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Beratungsstelle für Brandverhütung BfB |
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Wohnbauten in der Schweiz müssen nicht grundsätzlich mit
einer Blitzschutzanlage ausgerüstet sein. Wie können sich Bewohner
eines Hauses ohne Blitzschutzvorrichtung dennoch schützen?
Die Beratungsstelle für Brandverhütung (BfB) gibt Tipps. |
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Mehr als 200 000 Mal schlägt der Blitz in
der Schweiz während der Gewittermonate
Juni, Juli und August ein. Die Folge sind rund
10 000 Schadenfälle an Wohn- und Geschäftsgebäuden
jährlich. Mit einem Anteil
von 40 Prozent sind Blitzeinschläge
sogar die häufigste Ursache für Gebäudebrände.
Blitzschutzanlagen schützen Gebäude
am sichersten, dennoch müssen
Wohnbauten in der Schweiz nicht grundsätzlich
mit einer Blitzschutzanlage ausgerüstet
sein. Wie können sich Bewohner eines
Hauses ohne entsprechende Vorrichtung
schützen?
Die Beratungsstelle für Brandverhütung
(BfB) empfiehlt folgende Vorkehrungen: |
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In einem Gebäude ohne Blitzschutzanlage
ist es während eines Gewitters in der
Mitte eines Raumes am sichersten. |
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Wenn es draussen blitzt, ist auf das Baden
und Duschen zu verzichten. |
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Der Kontakt mit Wasserleitungen, Gasleitungen,
Elektroinstallationen oder Antennenkabeln
ist zu vermeiden. |
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Gefährlich können Telefongespräche sein,
die von einer Festnetzstation aus erfolgen. |
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Empfindliche Geräte wie Fernseher, Radio
oder PC werden durch Ausziehen des
Netzsteckers vor den Auswirkungen eines
Blitzeinschlags geschützt. |
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Selbst wenn ein Haus über keine Blitzschutzanlage
verfügt, empfiehlt sich der
Einbau eines wirksamen Überspannungsschutzes.
Die Installation lässt sich in der
eigenen Wohnung mit geringem Aufwand
realisieren. |
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Den besten Schutz bei einem Gewitter
bieten Gebäude mit Blitzschutzsystemen,
Autos, Eisenbahnwagen oder Campingwagen. |
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