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HEV 7/2008 Inhaltsverzeichnis
Energie

     
  Der Mieterverband hat die Forderung aufgestellt, dass die Vermieter ihre Liegenschaften energetisch auf den neuesten Stand bringen müssen, ohne deswegen die Mieten anzupassen. Der HEV Schweiz nimmt zu diesem Ansinnen Stellung:  
     
  Sanieren kostet Geld – sehr viel Geld!  
     
  Der Mieterinnen- und Mieterverband stellt Sanierungsforderungen auf – und die Vermieter sollen für die Kosten aufkommen. Es wäre genauso unsinnig zu fordern, dass die Eigentümer der geleasten Autos diese auf eigene Kosten zu einem ökologisch sparsameren Treibstoffverhalten umrüsten müssen – ohne die Leasinggebühren erhöhen zu dürfen.
Dass die gestiegenen Brennstoffkosten in den Haushaltsbudgets der ganzen Wohnbevölkerung – von Mietern genauso wie Stockwerkeigentümern oder Hausbesitzern – gestiegen sind, ist unbestritten. Dass sich mit der Sanierung von schlecht isolierten Altbauten der Heizbedarf erheblich reduzieren lässt, ist ebenso unbestritten. Aber Sanierungen kosten Geld – viel Geld. Von energetisch wirksamen Massnahmen profitieren die Bewohner. Es ist daher sachgerecht, dass die Sanierungskosten auch von den Bewohnern (Mietern, Stockwerkeigentümern, Hausbesitzern) bezahlt werden. Genauso selbstverständlich ist es, dass die Heizkosten (wie auch die Treibstoffkosten) von demjenigen bezahlt werden müssen, der sie verursacht, sei er nun Mieter, Stockwerk- oder Hauseigentümer. Die Forderungen des Mieterinnen- und Mieterverbandes sind abstrus! – Energieeffizienz ist nicht gratis; man kann nicht energetische Investitionen fordern und dann noch «tiefere» Mietzinse verlangen.
In Altbauten mit relativ tiefem Unterhaltsstandard sind erfahrungsgemäss auch die Mietzinse entsprechend tief. Um eine Sanierung zu finanzieren, muss der Investor in der Regel Fremdkapital aufnehmen. Dieses muss sich durch einen angemessenen Mietzinsaufschlag für den geschaffenen Mehrwert auch verzinsen lassen. Darin sind sich Parlament und Bundesrat einig. Aus diesem Grund wurde auf Anfang 2008 eine Anpassung der Mietrechtsverordnung (VMWG) vorgenommen, die klar und deutlich festhält, dass Investitionen für energetische Verbesserungen als Mehrleistung anerkannt werden und unter Berücksichtung einer angemessenen Verzinsung und Amortisation zu einem Mietzinsaufschlag berechtigen.
Energetisch wirksame Sanierungen haben aber nicht nur den Vorteil, dass sie die Heizkosten reduzieren. Sie sind auch ökologisch sinnvoll, da sich dadurch der Schadstoffausstoss vermindern lässt. Davon profitiert die ganze Bevölkerung. Es ist daher auch gerechtfertigt, dass solche Sanierungen mit staatlichen Mitteln gefördert werden. Der HEV Schweiz befürwortet daher die zurzeit im Parlament diskutierte Teilzweckbindung eines Teils der Erträge aus der CO2-Abgabe. Damit könnte ein kleiner Beitrag an energetisch sinnvolle Sanierungsvorhaben bei Miethäusern, Stockwerkeigentumsbauten und Einfamilienhäusern geleistet werden.
 
     
     
  CO2-Abgabe wird nicht erhöht  
  * Paco Oliver  
     
  Eigentlich hätte die CO2-Abgabe auf fossilen Brennstoffen per 1. Januar 2009 von Fr. 12.– auf Fr. 24.– pro Tonne erhöht werden sollen. Der Bundesrat verzichtet nun aber auf diesen Aufschlag. Begründet wird der Verzicht mit der Tatsache, dass die CO2-Emmissionen von 1990 bis 2007 um 11,2% zurückgegangen sind.
Ob dieser Rückgang tatsächlich auf die CO2-Abgabe zurückzuführen ist oder nicht grossteils auf die massiv gestiegenen Heizölpreise und milde Winter, bleibe dahingestellt. Dass die ohnehin schon exorbitant hohen Heizkosten nicht noch weiter erhöht werden, ist jedenfalls zu begrüssen.
 
     
  * lic. iur., Redaktor «Zürcher Hauseigentümer»  
 
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