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HEV 6/2008 Inhaltsverzeichnis
Die Seite des Geschäftsleiters

  Albert Leiser,
Direktor Hauseigentümerverbände
Stadt und Kanton Zürich
Bewährungsprobe für das
Stockwerkeigentum
  Einen besseren Zeitpunkt, über energetische Sanierungen nachzudenken, als heute gab es in Anbetracht der Energiekosten wohl noch nie. Die Höhe der Heizkosten ist sowohl für den Vermieter wie den Selbstnutzer zu einem wesentlichen Faktor für die Attraktivität seiner Liegenschaft geworden. Ökologische und wirtschaftliche Überlegungen führen für einmal grundsätzlich zum gleichen Ergebnis: Bei Liegenschaften, welche energetisch nicht mehr auf dem neuesten Stand sind, ist der Zeitpunkt für energetische Massnahmen definitiv gekommen.
Letztlich muss jeder Hauseigentümer selber entscheiden, wie und wann er auf die Energiesituation reagieren will. Besonders schwer haben es Stockwerkeigentümer. Sie benötigen für jeden Entscheid über gemeinschaftliche Investitionen einen Mehrheitsbeschluss, unter Umständen sogar ein qualifiziertes Mehr. Dabei dürfte es beim Ersatz der Heizung noch am einfachsten sein, da es sich in aller Regel um eine notwendige Massnahme handelt. Ob aber eine Gebäudesanierung notwendig oder nur wünschenswert ist, dürfte meistens Ansichtssache sein. Geradezu aussichtslos scheint ein Konsens in Sachen Rückbau. Sich dafür zu entscheiden, fällt niemandem leicht. Der äussere Druck, Gemeinschaftssinn zu beweisen, macht die Sache nicht einfacher. Dass das alle Betroffenen einsehen, dass ein Neubau sinnvoller ist als ein Umbau, würde aber an ein Wunder grenzen.
Die Zeit der Bewährung ist für das Stockwerkeigentum gekommen. In der Schweiz existiert es seit gut 40 Jahren. Die älteren unter den Stockwerkeigentümergemeinschaften werden die hier angeschnittenen Fragen nicht viel länger vor sich her schieben können. Den Verantwortlichen ist bei der Willensbildung ihrer Gemeinschaft viel Fingerspitzengefühl und das nötige Quäntchen Glück zu wünschen. Immerhin ist die Energiesituation zurzeit so krass, dass sich auch renitentere Mitglieder der Gemeinschaft von der Notwendigkeit zu Investitionen überzeugen lassen sollten.
Vielleicht ist aber auch die Zeit gekommen, sich Gedanken darüber zu machen, ob die gesetzlichen Regelungen den heutigen Erfordernissen noch gerecht werden. Wichtiger denn je ist jedenfalls, dass bei der Begründung neuen Stockwerkeigentums die Frage, mit welchen Mehrheiten solche Beschlüsse gefasst werden müssen, genau überdacht und der gesetzliche Spielraum genutzt wird, um eine den konkreten Verhältnissen angemessene Lösung zu finden.

Albert Leiser
 
     
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