werden separat verrechnet. Diese Kosten müssen auf alle Fälle begrenzt
werden, d.h. es muss ein Budget festgelegt
werden. Es gibt Makler, die versprechen,
dass die Insertionskosten in
der Provision enthalten sind. Auch hier
muss abgeklärt werden, in welcher
Höhe und wer diese Kosten übernimmt,
falls kein Verkauf zustande kommen
sollte. |
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Festzulegen ist sodann, wann die Provision
bezahlt werden muss. Dies ist vor
allem dann wichtig, wenn Beurkundung
und Eigentumsübertragung nicht am
gleichen Tag erfolgen. |
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Nicht zu vergessen ist die Dauer des Verkaufsauftrages.
Wir empfehlen ca. 6
Monate, während denen der Makler das
Objekt exklusiv anbieten darf. |
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Im Vertrag sind die Leistungen des Maklers
genau zu umschreiben. Dazu zählen
Festlegung des Verkaufspreises, Erstellen
der Verkaufsdokumentation, Marketingmassnahmen,
Inserateaufschaltung,
Besichtigungen, Verhandlungen, Beratung
und Mitwirkung bei der Ausarbeitung
von Kaufverträgen, Abklärung der
Finanzierung, Organisation und Teilnahme
bei der Beurkundung/ Eigentums- übertragung. |
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Wer legt den Verkaufspreis fest?
Ein seriöser Makler ist in der Lage, den
aktuellen Marktwert einer Liegenschaft
aufgrund einer Besichtigung und des Studiums
der Unterlagen zu ermitteln. Es empfiehlt
sich, einen Mindestpreis festzulegen.
Es gibt immer wieder Makler, welche die
Erzielung eines hohen Verkaufspreises versprechen,
um den Auftrag zu erhalten, und
nach ein, zwei Monaten teilen sie mit, dass
der Preis reduziert werden muss. |
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Was passiert, wenn das Haus nicht verkauft
werden kann?
Dies muss ebenfalls im Verkaufsauftrag
festgelegt werden. Die Drittkosten muss
auf alle Fälle der Auftraggeber übernehmen.
Weiter verrechnet werden – je nach
Makler – die Kosten für die Erstellung der
Verkaufsdokumentation etc. Aus dem Verkaufsauftrag
sollte ersichtlich sein, um welchen
Maximalbetrag es sich handeln könnte.
Wenn im Verkaufsauftrag vereinbart
wird, dass dem Makler bei einem Nichtverkauf
ein Pauschalbetrag bezahlt werden
muss, sollte dieser Betrag sehr genau
geprüft werden. |
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Ich sehe, es handelt sich um ein komplexes
Thema.
Das ist richtig. In dieser Kürze kann nur
auf einzelne Punkte hingewiesen werden. |
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In allen Fragen, die mit Immobilien zu
tun haben, beraten wir vom HEV Zürich Sie
gerne. Unsere Fachleute der Verkaufs-,
Rechts-, Schätzungs- und Verwaltungsabteilung
freuen sich auf Ihren Anruf. |
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Ihre Immobilie. Unser Zuhause. |
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