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Die Seite des Geschäftsleiters |
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Albert Leiser,
Direktor
Hauseigentümerverbände
Stadt und Kanton Zürich |
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Bewährungsprobe für das
Stockwerkeigentum |
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Einen besseren Zeitpunkt, über energetische
Sanierungen nachzudenken, als heute
gab es in Anbetracht der Energiekosten wohl
noch nie. Die Höhe der Heizkosten ist sowohl
für den Vermieter wie den Selbstnutzer zu
einem wesentlichen Faktor für die Attraktivität
seiner Liegenschaft geworden. Ökologische
und wirtschaftliche Überlegungen
führen für einmal grundsätzlich zum gleichen
Ergebnis: Bei Liegenschaften, welche energetisch
nicht mehr auf dem neuesten Stand
sind, ist der Zeitpunkt für energetische Massnahmen
definitiv gekommen.
Letztlich muss jeder Hauseigentümer selber
entscheiden, wie und wann er auf die
Energiesituation reagieren will. Besonders
schwer haben es Stockwerkeigentümer. Sie
benötigen für jeden Entscheid über gemeinschaftliche
Investitionen einen Mehrheitsbeschluss,
unter Umständen sogar ein qualifiziertes
Mehr. Dabei dürfte es beim Ersatz der
Heizung noch am einfachsten sein, da es sich
in aller Regel um eine notwendige Massnahme
handelt. Ob aber eine Gebäudesanierung
notwendig oder nur wünschenswert ist, dürfte
meistens Ansichtssache sein. Geradezu
aussichtslos scheint ein Konsens in Sachen
Rückbau. Sich dafür zu entscheiden, fällt niemandem
leicht. Der äussere Druck, Gemeinschaftssinn
zu beweisen, macht die Sache
nicht einfacher. Dass das alle Betroffenen einsehen,
dass ein Neubau sinnvoller ist als ein
Umbau, würde aber an ein Wunder grenzen.
Die Zeit der Bewährung ist für das
Stockwerkeigentum gekommen. In der
Schweiz existiert es seit gut 40 Jahren. Die
älteren unter den Stockwerkeigentümergemeinschaften
werden die hier angeschnittenen Fragen nicht viel länger vor sich her
schieben können. Den Verantwortlichen ist
bei der Willensbildung ihrer Gemeinschaft viel
Fingerspitzengefühl und das nötige Quäntchen
Glück zu wünschen. Immerhin ist die
Energiesituation zurzeit so krass, dass sich
auch renitentere Mitglieder der Gemeinschaft
von der Notwendigkeit zu Investitionen überzeugen
lassen sollten.
Vielleicht ist aber auch die Zeit gekommen,
sich Gedanken darüber zu machen, ob
die gesetzlichen Regelungen den heutigen
Erfordernissen noch gerecht werden. Wichtiger
denn je ist jedenfalls, dass bei der Begründung
neuen Stockwerkeigentums die Frage,
mit welchen Mehrheiten solche Beschlüsse
gefasst werden müssen, genau überdacht
und der gesetzliche Spielraum genutzt wird,
um eine den konkreten Verhältnissen angemessene
Lösung zu finden.
Albert Leiser |
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