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Das Ende der Heizperiode steht vor der Tür und damit wird es Zeit, sich um die
Abrechnung zu kümmern. Obwohl es sich dabei um eine jährlich wiederkehrende Pflicht
des Vermieters handelt,
die Arbeit also nichts
als Routine ist, kommt
es immer wieder zu
Fehlern. Oft sind diese
darauf zurückzuführen,
dass der eine oder
andere die letztjährige
Abrechnung als Vorlage
verwendet und
damit alte Fehler Jahr
für Jahr wiederholt.
Vielleicht lohnt es
sich, die Abrechnung wieder einmal etwas genauer anzuschauen. Angesichts der jetzigen
horrenden Höhe der Kosten darf man davon ausgehen, dass es der Mieter auch tun wird.
Fehler passieren aber keineswegs nur zulasten der Mieter. Hat man einen verrechenbaren
Posten bisher nicht auf der Abrechnung aufgeführt, wird er höchstwahrscheinlich auch
diesmal nicht von selber darauf gelangen. Verschenktes Geld. Kleine Beträge vielleicht. Aber
wenn sie jedes Jahr fehlen, summieren sie sich ganz schön.
Die Fehler mit den einschneidendsten Folgen passieren allerdings nicht bei der Abrechnung,
sondern schon beim korrekten Ausfüllen des Mietvertrags. Welche Möglichkeiten
gibt es überhaupt, vom Mieter neben dem Mietzins Kosten zu verlangen? Wie kann man
das ändern, wenn die bisherige Regelung heute nicht mehr befriedigt?
Solche Fragen und viele mehr sind in den beiden Publikationen des HEV nachzulesen,
welche Sie beim Drucksachenverkauf des HEV Zürich bestellen können. |
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Nebenkosten. Wegleitung zur Heiz- und Betriebskostenabrechnung
Vogel/Oliver/Blaser, HEV Zürich, 2001, 32 Seiten
(Online bestellen. Bestellnummer 20032) |
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Nebenkosten/Heizkosten
Oberle, HEV Schweiz, 2007, 174 Seiten
(Online bestellen. Bestellnummer 40098) |
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