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Der Mieterinnen- und Mieterverband stellt
Sanierungsforderungen auf – und die Vermieter
sollen für die Kosten aufkommen. Es wäre
genauso unsinnig zu fordern, dass die
Eigentümer der geleasten Autos diese auf
eigene Kosten zu einem ökologisch sparsameren
Treibstoffverhalten umrüsten müssen –
ohne die Leasinggebühren erhöhen zu dürfen.
Dass die gestiegenen Brennstoffkosten in
den Haushaltsbudgets der ganzen Wohnbevölkerung
– von Mietern genauso wie Stockwerkeigentümern
oder Hausbesitzern –
gestiegen sind, ist unbestritten. Dass sich mit
der Sanierung von schlecht isolierten Altbauten
der Heizbedarf erheblich reduzieren lässt,
ist ebenso unbestritten. Aber Sanierungen
kosten Geld – viel Geld. Von energetisch wirksamen
Massnahmen profitieren die Bewohner.
Es ist daher sachgerecht, dass die Sanierungskosten
auch von den Bewohnern (Mietern,
Stockwerkeigentümern, Hausbesitzern)
bezahlt werden. Genauso selbstverständlich
ist es, dass die Heizkosten (wie auch die
Treibstoffkosten) von demjenigen bezahlt
werden müssen, der sie verursacht, sei er nun
Mieter, Stockwerk- oder Hauseigentümer. Die
Forderungen des Mieterinnen- und Mieterverbandes
sind abstrus! – Energieeffizienz ist
nicht gratis; man kann nicht energetische
Investitionen fordern und dann noch «tiefere»
Mietzinse verlangen.
In Altbauten mit relativ tiefem Unterhaltsstandard
sind erfahrungsgemäss auch die
Mietzinse entsprechend tief. Um eine Sanierung
zu finanzieren, muss der Investor in der
Regel Fremdkapital aufnehmen. Dieses muss
sich durch einen angemessenen Mietzinsaufschlag
für den geschaffenen Mehrwert auch
verzinsen lassen. Darin sind sich Parlament
und Bundesrat einig. Aus diesem Grund
wurde auf Anfang 2008 eine Anpassung der
Mietrechtsverordnung (VMWG) vorgenommen,
die klar und deutlich festhält, dass Investitionen
für energetische Verbesserungen
als Mehrleistung anerkannt werden und unter
Berücksichtung einer angemessenen Verzinsung und Amortisation zu einem Mietzinsaufschlag
berechtigen.
Energetisch wirksame Sanierungen haben
aber nicht nur den Vorteil, dass sie die Heizkosten
reduzieren. Sie sind auch ökologisch sinnvoll,
da sich dadurch der Schadstoffausstoss
vermindern lässt. Davon profitiert die ganze
Bevölkerung. Es ist daher auch gerechtfertigt,
dass solche Sanierungen mit staatlichen Mitteln
gefördert werden. Der HEV Schweiz
befürwortet daher die zurzeit im Parlament
diskutierte Teilzweckbindung eines Teils der
Erträge aus der CO2-Abgabe. Damit könnte
ein kleiner Beitrag an energetisch sinnvolle
Sanierungsvorhaben bei Miethäusern,
Stockwerkeigentumsbauten und Einfamilienhäusern
geleistet werden. |
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